Grundstücksentwässerungsanlagen

Experten trafen sich zum ersten GEA-Gipfel in Vellmar

Aus der neuen Gesetzes- und Verordnungslage in NRW zur Überprüfung der Zustands- und Funktionsfähigkeit privater Abwasserleitungen haben sich neue Anforderungen ergeben. Danach sind Abwasserleitungen industriell und gewerblich genutzter Grundstücke in Wasserschutzgebieten bis zum 31. Dezember 2015 erstmalig auf Zustand und Funktion zu prüfen, soweit die Leitungen vor 1990 errichtet worden sind. Außerhalb von Wasserschutzgebieten gilt der 31. Dezember 2020 als spätester Prüftermin.
 
Auch Eigentümer bebauter Grundstücke sind betroffen. Die neuen Regelungen verpflichten Grundstückseigentümer in Wasserschutzgebieten dazu, ihre Abwasseranlagen bis Ende 2020 erstmals prüfen zu lassen, soweit nur häusliches Abwasser abgeleitet wird und diese Anlagen nach 1965 errichtet worden sind. Ältere Abwasserleitungen sind erstmalig bis zum 31. Dezember 2015 zu prüfen.
Für außerhalb von Wasserschutzgebieten gelegene private Abwasserleitungen werden keine landesrechtlichen Prüftermine mehr vorgegeben, jedoch die Pflicht zur Überwachung aller privaten Abwasserleitungen bleibt bestehen. Hier hat der Grundstückseigentümer die Regeln der DIN 1986-30 zu beachten. Hier können die Kommunen per Satzung entsprechende Regelungen beschließen.
Hervorzuheben ist weiter, dass Kommunen Kraft der neuen Verordnung künftig zur Beratung der Eigentümer bebauter Grundstücke verpflichtet sind.
Am 12. November 2013 hat sich in Vellmar nun erstmals ein Grundstücksentwässerungsanlagen-Expertenkreis bestehend aus sieben Fachleuten getroffen. Der Expertenkreis ist sich darüber einig, dass nicht nur mit der Beratungsverpflichtung enorme Aufgaben auf die Kommunen zukommen, die zielgerichtet auszugestalten und umzusetzen sind. In einem nächsten Schritt wird der Expertenkreis einen Fachbericht über den gesetzeskonformen Umgang mit Grundstücksentwässerungsanlagen in NRW erarbeiten.
 
Zum Expertenkreis GEA-Gipfel gehören:
Dipl.-Ing. Dirk Bellinghausen, Güteschutz Grundstücksentwässerung, Hennef
Dipl.-Ing. Mario Brenner, Ingenieurbüro Brenner, Hennef
Dipl.-Ing. Claus Externbrink, SAL-Stadtbetrieb Abwasserbeseitigung Lünen AöR, Lünen
Dr.-Ing. Marco Künster, Güteschutz Kanalbau, Bad Honnef
Dr.-Ing. Michael Scheffler, Sachverständigen- und Ingenieurbüro für Gebäude- und Grundstücksentwässerung, Kassel
Dipl.-Ing. Marco Schlüter, IKT-Institut für Unterirdische Infrastruktur, Gelsenkirchen
Dipl.-Volkswirt Horst Zech, RSV-Rohrleitungssanierungsverband, Lingen (Ems)
 
Weitere Informationen unter: www.rsv-ev.de

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