Erste Anträge für Gütezeichen der Beurteilungsgruppe ABV

Definierte Qualität für Ausschreibung und Bauüberwachung bei der grabenlosen Verlegung von Abwasserleitungen und -kanälen

Die Güte- und Prüfbestimmungen der RAL-Gütegemeinschaft Kanalbau sind um das Gütezeichen der Beurteilungsgruppe ABV (Ausschreibung und Bauüberwachung bei der grabenlosen Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen) erweitert worden. Die neue Beurteilungsgruppe hat das Anerkennungsverfahren beim RAL Deutsches Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung e.V. erfolgreich durchlaufen.

Auf der Mitgliederversammlung der Gütegemeinschaft im April in Warnemünde haben die Mitglieder ihre Zustimmung erteilt. Auftraggeber und Ingenieurbüros, die das Gütezeichen der neuen Beurteilungsgruppe führen, dokumentieren damit ihre besondere Erfahrung und Zuverlässigkeit der Organisation und des eingesetzten Personals. Etwa durch entsprechende Referenzen oder durch Vorlage eines zertifizierten Qualitätsmanagementsystems bzw. des Nachweises eines Organisationsmanagements zur Fehlerminimierung. Damit wurde ein Anforderungskatalog geschaffen, der Grundlage ist für zuverlässiges Handeln bei Ausschreibung und Bauüberwachung bei der grabenlosen Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen.

Beispiel Kanalsanierung

Intakte Abwasserleitungen und -kanäle sind für den Schutz von Umwelt und Gesundheit eine wichtige Voraussetzung. An den Kanalbau werden aus diesem Grund besondere Ansprüche gestellt. Zum Beispiel hinsichtlich einer konsequenten Qualitätssicherung von der Kanaluntersuchung über die Ausschreibung bis zur Ausführung. Die Qualität bei einigen Sanierungsverfahren wird in wesentlichem Maße erst auf der Baustelle erzeugt; deshalb ist es notwendig, Rahmenbedingungen zu definieren, die helfen, das gewünschte und seitens des Auftraggebers bestellte Qualitätsniveau verlässlich zu erreichen.

Ausführende Unternehmen belegen ihre Qualifikation im Bereich der Kanalsanierung mit dem Gütezeichen S (Sanierung). Firmen, die diesen Nachweis führen, erfüllen die von Auftraggebern gestellten Anforderungen an Material, Verfahren, Ausführung und Eigenüberwachung in Übereinstimmung mit den aktuellen Regelwerken. Qualifikation und Fachwissen ist auch auf Auftraggeberseite gefragt. Die Vielzahl von Normen und Regelwerken rund um das Thema Kanalsanierung erfordern erfahrene Fachleute gerade in der Ausschreibung und Bauüberwachung. Die Praxis zeigt, dass es hier nicht immer rund läuft. Unvollständige Ausschreibungsunterlagen oder der Bedarf an sehr speziellen Fachkenntnissen bei den beteiligten Personen führen nicht selten zu Sanierungsergebnissen, welche die gestellten Anforderungen nicht erfüllen.

ABS kam zuerst

Hier ziehen Auftraggeber und Auftragnehmer seit Jahren an einem Strang. Die Beteiligten wünschen sich einen Beleg für die fachtechnische Eignung von Organisationen, die mit der Ausschreibung und Bauüberwachung von Maßnahmen beauftragt sind. Einen entsprechenden Antrag hat die Mitgliederversammlung der Gütegemeinschaft Kanalbau diskutiert und unterstützt. Konsequent wurde die Ingenieurleistung im Bereich Ausschreibung (A) und Bauüberwachung (B) bei der grabenlosen Sanierung (S) von Abwasserleitungen und -kanälen 2007 als Beurteilungsgruppe ABS in die Güte- und Prüfbestimmungen aufgenommen. Ingenieurbüros, die ein Gütezeichen dieser Beurteilungsgruppe führen, weisen damit nach, dass sie über besondere Erfahrungen und Zuverlässigkeit der Organisation und des eingesetzten Personals in Bezug auf die Ausschreibung und Bauüberwachung von Sanierungsmaßnahmen an Abwasserleitungen und -kanälen verfügen. Damals wie heute für die Beteiligten ein Schritt in die richtige Richtung. Die Vorstellungen von Auftraggebern, Bauunternehmen und Ingenieurbüros wurden damit umgesetzt.

Ein konsequenter Schritt

Mit der Einführung des Gütezeichens ABV wurde dieser Schritt weitergegangen. Auch in diesem Bereich sind spezielle Kenntnisse bei den Personen erforderlich, die mit der Ausschreibung und Bauüberwachung beauftragt sind. Die bei der Bearbeitung von Ausschreibungen und der Durchführung der Bauüberwachung zu beachtenden Punkte sind für die Beurteilungsgruppen ABS und ABV in den entsprechenden „Leitfäden zur Eigenüberwachung“ niedergeschrieben. Sie enthalten Mindestanforderungen an den Umfang der Eigenüberwachung, die sich aus den einschlägigen Regelwerken ergeben. Während die ersten Anträge auf Verleihung des Gütezeichens ABV laufen, ist in Abstimmung mit den Beteiligten der Entwurf für ein Gütezeichen der Beurteilungsgruppe ABAK – Ausschreibung und Bauüberwachung im offenen Kanalbau – in Vorbereitung.n

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