Konjunkturprogramme
Die beiden Konjunkturprogramme, die die Bundesregierung zur Stützung der wirtschaftlichen Entwicklung in Deutschland aufgelegt hat, erhalten auch in erheblichem Umfang baurelevante Maßnahmen. Unter anderem werden in den Haushaltsjahren 2009 und 2010 die Investitionen des Bundes in die Bundesverkehrswege um insgesamt 4 Mrd. Euro aufgestockt. Damit stehen in diesen beiden Jahren jeweils rund 12 Mrd. Euro zur Verfügung.
Von 2001 bis 2008 investierte der Bund jährlich zwischen 9,0 Mrd. Euro und 9,7 Mrd. Euro in die Bundesfernstraßen, Eisenbahnen des Bundes und Bundeswasserstraßen. Diese Summe lag jeweils unter den Vorgaben des Bundesverkehrswegeplans (jährliche Investitionen von 9,9 Mrd. Euro) bzw. der Pällmann-Kommission. Diese hatte schon zur Jahrtausendwende festgestellt, dass der Bedarf an Investitionen des Bundes in die drei großen Verkehrsträger bei jährlich 12 Mrd. Euro liegt.
Auch die zwischenzeitliche Einführung der LKW-Maut und die Zweckbindung der Einnahmen für den Verkehrswegebereich änderte nichts Grundlegendes an der Unterfinanzierung der Bundesverkehrswege. In dem Maße, wie die aus der LKW-Maut zur Verfügung gestellten Mittel anstiegen (2008: 2,6 Mrd. Euro), wurden die aus dem normalen Haushalt zur Verfügung gestellten Mittel (allerdings nicht im gleichen Umfang) gekürzt. Zumindest konnte damit aber ein Absinken der Investitionsetats nach dem Auslaufen diverser Sonderprogramme verhindert werden.
Im November 2008 beschloss die Bundesregierung ein erstes Konjunkturprogramm. Dies beinhaltete u. a. eine Aufstockung der Investitionen in die Bundesver-
kehrswege um je 1 Mrd. Euro in den Haus-
haltsjahren 2009 und 2010. Diese Summe wurde in die jeweiligen Haushaltsentwürfe eingearbeitet.
Im zweiten Konjunkturprogramm vom Februar 2009 wurden für die Jahre 2009 und 2010 nochmals je 1 Mrd. Euro für Investitionen in die Bundesverkehrswege beschlossen. Diese Mittel werden allerdings nicht über den Einzelplan 12 des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung verausgabt, sondern über das Sondervermögen „Investitions- und Tilgungsfonds“. Die Mittel sind zur Bewirtschaftung frei, d. h. der Fonds kann über die Verteilung auf die Haushaltsjahre 2009 und 2010 frei beschließen. Zwar lautet die Vorgabe, die Investitionen je hälftig in den beiden Haushaltsjahren vorzunehmen. Realistischerweise muss allerdings davon ausgegangen werden, dass – auch wegen fehlender Planungen – im laufenden Jahr bes-
tenfalls 40 % der Mittel verbaut werden können.
Für die Jahre 2009 und 2010 stehen nunmehr (inklusive des kombinierten Verkehrs) durchschnittlich 11,95 Mrd. Euro zur Verfügung. Für die Bundesfernstraßen sind es 5,95 Mrd. Euro, die Eisenbahnen des Bundes 4,55 Mrd. Euro und die Bundeswasserstraßen 1,27 Mrd. Euro. Zumindest in diesen beiden Haushaltsjahren sind die Verkehrswegeinvestitionen des Bundes damit bedarfsgerecht ausgestattet und erfüllten die Vorgaben der Pällmann-Kommission.
Probleme werden allerdings ab 2011 entstehen. Zum einen ist dann – nach Auslaufen der Konjunkturprogramme – in der mittelfristigen Finanzplanung ein deutlicher Rückgang der Investitionen eingestellt. Zudem dürften ab 2011 Konsolidierungsanstrengungen zum Abbau der hohen Neuverschuldung des Bundes im Vordergrund stehen, wovon tendenziell auch die Investitionstätigkeit bedroht sein wird.
Der Rückgriff auf privates Kapital und Know-how im Rahmen Öffentlich Privater Partnerschaften ist daher unverzichtbar. Während im öffentlichen Hochbau mit weit über 100 Modellen hier bereits Durchbruch geschafft wurde, stecken Öffentlich Private Partnerschaften im Verkehrswegebau noch in den Anfängen.
Hier muss die Zusammenarbeit zwischen dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung, der Verkehrsinfrastrukturfinanzierungsgesellschaft und der Deutschen Bauindustrie in der neuen Legislaturperiode intensiviert werden, um die deutsche Verkehrsinfrastruktur zukunftssicher zu machen.
Dipl.-Oec. Heinrich Weitz, Hauptverband der Deutschen Bauindustrie
E-Mail: heinrich.weitz@bauindustrie.de
Probleme werden ab 2011 entstehen