RAL-Gütezeichen Kanalbau wird 25
Eine moderne Zivilisation wäre ohne funktionierende
Kanalisation nicht vorstellbar. Undichte Kanäle stellen ein
erhebliches Umweltproblem dar und verursachen hohe
Sanierungskosten. Daher ist eine zuverlässige Qualitätssicherung
im Kanalbau besonders wichtig.
Auftraggeber tragen schon im Rahmen des Vergabeprozesses nachhaltig zur Qualitätssicherung im Kanalbau bei, indem sie die notwendige fachliche Qualifikation der ausführenden Unternehmen prüfen.
Grundlage RAL-GZ 961
Die Definition der Mindestanforderungen zur Qualifikation und deren Prüfung wurden gemeinsam von den Auftraggebern und Auftragnehmern in diesem Bereich über eine RAL-Gütesicherung organisiert. Das „Deutsche Institut für Gütesicherung und Kennzeichnung“ (RAL) ist für die Anerkennung und Zuverlässigkeit der RAL-Gütesicherungen zuständig. Diese entstehen in einem öffentlichen Anhörungsverfahren, in dem die zugehörigen Anforderungen gemeinsam festgelegt werden mit Herstellern, Anbietern, Wirtschafts- und Verbraucherverbänden, Prüfinstitutionen sowie Bundes- und Landesbehörden sowie im Einvernehmen mit dem Kartellamt. Die RAL-Gütegemeinschaft Kanalbau als die von RAL anerkannten Organisation prüft die Einhaltung der definierten Anforderungen RAL-GZ 961 und ahndet Verstöße bei Gütezeicheninhabern bis hin zum Entzug des Gütezeichens.
Eine Erfolgsgeschichte
Im Januar 1990 hatte die Gütegemeinschaft nach zweijährigem Vorlauf das Anerkennungsverfahren für das RAL-Gütezeichen Kanalbau erhalten. Im Mai des gleichen Jahres wurden auf der IFAT in München die ersten 38 Gütezeichen vergeben. Es hat sich bis heute zum Markenzeichen für Qualität im Kanalbau entwickelt. Die Gütesicherung RAL-GZ 961 findet seit nun 25 Jahren stetig zunehmend Anwendung. Seit Gründung der Gütegemeinschaft Kanalbau stieg die Zahl der Auftraggeber, die die Eignung der Bieter auf Grundlage der RAL-Gütesicherung fordern, kontinuierlich an: Ende 2014 sind es mehr als 5.000 Auftraggeber bzw. Ingenieurbüros.
Gemeinsam für Qualität
Mit dem Gütezeichen verdeutlicht ein Unternehmen den eigenen Qualitätsanspruch. Die Vorteile der Zugehörigkeit zur Gütegemeinschaft werden in der Praxis von Gütezeicheninhabern bestätigt. Mit dem Beitritt zur Gütegemeinschaft stellen die Unternehmen die Fachkunde sicher durch regelmäßige Schulungen ihres Fachpersonals und die vielfältigen technischen Informationen der Gütegemeinschaft. Sie intensivieren das innerbetriebliche Qualitätsmanagement, insbesondere die Eigenüberwachung. Gütezeicheninhaber melden ihre Maßnahmen und ermöglichen dem Prüfingenieur so zusätzlich eine externe Kontrolle ihrer Leistungsfähigkeit. In der Gütegemeinschaft Güteschutz Kanalbau sind Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam vertreten – mit gleichem Mitspracherecht und Gestaltungsmöglichkeiten. Die Mitglieder finden im Rahmen von Veranstaltungen der Gütegemeinschaft ein Forum zum fachlichen Meinungsaustausch. Die gemeinsame Arbeit am Thema Qualität verbessert das wechselseitige Verständnis und schafft die Grundlage für ein partnerschaftliches Vertrauensverhältnis. Auf dieser Basis haben die Mitglieder entsprechende Beurteilungsgruppen für die „Ausschreibung und Bauüberwachung“ eingerichtet.
Zusammenspiel funktioniert
Dass dieses Zusammenspiel funktioniert, wird durch die Zahlen zu den Aktivitäten der Gütegemeinschaft eindrucksvoll belegt: Mehr als 2.600 Firmen- und mehr als 4.300 Baustellenbesuche haben die beauftragten Prüfingenieure 2014 durchgeführt. Ihre Berichte werden zum Güteausschuss geleitet. Dieses Gremium stellt den Anspruch der Gütesicherung im Einzelfall sicher. Deshalb sind hierin sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer vertreten. Der Güteausschuss entscheidet über die erstmalige Vergabe von Gütezeichen und auch über notwendige Ahndungsmaßnahmen. 2014 hat der Güteausschuss 6.107 Besuchsberichte der Prüfingenieure bearbeitet. 173 Gütezeichen wurden verliehen, insgesamt 374 Ahndungen beschlossen und dabei 9-mal das Gütezeichen entzogen.⇥■
RAL-Gütegemeinschaft Güteschutz Kanalbau