Niederlande: Neuregelung zur Kettenhaftung von Unternehmen
Deutsche Leiharbeitgeber und Auftraggeber, die in den Niederlanden tätig sind, müssen sich seit Jahresbeginn mit einer neuen Haftungsregelung beschäftigen. In den kommenden Monaten wird die so genannte G-Rekening, ein Bankkonto zur Abfederung von Kettenhaftungen, durch ein neues System ersetzt. „Wichtig ist das gerade für die Branchen Bau und Textil, da dort viele Subunternehmen und Leiharbeitskräfte eingesetzt werden“, sagt Carsten Estl von der Deutsch-Niederländischen Handelskammer (DNHK) in Den Haag.
Wird durch den Subunternehmer oder den Betrieb, der einen Leiharbeitnehmer beschäftigt, ein Anspruch nicht erfüllt, kann das Unternehmen haftbar gemacht werden, das den Auftrag erteilt hat. Oft betrifft dies die Zahlung von Lohnsteuern oder Prämien. Um sich gegen diese Kettenhaftung zu schützen, muss in den Niederlanden bislang bei einer Bank ein so genanntes G-Konto (G-rekening) eröffnet werden. Es wird ausschließlich für Zahlungen etwa an das Finanzamt oder andere G-Kontoinhaber genutzt.
Die Neuregelung sieht vor, dass statt des Kontos bei einer Bank ein Depot direkt beim Finanzamt eingerichtet wird. „Das soll das Verfahren vereinfachen, führt aber gerade bei ausländischen Unternehmen zu vielen Fragen“, sagt Estl. Problematisch bewerte die Handelskammer, dass es seitens der niederländischen Behörden keine Information in deutscher Sprache gäbe. Aus diesem Grund bietet nun die DNHK eine entsprechende Beratung für deutsche Unternehmen an.
„Schon jetzt haben viele Unternehmen die Kosten direkt mit dem Finanzamt geklärt, obwohl es dafür keine rechtliche Sicherheit gab“, sagt Estl. Das neue Verfahren sei grundsätzlich positiv zu bewerten, da es Unternehmen Kosten und Zeit sparen könne. „Eine gute Beratung vorab ist allerdings unerlässlich.“
Obwohl das neue, so genannte ‚Depotstelsel‘ erst Mitte 2010 in Kraft treten wird und die G-Konten zunächst für ein Jahr wirksam bleiben, empfiehlt die Handelskammer deshalb, sich schon frühzeitig über das künftige Verfahren zu informieren. „Wir können die wichtigsten Fragen beantworten und damit vermeiden, dass Unternehmen schlecht vorbereitet auf den niederländischen Markt gehen und eine Haftung riskieren“, so Estl.
Link: www.dnhk.org