100 Prozent batteriebetriebene Industrieumschlagmaschine von Atlas
Atlas arbeitet wieder eng zusammen mit dem Verband der Arbeitsgeräte- und Kommunalfahrzeug-Industrie e.V. (VAK), dessen Mitglieder aus den Bereichen der Fahrzeugaufbauten-, der Zulieferer- und Zubehörindustrie für Arbeitsgeräte und Kommunalfahrzeuge kommen. Auf dem VAK-Gemeinschaftsstand präsentiert Atlas seine zu 100 Prozent batteriebetriebene Industrieumschlagmaschine mit dem Namen 200MH accu: Diese Maschine hat ein Einsatzgewicht (inkl. 500 Liter Greifer) von 21 Tonnen und die Reichweite beträgt bis zu 11,6 Meter. Der großdimensionierte Elektromotor hat eine Leistung von 140 kW und bezieht seine Energie aus einem klimatisierten Lithium-Ionen-Akku mit einer Kapazität von 115 kWh; damit liefert er ausreichend Energie für einen vierstündigen Arbeitseinsatz. Das Batteriesystem wird anschließend an einer 75kW-Ladestation innerhalb einer Stunde zu 96 Prozent aufgeladen.
Es werden zwei unterschiedliche Versionen des 200MH präsentiert: Die eine Maschine ist ausgestattet mit Löffelkippzylinder und Sortiergreifer, die andere mit einem 350 Liter Mehrschalengreifer. Die Ausleger haben eine Nutzlänge von 6.000 Millimetern und die Knickarme eine Nutzlänge von 4.000 Millimetern. Andere Auslegerkombinationen sind als Optionen erhältlich.
Der Unterwagen des 200MH accu hat eine stabile 4-fach-Pratzenabstützung sowie Schwerlastachsen mit Industriereifen aus Vollgummi. Der Oberwagen hat einen Schwenkradius von 2.240 Millimetern. Das Besondere an dieser Umschlagmaschine ist das leistungsstarke Akku-Pack im Heck für maximale Mobilität und unterbrechungsfreies Arbeiten im Recyclingeinsatz bei
Zero Emission. Dieses Akku-Pack dient als alleinige Energiequelle der Maschine, die damit komplett autark fährt und arbeitet. Und der Akku ist besonders langlebig: Beim 200MH accu werden zertifizierte Hochvolt-Batteriesysteme mit mindestens 4.000 Vollladezyklen eingesetzt und die Klimatisierung der Batteriezellen sorgt für eine stets ideale Zelltemperatur.
Freigelände Mitte, Stand 713/2