GTÜ warnt vor Tücken bei Gebäudeabbrüchen

Fehlende oder unzureichende Beweissicherung an nachbarlichen Grundstücken und Bauwerken kann bei Gebäudeabbrüchen zu Streitigkeiten führen.
 
 
Maßnahmen des Stadtumbaus zur Beseitigung städtebaulicher Missstände sind oftmals mit Abbrüchen von Bauwerken verbunden. Beeinträchtigungen der nachbarlichen Gebäude sind dabei zu vermeiden. Aber auch bauliche Anlagen wie Stützmauern, Einfriedungen und Tore sind gefährdet. Erschütterungen, Baugrundentlastungen, Wassereintrag, geringerer Wärmschutz, Lärm und Schmutz sind nur einige der möglichen Einflussgrößen. Risse und Verschmutzungen an Dach und Fassaden, Schieflagen der Bauwerke, Brüche an Grundleitungen, Feuchtschäden an Kellerwänden und Fassaden können die Folge sein.
„Auftraggeber von Bauwerksabbrüchen sollten beachten, dass die Sensibilität von Grundstückseigentümern bei nachbarlichen Baumaßnahmen zugenommen hat“, erklärt Dr. Dietmar Häßler, Experte für Bauschadensbegutachtung und Vertragspartner der Gesellschaft für Technische Überwachung GmbH (GTÜ).
Die Planung eines Gebäudeabbruches ist eine ingenieurtechnische Aufgabe. Bei Grenzbebauungen sind meist Standsicherheitsnachweise für verbleibende Bauteile von unmittelbar benachbarten Bauwerken notwendig. Giebelsicherungen sind oftmals erforderlich. Eingriffe in fremdes Eigentum können dabei notwendig und mit Grundstücksangelegenheiten verbunden sein. Bautechnische Verschlechterungen, architektonische Verunstaltungen und finanzielle Entwertungen der nachbarlichen Immobilie sind zu vermeiden. „Rechtzeitige Kontaktaufnahme mit den Nachbarn ist wichtig, um Verständnis für die Baumaßnahme zu erzielen und Konflikte nicht entstehen zu lassen.
Fehlende nachbarliche Zustimmungen bzw. Einsprüche gegen den Abbruch können sonst zu teuren Bauverzögerungen führen“, warnt Dr. Häßler. Für Abbruchmaßnahmen sind Anzeigen bei der Baubehörde einzureichen. In diesem Zusammenhang kann sich die Prüfung von Standsicherheitsnachweisen für alle Situationen des Abbruchs und für den Endzustand ergeben. Für die Liquidation von Medienleitungen und Kanälen sind Abstimmungen mit Versorgungsträgern zu führen. Abzubrechende Bauwerke sind auf Schadstoffe zu untersuchen, um deren Entsorgung zu klären.
Grundstücksangelegenheiten sind mit Gebäude-Nachbarn notariell zu regeln. Verkehrsraumeinschränkung für die Zeitraum des Abbruchs können notwendig sein. All dies und anderes erfordert eine längerfristige Planung der Abbruchmaßnahme. Dr. Häßler ergänzt: „Vor Beginn der Abbruchmaßnahme sollte eine Beweissicherung über den Bauzustand der nachbarlichen Immobilien erfolgen, um Streitigkeiten zu vermeiden. Nur
so lässt sich im Nachhinein abgrenzen, welche Bauschäden bereits vorhanden waren oder auf die Abbruchmaßnahme zurückzuführen sind.“ Beweissicherungen müssen qualitativ und quantitativ aussagekräftig sein. Lediglich einige Fotos zu machen, ist meist unzureichend. Eine messtechnische Überwachung der Abbrucharbeiten kann erforderlich sein, um beispielsweise Grenzwerte von Erschütterungen, Verformungen und Rissbewegungen nicht zu überschreiten bzw. den Nachweis von deren Einhaltung zu dokumentieren.
Die GTÜ bietet mit der Dienstleistung der Baubegleitenden Qualitätsüberwachung (BQÜ) einen eigenen Service an. Die für Baudienstleistungen eingesetzten GTÜ-Vertragspartner sind öffentlich bestellte und vereidigte sowie qualifizierte Bausachverständige mit besonderer Fachexpertise für die einzelnen Gewerke. Die GTÜ verfügt über ein bundesweites Netz von Vertragspartnern. Weitere Informationen zur BQÜ sowie eine Suchfunktion für GTÜ-Sachverständige vor Ort im Internet unter: http://bau.gtue.de

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