Auftraggeber nutzen RAL-GZ 961
Erfolgreiche Gütesicherung basiert auf definierten Rahmenbedingungen
„Wir sind mit der Resonanz auf der IFAT Entsosrga 2010 sehr zufrieden“, dieses positive Fazit zieht der Geschäftsführer des Güteschutz Kanalbau, Dr.-Ing. Marco Künster, nach der Beteiligung der Gütegemeinschaft an der Leitmesse für Wasser, Abwasser, Abfall- und Rohstoffwirtschaft. In den vielen Gesprächen auf dem Messestand wurde wieder eines deutlich: Für viele Auftraggeber wird die Prüfung der Bietereignung vor allem mit Blick auf langlebige und damit wirtschaftliche Kanalsysteme immer wichtiger.
Auftraggeber fordern deshalb konsequent Eignungsnachweise. Eine Vorgehensweise, die den eigenen Anspruch in punkto Ausführungsqualität untermauert. Überwachte Mindestanforderungen ermöglichen den Entscheidern, das Geld der Bürger verantwortungsvoll und mit vernünftiger Kosten-Nutzen-Relation einzusetzen. Bei Vergabe von Aufträgen ausschließlich an geeignete Firmen werden Kommunen ihrer haushaltsrechtlichen Verantwortung gerecht. Die Nutzungsdauer von Entwässerungskanälen wird erhöht, wenn die Anforderungen der Regelwerke bei Bauausführung, Sanierung, Inspektion und Reinigung eingehalten werden. Folgerichtig wird der Ruf nach effizienten Strategien laut. Themen wie Bauqualität, Qualifizierung und Qualifikation rücken in den Fokus einer ganzen Branche. Verstärkt nutzen Auftraggeber die Gütesicherung RAL-GZ 961 zur unabhängigen Beurteilung der Bietereignung. Auftraggeber bestätigen: Die Eignungsprüfung durch den RAL-Güteausschuss erspart aufwändige Einzelprüfungen der Personalausstattung und des verfügbaren Gerätes der Anbieter. Dadurch werden Arbeitsabläufe erheblich verschlankt. Ein Aspekt, der besonders mit Blick auf eine oft nur geringe Personalstärke und weiter steigender Anforderungen von Bedeutung ist. Das ist auch ein Ergebnis der konsequenten Arbeit der Gütegemeinschaft, die als Dienstleister und im Auftrag der Auftraggeber eine unabhängige Bewertung der Bietereignung durchführt.
Die Bewertung der Bietereignung stellt höchste Anforderungen an die Organisation der Prüfungen und an die Personen, die mit dieser Aufgabe betraut sind. Deshalb werden bei der Gütesicherung RAL-GZ 961 die Prüfungen ausschließlich durch vom RAL-Güteausschuss beauftragte Prüfingenieure durchgeführt und deren Berichte im Einzelfall vom RAL-Güteausschuss bewertet. Daher ist die neutrale Zusammensetzung dieses maßgebenden Gremiums von besonderer Bedeutung. So gehören dem RAL-Güteausschuss jeweils mindestens ein Vertreter des Bereiches der Auftraggeber und ein Vertreter der Ingenieur-Büros an, die beide durch die DWA direkt benannt sind. Die übrigen Mitglieder werden mit paritätischen Stimmen von Auftraggebern und Auftragnehmern alle 2 Jahre gewählt. Aktuelle Informationen zur Zusammensetzung des Güteausschuss sind veröffentlicht unter www.kanalbau.com.
Damit der Eignungsnachweis eine Aussagekraft hat, müssen Rahmenbedingungen (Prüfbestimmungen) eingehalten werden. Auftraggeber erwarten ein System, das auf Neutralität und Transparenz basiert. Diese Anforderungen erfüllt die Gütesicherung Kanalbau. Auch deshalb wird sie zurzeit von mehr als 4800 Auftraggebern und Ingenieurbüros genutzt (Stand: Sept. 2010).
In der Gütesicherung RAL-GZ 961 sind u.a. definiert:
Die Güte- und Prüfbestimmungen sind von RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. im Januar 1990 im Rahmen der Grundsätze für Gütezeichen in einem Anerkennungsverfahren unter Mitwirkung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, der betroffenen Fach- und Verkehrskreise sowie der zuständigen Behörden gemeinsam erar-beitet worden. Im Januar 2010 wurden die Güte- und Prüfbestimmungen erneut einer Revision und Erweiterung unter Beteiligung von Fach- und Verkehrskreisen unterzogen. RAL hat die Gütegemeinschaft Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen e.V. – Güteschutz Kanalbau – als die Institution anerkannt, die alle im Zusammenhang mit der Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 anstehenden Aufgaben durchführt.n