Neues Gebäudeenergiegesetz (GEG) sorgt für Verunsicherung
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Privaten Bauherren steht nach dem beschlossenen Gebäudeenergiegesetz (GEG) eine unsichere Zukunft bevor. Der Gebäudebestand wird bei der finanziellen Förderung weiterhin stiefmütterlich behandelt. Das Gesetz sieht vor, dass erst 2023 die energetischen Anforderungen für Neubau und Bestand überprüft werden sollen. Der Ausgang dieser Prüfung ist offen – das stiftet Verunsicherung. Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbund e.V. (BSB) kritisiert: „Ein heute gebautes Haus kann unter Umständen schon in drei Jahren energetisch veraltet sein. Berücksichtigt man die hohen Einsparziele im Gebäudebereich bis 2030, kann man bereits heute von einer erheblichen Steigerung der energetischen Anforderungen ab 2023 ausgehen“, so Becker. Laut dem kürzlich im Kabinett beschlossenen Klimaschutzgesetz sollen die CO2-Emissionen im Gebäudesektor bis 2030 von 118 Millionen Tonnen auf 70 Millionen Tonnen sinken.
Bestandsimmobilien spielen im GEG weiterhin eine Nebenrolle. Die angedachten Fördermaßnahmen genügen bei weitem nicht, um die ambitionierten Klimaschutzziele zu erreichen und die Modernisierungsquote zu steigern. Im Falle eines Verkaufs oder einer größeren Sanierung eines Ein- oder Zweifamilienhauses sieht das Gesetz künftig eine energetische Pflichtberatung des Käufers oder Eigentümers vor. Schwierig werde es, wenn hierbei einzelne Anbieter begünstigt werden. „Eine Energieberatung ist nur sinnvoll, wenn sie produktneutral und technologieoffen erfolgt, das gesamte Gebäude in den Blick nimmt und die individuellen Beratungsbedürfnisse der Bewohner berücksichtigt“, so Becker.