BG Bau warnt vor tödlicher Gefahr

Anbaugeräte richtig wechseln

Schnellwechsel-Einrichtungen für Baumaschinen erlauben den schnellen Austausch verschiedene Anbaugeräte. Falsch verwendet bergen sie tödliche Gefahren – zwischen 2010 und 2016 geschahen 45 zumeist schwere und tödliche Unfälle.

Mit Schnellwechsel-Einrichtungen können Baumaschinenführer im Handumdrehen und ohne Hilfe einer zweiten Person verschiedene Anbaugeräte austauschen. Moderne Technik macht es möglich. Doch ist die Einrichtung nicht korrekt verriegelt, können Anbaugeräte mit Gewichten von bis zu mehreren Tonnen plötzlich und ohne Vorwarnung vom Ausleger fallen.

Für Beschäftigte in unmittelbarer Nähe hat das dramatische Folgen. „Allein 2017 haben herabfallende Anbaugeräte zwei Mitarbeiter von Tiefbaufirmen erschlagen, vier Beschäftigte wurden schwerverletzt. Daher warnen wir davor, Schnellwechselsysteme einzusetzen, ohne dass Sicherungsmaßnahmen für den Betrieb geplant und umgesetzt sind“, sagte Bernhard Arenz, Präventionsleiter der BG Bau.

“Häufig vergessen Maschinenführer, die Verriegelung per Knopfdruck auszulösen, wenn der Ausleger und das Anbaugerät zusammengeführt wurden. Den Bauunternehmen raten wir, beim Kauf von Schnellwechsel-Einrichtungen zu Systemen, die eine vollständige Verriegelung überwachen oder zu Systemen, die durch eine Sperre verhindern, dass Anbaugeräte herunterfallen können“, so Arenz weiter. Die BG Bau fördert die Anschaffung solcher Systeme mit Summen bis zu 1.800 Euro.

Nutzen Betriebe Schnellwechsel-Einrichtungen, so ist in jedem Fall die Gefährdungsbeurteilung anzupassen. Zudem müssen Maschinenführer und andere Beschäftigte über wirksame Schutzmaßnahmen unterwiesen werden, damit niemand von herabfallenden oder umkippenden Anbaugeräten getroffen werden kann.

„Die Maschinenführer müssen die von den Herstellern vorgegebenen Tests beim Gerätewechsel zwingend durchführen. Sie haben die Pflicht, den korrekten Sitz des Anbaugerätes zu prüfen, damit keine Personen zu Schaden kommen. Und nach jedem Gerätewechsel müssen die Fahrer persönlich nachsehen und prüfen, ob die Einrichtung richtig verriegelt ist“, erläuterte Arenz.

Unabhängig vom Typ der Schnellwechseleinrichtung dürfen Maschinenführer erst nach dieser Prüfung die Arbeit mit dem Anbaugerät beginnen. So lange dessen sicherer Sitz nicht geprüft wurde, darf kein Beschäftigter den Bereich betreten, in dem er durch herabfallende oder umkippende Anbaugeräte gefährdet werden könnte.

In diesem Zusammenhang hat die BG Bau auf ihr Präventionsprogramm „Bau auf Sicherheit. Bau auf Dich.“ hingewiesen. Demnach hat jeder Beschäftigte das Recht und die Pflicht, kein unnötiges Risiko einzugehen und damit sein Leben oder das seiner Kollegen aufs Spiel zu setzen.

BG Bau

www.bau-auf-sicherheit.de

x

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 05/2009

Nur ein intakter Helm schützt

14.000 Kopfverletzungen registrierte die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) 2007, dabei haben 55 Beschäftigte den Unfall nicht überlebt. Viele Unfälle hätten vermieden werden können,...

mehr
Ausgabe 12/2017

Besser als geplant

Lehnhoff Variolock-Schnellwechselsysteme im Einsatz

Leipzig, 1987. Kai-Uwe Gutseel ist 22 Jahre alt und entschließt sich dazu, sein eigenes Straßen- und Tiefbauunternehmen zu gründen. Eine auf den ersten Blick etwas ungewöhnliche Entscheidung, denn...

mehr
Ausgabe 11/2010

Weniger Arbeitsunfälle am Bau

Die Zahl der Arbeitsunfälle in der Bauwirtschaft ist erneut zurückgegangen. 2009 verunglückten bundesweit 115.177 Beschäftigte. Das waren 5.428 weniger als im Vorjahr und über 160.000 weniger als...

mehr
Ausgabe 10/2010

BG-Bau-Aktion „Sehen und gesehen werden“

Immer wieder werden Beschäftigte, die in der Nähe von Baumaschinen arbeiten, angefahren oder überrollt, weil sie vom Maschinenführer nicht wahrgenommen werden. Wichtigster Grund: Baumaschinen...

mehr

Arbeitsunfälle am Bau

Rückgang deutlich abgeschwächt

Die jahrelange Tendenz setze sich zwar fort, verlangsame sich jedoch stetig. Um das Unfallgeschehen deutlicher zu reduzieren, reiche es nicht aus, nur auf das Einhalten des formalen Regelwerks zum...

mehr