ZENTRALVERBAND DES DEUTSCHEN BAUGEWERBES

„Die öffentliche Hand hat ihre Baukompetenz verloren…“

Interview mit Dr.-Ing. Hans-Hartwig Loewenstein, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes

tHIS: Guten Tag, Dr. Loewenstein. Es gibt wieder Wachstum in der Branche, dennoch klagen Bauunternehmer und Verbände über schlechte Renditen.

Dr. Hans-Hartwig Loewenstein: Die Renditen mit Bauwerken sind da, aber sie bleiben nicht bei den bauausführenden Unternehmen hängen. Wir haben zwar eine leicht positive Umsatzentwicklung. Das wird fälschlicherweise häufig mit einem Wohlergehen der Branche gleichgesetzt.

Aber was für die Betriebe zählt, ist die Rendite. Und da ist es so, dass in der Umsatzrendite bei den Personengesellschaften, die ja auch in den Statistiken der Kreditinstitute auftauchen, der Unternehmerlohn enthalten ist. Wenn man den herausrechnet, da ja auch die Kapitalgesellschaften den Gewinn nach Abzug der Personalkosten für die Führungskräfte ausweisen, landet man bei einer Rendite von ein bis zwei Prozent. In Anbetracht der Risiken, die auf Bauunternehmen regelmäßig zukommen, ist das viel zu wenig.

tHIS: Was sind die Gründe dafür?

Dr. Hans-Hartwig Loewenstein: Ein Grund ist die Diskrepanz zwischen langfristig wirkenden Arbeitsverträgen mit Mitarbeitern und den sich kurzfristig entwickelnden Aufträgen, also die Auslastung der Mitarbeiter. Wenn Sie Kolonnen haben, deren Arbeit in vier Wochen ausläuft, haben Sie zwei Alternativen. Man riskiert Stillstand, was innerhalb von wenigen Wochen zu riesigen ungedeckten Kosten führt, oder man hofft, mit einem Preisnachlass die Kolonnen doch wieder schnell in Bewegung zu bringen. Beides ist in starkem Maße ertragsmindernd und führt häufig zur Selbstausbeutung.

In der Krise im Jahr 2000 haben viele Unternehmer ihr privates Vermögen riskiert und oft genug verloren, um Mitarbeiter und das eigene Unternehmen zu halten; der gewaltige persönliche Arbeitseinsatz und der Einsatz des privaten Vermögens konnten die Insolvenz in vielen Fällen dennoch nicht verhindern.

tHIS: Gibt es noch weitere Gründe?

Dr. Hans-Hartwig Loewenstein: Ein weiteres großes Problem ist die Vorleistungspflicht des Bauunternehmers, die es ihm nicht erlaubt, bei Unstimmigkeiten zu sagen, jetzt klären wir erst einmal, wie das da weitergeht. Dann kommt der Auftraggeber und sagt, Du hast die Vorleistungspflicht, bau Du mal schön weiter. Er entzieht sich an vielen Stellen der eigenen Mitwirkungsverpflichtung, nämlich rechtzeitig Entscheidungen zu treffen, sich rechtzeitig zu äußern, ganz und gar natürlich beim Bezahlen.

tHIS: Es gibt ja in England Schiedsstellen –

auch hier ein gangbarer Weg?

Dr. Hans-Hartwig Loewenstein: Ja. Ich bin mir da mit Prof. Bauer vom Hauptverband der Bauindustrie völlig einig, dass es ein Verfahren geben muss, dass noch auf der laufenden Baustelle in kürzester Zeit Entscheidungen fallen. Das können beispielsweise Anweisungen sein, wie mit Baugrund umzugehen ist. Da gibt es vielfältigen Entscheidungsbedarf, der selbst bei bester Vorbereitung auftauchen kann.

Das Stichwort hierzu heißt Adjudikation. Wenn man die Adjudikation anruft, die im Werksvertrag verankert ist, dann kommt dieser Externe und schaut sich die Sache an. Der gibt dann in einem Zeitrahmen von beispielsweise 4 Wochen eine klare Ansage, was zu geschehen hat. Das haben dann beide Vertragspartner zu erfüllen. Wenn nun jemand meint, der Adjudikator sei auf dem Holzweg, kann er immer noch vor einem ordentlichen Gericht klagen. Aber zuerst einmal muss er erfüllen.

Im Moment ist es so, dass bei großen Streitigkeiten schon in der ersten Instanz fünf, sechs Jahre bis zu einer gerichtlichen Entscheidung üblich sind. Wenn dann noch weitere Instanzen folgen, kann es 12 oder 15 Jahre dauern, bis die Rechte des Auftragnehmers durchsetzbar werden, wenn er nicht inzwischen wegen fehlender Liquidität insolvent ist. Das grenzt dann an Rechtsverweigerung, auf die viele Auftraggeber setzen können.

tHIS: Wir hören von vielen Bauunternehmern, dass der Klärungsbedarf ständig steigt, verbunden mit dem Bedauern darüber, dass früher die Ausschreibungsqualität deutlich höher lag.

Dr. Hans-Hartwig Loewenstein: Es gibt zu viele Versäumnisse in der Bau-Vorbereitung, ehe überhaupt ein bauausführendes Unternehmen auftaucht. Die Auftraggeber versuchen, Konsequenzen dieser Versäumnisse durch Verlagerung von Risiken zum Auftragnehmer von sich fernzuhalten.

Dazu kommt, dass die öffentliche Hand ihre Planungs- und Baukompetenz verloren hat. Die Politik hat durch kurzsichtige Personaleinsparungen hier starke Defizite verursacht. Es gibt teilweise nicht mal genug Kapazitäten, um das öffentliche Bestandsvermögen in Schuss zu halten, geschweige denn, Entscheidungen für Investitionen, für Neubau und Instandsetzung, für die Vergabe oder für die Wahl der Organisationsmodelle zu treffen, die auch tragfähig und effizient sind.

Es gab und gibt zahlreiche Fehlschläge bei Projekten, nicht nur bei den großen, von denen man überall liest, sondern auch bei zahlreichen kleineren Projekten. Das hat zu Unmut in der Bevölkerung und den Medien geführt, und das ist der Politik lästig. Die Politik will zu oft freie Hand haben bei Bauvorhaben, und will eigene Versäumnisse in der Öffentlichkeit nicht deutlich werden lassen. Das ist für die Bürger nicht akzeptabel.

tHIS: Was muss Ihrer Meinung nach geschehen, um diese Versäumnisse aufholen?

Dr. Hans-Hartwig Loewenstein: Dafür braucht man nicht Zehntausende Mitarbeiter, sondern muss im Kern eine schlagkräftige und kompetente Truppe haben, die mit den erforderlichen Dienstleistern wie Architekten und Ingenieuren nicht nur einzelne Bauprojekte erfolgreich vorbereitet und durchzieht, sondern die auch die riesige Zahl von Bauwerken im Lebenszyklus begleitet, und die dort gewonnenen Erfahrungen wieder in neue Projekte und Bauten, in Erweiterungen und Erneuerungen einspeist. Diese Aufgaben sind nicht privatisierbar, weil sie für einen wirtschaftlichen und transparenten Umgang mit öffentlichen Mitteln in der Hand der staatlichen Gewalten bleiben müssen.

tHIS: Inwieweit spielen Organisationsmodelle wie ÖPP da eine Rolle?

Dr. Hans-Hartwig Loewenstein: Die Beteiligung privaten Kapitals und privater Kompetenz sind grundsätzlich in Ordnung. Aber nicht mit Megaprojekten, die teilweise eine Projekt-
größe von einer Milliarde Euro umfassen. Wir sind gegen solche Riesenprojekte, weil sie den Wettbewerb einschränken und zu einem Bauleistungsgroßhandel mit eigenem Renditeanspruch führen.

Die Mittelständler, die derzeit mit eigenem Personal an der Autobahn bauen, würden von dort verdrängt. Ein Teil wird sich in die Gewalt dieser finanzgesteuerten Auftragnehmer-Konsortien begeben müssen, um ihre Leute in angemessener Beschäftigung zu halten. Damit werden auf lange Sicht nur die wenigsten Erfolg haben, sie werden eher wegen der damit einhergehenden Asymmetrie der Marktmacht aus dem Markt verschwinden. Der Rest wird in die Fläche und Kommunen gehen und die kleinen Unternehmer und ihre Mitarbeiter verdrängen, die dort im Moment unterwegs sind.

Wir sind deshalb gegen diese Riesenprojekte, weil sie Strukturen zerstören, die in Deutschland wesentlich zum Wohlstand beigetragen.

tHIS: 2 Eine letzte Frage zur Schwarzarbeit: Man hört immer wieder, dass in vielen Bauunternehmen sehr viele Schwarzarbeiter beschäftigt werden. Stimmt dieser Vorwurf? 

Dr. Hans-Hartwig Loewenstein: Schwarzarbeit sehen wir besonders in zwei Bereichen: Der eine ist der private Bauherr, der aufgrund der hohen Staatsquote mit Umsatzsteuer und den ganzen Sozialkosten seine Bauträume oft nur mittels Schwarzarbeit verwirklichen kann.

Die zweite Schiene sind – speziell in größeren Projekten, auch bei denen der öffentlichen Hand – die Umgehungstatbestände, die mit Subunternehmerketten in das dritte, vierte Glied abgedrückt werden. Es gibt auch noch mafiöse Strukturen, die mit Schwarzarbeit und Umsatzsteuerbetrug arbeiten.

Wir haben hier große Defizite im Gesetzesvollzug entstehen lassen. Das Finanzministerium hat ja in Kenntnis dieser Sachverhalte schon vor Jahren mit dem Zoll die FKS, die „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“, aufgebaut. Wir sehen auch, dass da diese Dinge verfolgt werden. Aber die Verfolgungsdichte ist völlig unzureichend. Und die wird jetzt noch mal durchlöchert durch die notwendigen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem allgemeinen Mindestlohn.

tHIS: Wie das?

Dr. Hans-Hartwig Loewenstein: Einen Mindestlohn per Gesetz anzuweisen ist die eine Sache. Das aber durchzusetzen erfordert den ganzen Einsatz der Exekutive. Da haben wir ja verschiedene Verwaltungszweige, die Steuerschiene, das Gewerberecht, das Arbeitsrecht usw. deren Zusammenarbeit nicht optimiert ist.

Da jetzt erneut zusätzliche Anforderungen an die Handhabung der Arbeitsverhältnisse auf dem Bau gestellt werden, erweitert sich das Feld, durch rechtswidriges Verhalten richtig Geld zu machen. Hier muss die Exekutive nachrüsten. Als damals die Grenzen geöffnet wurden, musste die FKS auch auf die neue Situation geschult werden.

Und was Frau Nahles jetzt alles nachgeschoben hat, belastet im Grunde nur die rechtstreuen Betriebe. Die, die nicht rechtstreu sein wollen, können das getrost als weiteren Wettbewerbsvorteil nutzen. Dieses Defizit im Vollzug ist eine Diskriminierung rechts-
treuer Betriebe, weil der Staat den rechtstreuen Betrieben und ihren legal beschäftigten Mitarbeitern die illegale Konkurrenz nicht vom Hals hält.⇥■

www.zdb.de

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