Urlaubsentschädigung jetzt beantragen

Bauarbeitnehmer sollten ihre Anträge auf Auszahlung einer Urlaubsentschädigung für das Jahr 2008 spätestens bis zum 31. Dezember 2010 an Soka-Bau (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft) stellen. Nach diesem Stichtag verfällt der Anspruch. Ob einem Arbeitnehmer ein Guthaben für Resturlaub aus dem Jahr 2008 zusteht, sieht er auf seinem Arbeitnehmerkontoauszug. Wem kein Kontoauszug vorliegt oder wer unsicher ist, ob für 2008 noch eine Urlaubsentschädigung offen ist, kann sich bei Soka-Bau beraten lassen und gleichzeitig einen Antrag zur Auszahlung der Entschädigung anfordern. Auf der Website www.soka-bau.de kann man den Antrag auch direkt ausdrucken. Einfach ausfüllen und per Post bis spätestens 31. Dezember 2010 an Soka-Bau schicken. Das Geld wird umgehend überwiesen.

Einer Auswertung von Soka-Bau aus dem Jahr 2009 zufolge sind mehr als die Hälfte (53 Prozent) der Beschäftigungsverhältnisse auf dem Bau kürzer als 12 Monate. 36 Prozent der Beschäftigungsverhältnisse sind sogar kürzer als 6 Monate. Deshalb gibt es auf dem Bau eine umlagefinanzierte Branchenlösung für den Urlaub: Jeder Baubetrieb zahlt monatlich einen tariflich festgelegten Betrag bei Soka-Bau ein. Wenn der Arbeitnehmer seinen Urlaub nimmt, erstattet Soka-Bau dem Arbeitgeber die gezahlte Urlaubsvergütung. Hat der Arbeitnehmer seinen ihm zustehenden Resturlaub auch im Folgejahr noch nicht genommen, verfällt sein Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber. Der Arbeitnehmer hat danach die Möglichkeit, sich die Urlaubsentschä-
digung direkt von Soka-Bau auszahlen
zu lassen.

Das Urlaubsverfahren von Soka-Bau nützt auch den Arbeitgebern der Bauwirtschaft. Denn hätte ein Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate Bestand, stünde der Arbeitgeber in der Pflicht, dem Arbeitnehmer den kompletten Jahresurlaub abzugelten.

Weitere Informationen und Beratung unter der kostenfreien Rufnummer 0800 1000 881 oder //www.soka-bau.de:www.soka-bau.de|_blank

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