Klare Verhältnisse bei Ausschreibungen
Wenn es um ergänzende Abdichtungen bei WU-Bauwerken (WU = Wasser undurchlässige) geht kommt es in Ausschreibungsverfahren manchmal zu kuriosen Erscheinungen. So finden sich in den Ausschreibungstexten bereits Produktnamen von Herstellern. Oder Bieter argumentieren mit Zulassungen, die gar nicht notwendig sind oder sich nicht auf den Anwendungsfall beziehen.
Warum geht es eigentlich? Nach der Veröffentlichung der WU- Richtlinie des DAfStb. im November 2003 und den Erläuterungen zur WU-Richtlinie im Juni 2006 (Heft 555 des DAfStb.) wurde eine normative und bauaufsichtliche Neuregelung für Abdichtungsprodukte und -verfahren erforderlich. Im Januar 2008 wurden die aktuelle bauaufsichtliche und normative Regelung für Abdichtungsprodukte und -verfahren in der Bauwerks- und Dachabdichtung veröffentlicht. Demnach gelten folgende Regelungen (Auszug aus der Zusammenfassung des DIBt, Stand Januar 2008):
1. Grundlagen für bauaufsichtliche Regelungen für Bauwerksabdichtungen
„…Der Feuchteschutz hat aus bauaufsichtlicher Sicht eine nachgeordnete Bedeutung, da Mängel rechtzeitig erkannt und behoben werden können und Leben und Gesundheit nicht oder nicht unmittelbar betroffen sind…“
„…Zur Einhaltung der bauaufsichtlichen Schutzziele soll lediglich sichergestellt werden, dass die Abdichtungsprodukte für den jeweiligen Verwendungszweck gebrauchstauglich sind…“
„…Die Verwendung von Bauprodukten ist in Deutschland durch die Landesbauordnungen geregelt. Diese sehen ein abgestuftes Zuordnungssystem vor, mit Hilfe dessen Bauprodukte je nach ihrer Bedeutung...zuzuordnen und anzuwenden sind. Hierzu dienen die Bauregellisten A,B, und C…“
2. Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und/oder Prüfungen für Bauwerksabdichtungen
Aus den oben genannten Gründen dürfen grundsätzlich zusätzliche Flächenabdichtungssysteme bei Bauteilen aus WU-Beton ohne bauaufsichtliche Anforderungen verwendet werden. Daher werden für Flächenabdichtungssysteme von Bauteilen- und/oder Bauwerken aus WU-Beton keine bauaufsichtlichen Zulassungen oder Prüfzeugnisse mehr erteilt. Bestehende allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse werden nicht mehr verlängert…“
(Stellungnahme des DIBT, Stand Januar 2008).
Nach neuesten Kenntnisstand der Cetco Germany GmbH sollen zukünftig - entgegen der Stellungnahme des DIBT aus 2008 –zusätzliche Flächenabdichtungssysteme bei Bauteilen aus WU- Beton, wie z.B. Frischbeton- Verbundabdichtungssysteme den Nachweis der Verwendbarkeit aufgrund der Besonderheit der Bauart auf einer neuen Grundlage, nämlich der Bauregelliste A, Teil 2, Lfd. Nr. 1.14 geprüft und zugelassen werden. Allerdings müssen nach Mitteilung der MPA Braunschweig aus Mai 2012 die Prüfgrundsätze noch erstellt werden, sodass allgemeine bauaufsichtliche Prüfzeugnisse auf der Grundlage der BRL A, Teil 2, lfd. Nr. 1.14 derzeit noch nicht erteilt werden können.
Weitere Informationen über allgemeine bauaufsichtliche Prüfungen von Flächenabdichtungssystemen von WU- Bauwerken gegen Grundwasser können bei den Materialprüfungsämtern der Länder, wie zum Beispiel bei der MFPA Leipzig, eingeholt werden.