Gebäudeplanung mit Ziegelmauerwerk
·EnEV 2012 muss mehr Klarheit bringen
·Städtebauliche Ansprüche mit Energieeffizienz kombinieren
·Gebäude und TGA sinnvoll planen
·Rechtslage bei Verzug auf der Baustelle beachten
Alle Fachvorträge ab sofort zum kostenlosen Download unter www.wienerberger.de
Die angekündigte Novellierung der Energieeinsparverordnung sorgt für Diskussionsstoff. Was ändert sich? Wird sie anwendungsfreundlicher? Mit den 23. Mauerwerkstagen bot Wienerberger bundesweit2 500 Bauingenieuren, Architekten und Bauunternehmern ein wichtiges Forum zur Weiterbildung.
„Die Praxisnähe macht unsere Veranstaltungsreihe zur erfolgreichsten im Mauerwerksbau“ unterstrich Clemens Kuhlemann, Leiter Produktmanagement Geschäftsbereich Wand bei Wienerberger. „Neben der EnEV wenden wir uns dem eng damit verknüpften Thema Gebäudetechnik zu, denn energieeffizientes Bauen muss stärker als gesamtheitliche Aufgabe gesehen werden.“
Neue und alte Nachweise im Vergleich
Dipl.-Ing. Architekt Stefan Horschler, Büro für Bauphysik, Hannover, fordert für die EnEV 2012 mehr Eindeutigkeit. „Es kann nicht sein, dass die Liste der Auslegungsfragen um ein Vielfaches länger ist als der Verordnungstext selbst“, stellte Horschler klar und kritisierte zudem die unklare Definition für Niedrigst-energiegebäude, wie Null- und Plusenergiehäuser, durch fehlende Sprachregelungen und eindeutige Nachweisformen.
Durch einen Vergleich der Bilanzierungsverfahren nach DIN V 18599, DIN V 4108-6 und 4701-10 sowie nach „EnEV-Easy“, einem Forschungsvorhaben zur Vereinfachung der Berechnung, kommt Horschler zu der Einschätzung: „Die DIN 18599 ist als ingenieurmäßiges Rechenverfahren sinnvoll, da Nutzungsspezifikationen sachgerechter abgebildet werden, als Berechnungsgrundlage für den öffentlich-rechtlichen Nachweis ist sie aber zu kompliziert.“
Ein Schwerpunkt war die Neufassung des sommerlichen Wärmeschutznachweises nach DIN 4108-2. Je höher der Fensterflächenanteil, desto schwieriger und kostenintensiver ist die Umsetzung des thermischen Komforts im Sommer. Dies führt oft zu massiven Eingriffen in die architektonische Gestaltung oder Ersatzlösungen, zum Beispiel die Erhöhung des Nachtluftwechsels durch eine Lüftungsanlage. Weiterhin berücksichtigt die Novelle der DIN E 4108-2 jetzt auch den Einsatz einer passiven Kühlung.
Deutlich zeigte Horschler, dass beim Dämmniveau der Gebäudehülle bereits jetzt ein Maximum an Effizienz erreicht ist. Beim Vergleich des Wirkungsgrades von verschiedenen Dämmstoffdicken auf einer 17,5 Zentimeter starken Wand wies er nach, dass in Folge des erhöhten Dämmstoffeinsatzes Mehrkosten und Verkleinerung des Wohnraums in keinem Verhältnis zur eingesparten Energie stehen. Von der neuen EnEV forderte Horschler klare Formulierungen, nur ein Bilanzierungsverfahren für den Wohnungsbau sowie eine für alle Beteiligten nachvollziehbare Verordnung.
Dortmunder Forschungsprojekt zu Energieeffizienz
Dipl.-Ing. Architekt Martin Cors, Projektleiter EnOp Forschung (Energie Optimiertes Bauen), TU Dortmund, machte deutlich, dass oftmals die städtebauliche Identität der Energieeffizienz geopfert wird. Bei der energetischen Sanierung von Fassaden zählen nicht nur die Energieeffizienz, sondern auch die Dauerhaftigkeit und das optische Erscheinungsbild. Zudem wird häufig übersehen, dass lediglich 14 Prozent der Wärme über die Fassade verloren gehen.
Seinen Ansatz, nachhaltige Architektur unter den Aspekten Städtebau, Konstruktion und Haustechnik zu energieoptimierten Gesamtkonzepten zu schaffen, verdeutlichte er am Beispiel der Dortmunder Stadthäuser. Die drei Häuser des Forschungsprojektes gleichen sich in der Kubatur, werden jedoch bei identischem U-Wert mit unterschiedlichen Außenwandkonstruktionen errichtet. An verschiedenen Stellen in den Wandaufbau eingebrachte Sonden erfassen Temperaturverläufe über den Wandquerschnitt und lassen damit Schlussfolgerungen zu, u. a. zur Wärmespeicherfähigkeit. Ziel ist es, über ein Langzeitmonitoring die Speicherfähigkeit, Betriebs- und Instandhaltungskosten der unterschiedlichen Wandaufbauten sowie den Wirkungsgrad verschiedener Haustechnikkonzepte im bewohnten Zustand zu ermitteln.
Maßgeschneiderte Konzepte
Auch Prof. Dr.-Ing. Boris Kruppa,Technische Hochschule Mittelhessen, Gießen, untermauerte seine Ausführungen zur sinnvollen und effizienten Kombination von Gebäudeplanung und Technischer Gebäudeausrüstung am Beispiel der Dortmunder Stadthäuser. An einem Haus verglich er die Energiebilanzen von Standardanlagen mit möglichen Konzepten, die verstärkt regenerative Energien nutzen. Dabei entsprechen alle regenerativen Konzepte den Anforderungen der EnEV 2009 sowie des EEWärmeG. Wärmepumpen senken den Jahresprimärenergiebedarf im Vergleich zum konventionellen Niedertemperaturkessel deutlich, die Variante Erdreich-Wasser sogar noch stärker als ein Luft-Wasser-System. Die Kombination einer Luft-Wasser-Wärmepumpe mit solarer Trinkwassererwärmung ist noch effizienter. Kruppa machte jedoch darauf aufmerksam, dass die Geräte häufig zu knapp ausgelegt und bei Frost zur teuren Stromheizung werden können. Eine Energieversorgung mittels Biomasse ist zunächst sehr aufwändig, da sie unbedingt einen Pufferspeicher und einen vergleichsweise hohen Endenergieeinsatz erfordert. Blockheizkraftwerke, sowohl durch Nah- als auch Fernwärme versorgt, lieferten hier ähnliche Werte wie Wärmepumpen. Die Qualität der Ressourcenschonung hängt jedoch davon ab, wie die Primärenergie erzeugt wird. Zur Nachvollziehbarkeit des Energieverbrauchs und eines Vergleichs mit dem berechneten Bedarf ist und bleibt die Endenergie die wichtigste Größe. Für den Einsatz regenerativer Systeme spricht die hervorragende Primärenergiebilanz.
Ärger mit der Bauzeit
RA Bernd Kimmich von der Sozietät WRD Witt Roschkowski Dieckert aus Berlin widmete sich den Aufgaben und Pflichten des bauüberwachenden Architekten bei Verzug des Auftragnehmers. Die Bauzeit spielt eine entscheidende Rolle bei der Durchführung von Bauvorhaben. Bei Überschreitung vereinbarter Fristen werden bauüberwachende Architekten in der Praxis häufig durch den Auftraggeber (in der Regel Bauherren) zur Lösung der Terminprobleme hinzugezogen. In diesem Zusammenhang warnte Kimmich vor einer einzelfallbezogenen baurechtlichen Beratung. Bevor Architekten in eine Grauzone mit entsprechenden Haftungsgefahren oder gar Schadensersatzpflicht geraten, sollten sie ihren Auftraggebern schriftlich mitteilen, dass in solchen Fällen die Einschaltung eines spezialisierten Rechtsberaters erforderlich ist. Mit der Vorstellung zahlreicher Fallbeispiele stellte Kimmich allerdings auch klar: „Bei Streit über die Bauzeit ist ein gegenseitiges Nachgeben oftmals sinnvoller als ein risikobehafteter Bauprozess, der nicht nur Zeit, sondern auch Geld und Kraft kostet.“
Ab sofort stehen alle Vorträge zum Download zur Verfügung unter:
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