Gefälschte Soka-Bau-Bescheinigungen kein Kavaliersdelikt
Immer wieder wird Soka-Bau (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft, Zusatzversorgungskasse des Baugewerbes AG) mit gefälschten Be-
scheinigungen konfrontiert, die doku-
mentieren sollen, dass der dort genan-nte Betrieb die Sozialkassenbeiträge für seine Arbeitnehmer ordnungsgemäß abführt. Baubetriebe, Behörden oder andere Institutionen legen Soka-Bau solche Bescheinigungen vor und fragen nach, ob die Dokumente echt oder gefälscht seien. Zum Schutz aller, die auf die Echtheit der Bescheinigungen vertrauen, erstattet die Soka-Bau im Falle der Fälschung Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft. In den Soka-Bau be-
kannt gewordenen Fällen legen Baubetriebe – zum Beispiel im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung – eine Bescheinigung von Soka-Bau vor, nach der sie ihren tarifvertraglichen Verpflichtungen nachgekommen sind. Soka-Bau kann aber eine Bescheinigung nicht ausstellen, wenn zum Beispiel erhebliche Beitragsrückstände bestehen. In solchen Fällen haben Be-
triebsinhaber das Datum einer früher er-
teilten Bescheinigung gefälscht und das so manipulierte Dokument beim potentiellen Auftraggeber eingereicht. Auf gleiche Weise manipulierte Soka-Bau-Bescheinigungen werden auch im Rahmen der so genannten „Bürgenhaftung“ nach § 14 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes verwendet, um dem Hauptunternehmer vorzutäuschen, dass hinsichtlich des Nachunternehmers kein Haftungsrisiko bestehe. „Sofern der begründete Ver-
dacht besteht, die vorgelegten Soka-Bau-Bescheinigungen seien gefälscht, sind wir gerne bereit, diese auf Richtig-
keit und Vollständigkeit zu überprüfen.“, erklärt Thomas Arnold, Leiter Spezialisten im Kunden-Service-Center.
[www.soka-bau.de]