Noch viele Fragen offen

Auftraggeber diskutieren Aspekte der Grundstücksentwässerung in Hannover

„Grundstücksentwässerung: Besondere Aspekte der Zustandserfassung, Prüfung und Instandhaltung im Bereich kleiner Nennweiten – Erfahrungen und Hinweise “ lautete der Titel eines Fachgesprächs, zu dem die Gütegemeinschaft Kanalbau eingeladen hatte. Ingenieure, Techniker und Verwaltungsangestellte aus Stadtentwässerungsbetrieben, Tiefbauämtern, Abwasserverbänden, Ingenieurbüros, Aufsichts- und Genehmigungsbehörden sowie Bauabteilungen des Landes, der Wirtschaft und der Industrie und Tiefbauunternehmer waren nach Hannover gekommen. Als Referenten und Diskussionspartner standen Dipl.-Ing. Robert Thoma, Würzburg (öbuv. Sachverständiger für Kanalinspektion und Kanalsanierung) und Dipl.-Ing. Martin Rudolf, Bad Nenndorf (vom Güteausschuss der Gütegemeinschaft Kanalbau beauftragter Prüfingenieur) Rede und Antwort.

Themen waren unter anderem: Rechtliche und technische Grundlagen, Möglichkeiten des Netzbetreibers, Prüfung von Grundstücksentwässerungsanlagen, Sanierungsplanung und technische Möglichkeiten, aber auch mögliche und sinnvolle Unterstützung des Netzbetreibers. Beide Referenten machten deutlich: Aus vielfältigen Gründen gibt es zukünftig für Netzbetreiber und wasserrechtliche Aufsichtsbehörden Anlass, eine geordnete Instandsetzung und Dichtheit der Entwässerungsanlagen auf privaten Grundstücken zu verlangen und durchzusetzen. Voraussetzung hierfür ist eine geeignete und überzeugende Bürgerinformation und -beratung, klare Kooperations- und Leistungsmodelle sowie eindeutige Vorgaben an die Ausführung. Erfahrungen hierzu liegen in anderen Bundesländern bereits vor. Die Teilnehmer des Fachgesprächs wurden praxisnah informiert. Hinweise und Empfehlungen für die Prüfung und Instandhaltung wurden aufgezeigt.


Keine einheitliche Regelung

Auch in Hannover drehte sich vieles um den 31.12.2015 – ein Stichtag, den sich alle privaten Grundstückseigentümer in Deutschland merken sollten. Bis zu diesem Datum ist nach DIN 1986-30 in Verbindung mit § 18 b Wasserhaushaltsgesetz bundesweit eine Dichtheitskontrolle sämtlicher Grundstücksentwässerungsleitungen und Schächte durchzuführen. Für Leitungen und Schächte, die industrielles oder gewerbliches Abwasser führen, endete die Frist schon am 31.12.2004. Die Landeswassergesetze bieten derzeit keine detaillierte einheitliche Handlungsgrundlage für die Prüfung und Instandhaltung von Grundstücksentwässerungsanlagen. Das niedersächsische Landeswassergesetz geht hier nicht über die Forderungen des WHG hinaus und belässt die Verantwortung beim Betreiber der Grundstücksentwässerungsanlage und damit teilweise beim Privatmann, der nicht unbedingt über das notwendige technische Wissen verfügt. Anders geht das Landeswassergesetz Nordrhein-Westfalen vor. Hier werden in § 61a die Fristen der DIN 1986-30 übernommen. Die Gemeinden werden aufgefordert, unter bestimmten Bedingungen kürzere Fristen für die erstmalige Prüfung und Anforderungen an die Sachkunde in ihren Abwassersatzungen zunächst selbst festzulegen. Die oberste Wasserbehörde kann die Anforderungen an die Sachkunde für die Durchführung der Dichtheitsprüfung durch Verwaltungsvorschrift festlegen. Dieses hat sie mit Runderlass des zuständigen ­Ministeriums vom 31.03.2009 getan. Weiter fordert das Land Nordrhein-Westfalen im
§ 61a LWG ganz konkret: „Die Gemeinde ist verpflichtet, Grundstückseigentümer über die Durchführung der Dichtheitsprüfung zu unterrichten und zu beraten“. Hier besteht in anderen Ländern ein erheblicher Handlungsbedarf.

Das macht auch die große Nachfrage von Netzbetreibern und Ingenieuren an Veranstaltungen wie der in Hannover deutlich. Die Beweggründe sind vielfältig: Oft werden eigene kommunale Grundstücke betreut, vielfach liegen Anschlüsse privater Flächen auf öffentlichem Grund. Manche bieten Dienstleistungen in diesem Bereich an, bei einigen beziehen die Fremdwasserkonzepte die privaten Grundstücke mit ein. Fragen bestehen vor allem hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen für die Prüfung und Durchsetzbarkeit, der technischen Möglichkeiten bei Untersuchung und Sanierung, zum Stand der Technik oder zu Regelwerken. Genauso interessant: Wie gehen Kommunen mit dem Thema um? Viele kommunale Auftraggeber stehen hier ganz einfach im Regen. Die Gütegemeinschaft Kanalbau sieht sich als Ansprechpartner und möchte eine Diskussionsplattform anbieten, etwa zu technischen und rechtlichen Fragen. Auch die Recherche im Netz hilft weiter: So finden sich unter www.kanalbau.com zum Beispiel Firmen, die das Gütezeichen G führen. Das gibt u.a. Aufschluss über Personal, Betriebseinrichtungen und Geräte dieser Firmen und ist ein Anhaltspunkt dafür, dass Inspektion, Reinigung und Dichtheitsprüfung von Entwässerungsanlagen und -leitungen ≤ DN 250 in Gebäuden und auf Grund­stücken fachgerecht und zuverlässig ausgeführt werden.

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