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Fachgerechte Ausführung sichert Qualität – Teil 2

Baustellen im Fokus

Autor: Dipl.-Ing.-Sven Fandrich, Leitung Außendienst, Gütegemeinschaft Kanalbau

Ein wichtiger Bestandteil der RAL-Gütesicherung Kanalbau ist die Überprüfung der Gütezeicheninhaber durch die beauftragten Prüfingenieure im Rahmen von unangemeldeten Baustellenprüfungen. Bei Maßnahmen der offenen Bauweise überwacht der Prüfingenieur, ob die Bauausführung den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht, beziehungsweise, ob die Einbaubedingungen des Rohres die Vorgaben aus der Statik berücksichtigen. Daneben werden die personelle und maschinentechnische Ausstattung und die Eigenüberwachungsunterlagen geprüft.
 
Nachdem sich der erste Teil u.a. mit unsachgemäßen Sicherungen der Baugrube sowie typischen Abweichungen im Rohrgraben beschäftigte, steht in diesem Teil der richtige Einsatz von Rettungshubeinrichtungen mit Absturzsicherungsgeräten, die Erstellung von Anschlüssen an Betonrohre und die Erfahrungen der Prüfingenieure bei der Herstellung der Leitungszone im Blickpunkt. Im Folgenden werden die Gefahrenpotentiale exemplarisch aufgezeigt und die fachgerechte Ausführung anhand von Positiv- und Negativ-Beispielen gegenübergestellt sowie Anforderungen an das Bettungsmaterial beschrieben.
 
Einstieg in Schächte

Es kommt immer wieder mal vor, dass die Prüfingenieure im Rahmen der Gütesicherung auf der Baustelle bei der Ausführung auf Abweichungen von gängigen Regelwerken, Berufsgenossenschaftlichen Regeln oder Festlegungen in Verwendungs- und Gebrauchsanleitungen stoßen. So etwa beim Einstieg in Betrieb befindlicher abwassertechnischer Anlagen (Abb.2). Die Hinweise der Berufsgenossenschaften sind hier zwingend zu beachten und entsprechende Schutzmaßnahmen vorzunehmen. So gehören z. B. Verkehrsleitkegel, Schachthaken oder Deckelhebegerät, Roste und Signalfahnen zur Sicherung von geöffneten Schächten. Gleichermaßen sind eine explosionsgeschützte Handlampe, Feuerlöscher, Verbandskasten und ein Gaswarngerät vorzuhalten und es ist auf die persönliche Schutzausrüstung zu achten. Von Bedeutung ist auch der Einsatz eines Dreibocks und Höhensicherungsgerätes. Die integrierte Rettungshubeinrichtung des Dreibocks ist Voraussetzung dafür, dass eine Person im Unglücksfall aus dem Schacht geborgen werden kann. Der sachgemäße Umgang mit der benötigten Ausrüstung kann hier durchaus Leben retten. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, sich über die sachgemäße Verwendung der Rettungseinrichtung zu informieren, alles andere kann als grob fahrlässig ausgelegt werden. Entsprechende Informationen für die bestimmungsgemäße Benutzung der Rettungsausrüstungen finden sich in den Gebrauchsanleitungen der Hersteller.
 
Anbohren von Betonrohren

Darüber hinaus werden bei Baustellenprüfungen Fehler bei der Anordnung und Durchführung der Kernbohrungen an Beton- und Stahlbetonrohren festgestellt. Gerade der Übergang zwischen Hausanschlussleitung und Sammler zählt zu den sensibelsten Stellen in der Abwasserkanalisation. Das belegen die Ergebnisse der 2018 durchgeführten DWA-Umfrage zum Zustand der Kanalisation in Deutschland (2020). Es zeigt sich, dass einragende oder schadhafte Anschlüsse mit 27,3 % weiterhin die häufigste Schadensart darstellen. Ursachen hierfür gibt es viele. Aber nach wie vor entstehen auch Schäden, die auf einen nicht fachgerechten Einbau zurückzuführen sind.
 
Im Kapitel 9 der DIN EN 1610, 12/2015 „Anschlüsse an Rohre und Schächte“ werden die wesentlichen Anforderungen beschrieben. Die Auswahl eines geeigneten Verfahrens ist von den Anforderungen des Betreibers, dem Rohrdurchmesser und dem Rohrwerkstoff abhängig. Der häufigste Fall eines bauseits herzustellenden Anschlusses ist die Ausführung einer Kernbohrung bei Beton- und Stahlbetonrohren mit der Montage eines Anschlussformstückes (Sattelstückes). Über diese Festlegungen der DIN EN 1610 hinaus werden durch die Fachvereinigung Betonrohre und Stahlbetonrohre e. V., FBS, in der Technischen Information 2019/1 zum „Anbohren von FBS-Betonrohren und FBS-Stahlbetonrohren“ weitergehende Vorgaben beschrieben. Besonders wichtig ist die richtige Anordnung der Anschlüsse auf der Rohrlängsachse. Hier wird immer noch häufig im kritischen Bereich der größten möglichen Biegespannung der Rohre (der Rohrmitte) angebohrt (Abb. 3).
 
Materialien für die Leitungszone

In den einschlägigen Regelwerken (z. B. DWA-A 139 „Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen“) des Kanalbaus in offener Bauweise werden klare Anforderungen an die Ausführung der Leitungszone sowie an die Qualität des zu verwendenden Materials gestellt.

Baustellenprüfungen zeigen jedoch, dass bezüglich des verwendeten Materials die Hinweise und Festlegungen der Regelwerke nicht immer berücksichtigt werden. So lässt die DIN EN 1610:2015-12 „Einbau und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen“ unter Punkt 5.2.1 „Baustoffe für die Leitungszone / Allgemeines“ die Verwendung von anstehendem Boden ausdrücklich zu, wenn die in „5.2.2 „Anstehender Boden“ der Norm getroffenen Festlegungen eingehalten werden. Dabei muss die Verwendung durch die „Ausführungsbestimmungen/Planung“ erlaubt sein und den „Verdichtungsanforderungen“ entsprechen. Ein häufig nicht berücksichtigter Punkt ist der Ausschluss von Materialien, die das Rohr schädigen oder durch spätere Veränderung negative Auswirkungen auf die Rohrlagerungen bewirken können. Hierzu gehören bspw. „Überkorn“, Baumwurzeln, Müll, organisches Material, Schnee und Eis sowie sämtlichen Tonklumpen, die größer als 75 mm sind.
 
Häufig werden auf Kanalbaustellen zur Wiederverwendung vorhandenen Aushubmaterialien Schaufelseparatoren eingesetzt. Die Einhaltung der Anforderungen an die Wiedereinbaufähigkeit gelingt nicht immer (Abb. 4). Daher sollte bei der Auswahl von Geräten immer die Festlegungen des Regelwerks berücksichtigt werden und diese vor Ort auch überprüft werden.
 
Ausführungsform der Leitungszone

Auch hinsichtlich der Herstellung der Leitungszone stellen die Prüfingenieure immer wieder Abweichungen fest. So wird die „Abdeckung“ häufig aus Gründen der Materialersparnis in einer Art Haube über dem Rohr ausgebildet (Abb. 5). Diese Vorgehensweise entspricht jedoch nicht den in den Regelwerken – etwa im Arbeitsblatt DWA-A 139 unter 7.1 – festgelegten Vorgaben. DIN EN 1610 definiert die Leitungszone aus Bettung, Seitenverfüllung und Abdeckung, bei Leitungen im Graben in der Breite des Grabens. Wird der Einbau des Materials für die Leitungszone nicht in voller Grabenbreite ausgeführt, ergeben sich erhebliche Probleme bei der Verdichtung des Materials in der Seitenverfüllung und der Abdeckung, was bei fortlaufender Verdichtung zu Schäden an der Rohrleitung führen kann.
 
Güteausschuss handelt

Findet der Prüfingenieur bei seinen Baustellenprüfungen Situationen wie die oben beschriebenen vor, ist die Vorgehensweise wie folgt: Gravierendere Mängel werden im Prüfbericht dem Güteausschuss der Gütegemeinschaft zur Beratung vorgelegt. Dieser empfiehlt dann dem Vorstand der Gütegemeinschaft ggf. entsprechende Ahndungsmaßnahmen. Bei festgestellten und dokumentierten Mängeln sieht die Satzung ein abgestuftes System von Ahndungen vor: „zusätzliche Auflagen“, „Verkürzung des Prüfintervalls“, „Verwarnung“ oder ein „befristeter oder dauerhafter Entzug des Gütezeichens“.

Kleinere festgestellte Mängel werden natürlich auch erfasst, können aber meist schnell und ohne Folgen beseitigt werden und führen dann nicht zwangsläufig zu Ahndungsmaßnahmen. In solchen Fällen fordern die Prüfingenieure in der Regel die Beseitigung der Beanstandungen und prüfen die Baustelle im Bedarfsfall kurzfristig noch einmal. Das hat sich in der Praxis bewährt. Auch wenn alles in Ordnung ist, wird das Ergebnis im Prüfbericht festgehalten, ebenso wenn Abweichungen festgestellt werden.
 
Voraussetzung für fachgerechte Ausführung

Auf diese Weise trägt die Arbeit des Güteausschusses in Zusammenarbeit mit den beauftragten Prüfingenieuren dazu bei, dass Erfahrung und Zuverlässigkeit der Unternehmen konkret dokumentiert und bewertbar gemacht werden. Auftraggeber können auf dieser Basis konsequent und wirtschaftlich die Prüfung der Bietereignung durchführen. Über die Auswahl einer fachlich geeigneten Firma werden die Voraussetzungen für eine fachgerechte Ausführung der Maßnahme geschaffen, denn die Beauftragung qualifizierter Unternehmen kombiniert mit einer fachgerechten Planung und Bauüberwachung machen den Erfolg einer Maßnahme planbar.  
Soweit ausführende Unternehmen ein Gütezeichen Kanalbau führen, können sich Auftraggeber oder Planer bei Fragen im Rahmen der Bauüberwachung auch an den Prüfingenieur in ihrer Region  wenden. Auch dieses Angebot der RAL-Gütesicherung wird wahrgenommen und trägt zu einem vertrauensvollen Verhältnis der beteiligten Baupartner bei, die letztlich ein gemeinsames Ziel verfolgen. Überall da, wo Auftraggeber auf die Qualifikation der beauftragten Dienstleister im Rahmen eines fairen Wettbewerbs achten, kommt dies der Allgemeinheit zugute, denn qualitativ hochwertig ausgeführte Tiefbaumaßnahmen sind wirtschaftlich und schonen Umwelt und Gebührenzahler.

RAL-Gütegemeinschaft Güteschutz Kanalbau
Postfach 1369, 53583 Bad Honnef
Tel: 02224/9384-0, Fax: 02224/9384-84
E-Mail: info@kanalbau.com
www.kanalbau.com
 
Zahlen & Fakten 2021:

Die rund 30 Ingenieure verfügen über langjährige Baustellenerfahrung und führten 2021 auf dieser Grundlage 3.755 unangemeldete Baustellenprüfungen und rund 2.600 Firmenprüfungen bei ausführenden Unternehmen mit Gütezeichen durch. Auf Basis der Auswertungen wurden in 430 Fällen zusätzliche Auflagen im Rahmen der Eigenüberwachung beschlossen (Art 1) und in 60 Fällen die Prüfintervalle verkürzt (Art 2). Zudem wurden 134 Verwarnungen (Art 3) ausgesprochen und in 8 Fällen wurde das Gütezeichen entzogen (Art 4). Bei 635 Baustellenprüfungen gab es nur geringe Beanstandungen, bei denen keine Ahnungsmaßnahmen vorgeschlagen wurden.

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