Stahlbetonbauteile: Modifizierte Teilsicherheitsbeiwerte
Bestehende Tragwerke müssen oft außerhalb des Bestandsschutzes auf der Grundlage von aktuellen und bauaufsichtlich eingeführten technischen Baubestimmungen beurteilt und bemessen werden, zum Beispiel bei einer Umnutzung oder bei wesentlichen Lasterhöhungen. Allerdings zielt das diesen Bestimmungen zugrundeliegende Sicherheits- und Nachweiskonzept auf Neubauten, bei denen zum Zeitpunkt der Planung wesentliche Parameter des Tragwerkes zwangsläufig nicht feststehen können. Demgegenüber können bei bereits bestehenden Bauwerken zusätzliche Informationen am Tragwerk gewonnen und bei der Bemessung...