Bauen in Hellas, Teil 2

Novellierung der EU-Gebäuderichtlinie birgt neue Potentiale im Wohnungsbau

Der größte Teil des internationalen Energieverbrauchs geht auf die Raumheizung und Warmwasserbereitung zurück. Folglich ergeben sich genau hier die größten Einsparpotentiale.

Die Europäische Union reagierte darauf durch die im Jahre 2002 eingeführte und derzeitig in der Novellierung befindliche EU-Gebäuderichtlinie (Richtlinie 2002/91/EG). Nach Artikel 15 sind die Mitgliedsstaaten der EU zwar verpflichtet, diese Richtlinie bis zum 04.01.2006 durch eigene Rechts- und Verwaltungsvorschriften umgesetzt zu haben, doch wurden solchen Verordnungen im griechischen Gebäudebau nur bedingt Beachtung geschenkt.

 

Hintergrund

Die Geschichte der griechischen Rechtsvorschriften zur Harmonisierung der örtlichen Verordnungen mit der EU-Gebäuderichtlinie ist sehr mit Misserfolgen verknüpft. Griechenland schaffte es nie wirklich mit den immer strenger werdenden Vorgaben der EU schritt zu halten. Nach Aussage des Instituts für Umweltforschung und nachhaltige Entwicklung (IERSD) macht der Gebäudesektor rund 36% des Endenergieverbrauchs In Griechenland aus. Darüber hinaus seien die Gebäude die größten Verursacher von CO2-Emissionen und produzierten 40% der gesamten CO2-Emission im Land.

Den Anreiz zur Einführung einer Verordnung, welche das energieeffiziente Bauen in Griechenland zur Pflicht machen sollte, stellte der 1999 initiierte Aktionsplan „Energeia 2001“ dar. Grundlage war die EU-Richtlinie SAVE 93/76/EE, welche CO2-Emmissionen durch energieeffizienteres Bauen reduzieren sollte. Mit diesem Aktionsplan sollten bei der Konstruktion und dem Bau neuer Gebäude hohe ökologische Standards gesetzt werden. Zu diesem Zweck wurde die bis dato bestehende Verordnung zur rationellen Nutzung und zur Er-
haltung der Energie (KOCHEE, 1998) umgestaltet. Ge-
rade solche Maßnahmen sollen die von der Europä-
ischen Kommission anvisierten Energieeinsparungen im Gebäudebereich von 28% bis zum Jahr 2020 unterstützen.

Nach Angaben des Zentrums für erneuerbare Energiequellen (CRES) sind fast alle Gebäude in Griechenland, welche vor 1980 errichtet wurden (fast 82% der Gebäude) nicht wärmegedämmt. Vor allem aus diesem Grund wurde im Rahmen des Aktionsplans besonderes Augenmerk auf diesen Gebäudebestand gelegt. Während in Deutschland bereits die EnEV 2009 in Kraft tritt (10.2009) wurde in Griechenland bis 2008 noch immer die Wärmeschutzverordnung (WSchV) aus dem Jahre 1979 angewandt. Diese ist vergleichbar mit der deutschen WSchV von 1977. Im Einklang mit der EU-Gebäuderichtlinie ist die neue Energieeinsparverordnung KENAK als Rechtsvorschrift seit Mai 2008 in Kraft gesetzt worden. Neue Gebäude müssen demnach Mindestanforderungen an die Energie-
effizienz erfüllen wie sie bereits in anderen europäischen Ländern bereits Standard sind. Ebenfalls werden Energieausweise ähnlich der EnEV ausgestellt. Genereller Unterschied ist, dass ein maximaler und minimaler Energieverbrauch in Bezug zu Klimazonen gesetzt wird.

Diese Klimazonen fanden bereits in der zuvor gültigen Fassung der WSchV Anwendung. Zudem werden die Gebäude in die neun Energieeffizienzklassen A+, A, B+, B, Γ, Δ, E, Z, H eingestuft.

 

Energetische Betrachtung

einer Standardkonstruktion

Im Rahmen einer Studie am Institut für Baubetrieb und Baumanagement an der Universität Duisburg-Essen wurden mögliche energetische Modernisierungsmaßnahmen betrachtet. Ziel der Studie war es die Auswirkungen einer weiteren Verschärfung der Grenzwerte für die in Griechenland aktuell gültige Wärmeschutzverordnung zu analysieren. Dabei wurden die Grenzwerte der EnEV 2009 zugrunde gelegt. Stellvertretend für die griechische Bausubstanz waren auf Grund der hohen Wohneigentumsquote Wohngebäude.

Betrachtet wurden dabei Wohngebäude mit einer Bauart, welche zwischen 1980 und 2008 übliche war. Statistischen Auswertungen entsprechend wurde ein repräsentatives Mehrfamilienhaus mit zwei Etagen und drei Räumen pro Wohneinheit zu je 90 m² in der Klimazone B gewählt. Zu beachten ist, dass Griechenland in der mediterran-transasiatischen Erdbebenregion liegt und nach Aussage des National Observatory of Athens (GI-NOA) damit wie kein anders Land in Europa von Erdbeben gefährdet ist. Dies spiegelt sich insbesondere in der unterschiedlichen Bauweise zu Nord- und Mitteleuropa wieder. Um einen möglichst großen Widerstand gegen Beben
gewährleisten zu können, schreibt das griechische Baugesetz bei Hochbauten im Allgemeinen eine Betonskelettbauweise vor. Auf Grund dieser Tatsache werden energetische Gesichtspunkte stark von der Tragwerkskonstruktion bestimmt.

Die Standardwandausführung ist die zweischalige Außenwand mit zusätzlicher Wärmedämmschicht und einer Luftschicht. Die 0,34m starke Außenwand besteht von (innen nach außen) aus einer Putzschicht (0,02m), Ziegel (0,12m), Dämmung (0,03m), Luftschicht (0,03m), Ziegel (0,12m) und Putzschicht (0,02m).

Die Stütze besteht aus einem Stahlbetonkern (0,25m), der innen angeordneten Wärmedämmung (0,05m) und der Putzschicht (0,02m) innen wie außen.

Die oberste Geschossdecke, mit einer Gesamtdicke von 0,20m, besteht aus der Stahlbetonplatte (0,18m) und einer inneren Putzschicht (0,02m).

Über der obersten Geschossdecke ist aus optischen Gründen üblicherweise ein ungedämmtes Schrägdach mit keramischer Ziegeleindeckung vorhanden.

Die Bodenplatte besteht aus einer Stahlbetonplatte (0,18m), Estrich (0,05m) und Fliesen (0,02m). Die Fenster bestehen aus ei-
ner Doppelverglasung mit einem Aluminiumrahmen. Die Haustür besteht ebenfalls aus einer einfachen Aluminiumkonstruktion.

Mit der Standardkonstruktion konnte der energetische Nachweis nicht erfüllt werden. Der vorhandene Jahres-Primärenergiebedarf überstieg den zulässigen um mehr als das dreifache. Der spezifische flächenbezogene Transmissionswärmeverlust sogar um das vierfache. Demzufolge weißt das Gebäude massive Schwächen in der Energie-Ausnutzung und Energie-Speicherung auf.

 

Optimierungsmaßnahmen

Der Umfang der Optimierung umfasste die Bereiche Außenwände, Stützen, Dach, Fußboden zum Erdreich, Fenster und die Haustür. Aus der Vielzahl der Varianten stellte sich unter Berücksichtigung der vor Ort verfügbaren Materialen, den von lokalen Handwerkern ausführbaren Arbeiten und der Vorgabe sowohl das Tragwerk unverändert zu lassen als auch die Kosten möglichst gering zu halten folgende Optimierungs-
variante ein. Die Außenwände werden als zweischalige Außenwände belassen. Sowohl die Wände wie auch die Stützen werden an der Außenseite mit einem Wärmedämmverbundsystem (Dämmung 0,12 m, Putz 0,02 m) ergänzt. Auf der obersten Geschossdecke wird eine 0,12m dicke Wärme

Die Geschichte der griechischen Rechtsvorschriften...

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