Kalkulationsfehler: Was tun?
Der Unternehmer trägt grundsätzlich das Risiko dafür, dass sein Angebot
korrekt kalkuliert wurde. Doch unter gewissen Bedingungen gibt es
Abweichungen in der Rechtsprechung.
Um welche Art von Irrtum handelt es sich?
Als erstes muss festgestellt werden, um welche Art von Irrtum es sich handelt. Es ist somit zu prüfen, ob es sich um einen Kalkulationsfehler oder um eine andere Art von Irrtum handelt.
1. Fallbeispiel
Der Auftragnehmer irrt sich bei einem Einheitspreisvertrag nicht bei dem Einheitspreis selbst, sondern bei dem Positionspreis....