Broschüre Konjunkturpaket II – Vereinfachung des Vergaberechts
Mit den Beschlüssen des Konjunkturpakets II werden Fristverkürzungen und Vereinfachungen bei der Verfahrenswahl ermöglicht. Diese aktuelle politische Beschlusslage gilt es nun effektiv in die Auftragsvergabepraxis umzusetzen. Eine Umsetzungsfrist gibt es nicht: Weder Unternehmen, die sich an öffentlichen Ausschreibungen beteiligen, noch Kommunen hatten Zeit, sich auf die neuen Vergaberegeln vorzubereiten.
Die Broschüre „Konjunkturpaket II Vereinfachung des Vergaberechts“ der auf Vergabe-, Bau- und Immobilienrecht spezialisierten Kanzlei HFK Rechtsanwälte Heiermann Franke Knipp fasst...