Erweiterung der Normen im Kabelleitungstiefbau
Normen VDE-AR-N 4220 und 4221 mit dem RAL-GZ 962Die VDE/FNN-Anwendungsregeln gehören neben den DIN- und FGSV-Normen zu den wichtigsten. Bereits 2018 hat die Gütegemeinschaft Leitungstiefbau e.V. die VDE-AR-N 4220 und 4221 in die Prüfbestimmungen zum RAL-GZ 962/2 integriert.
Baustelle in Hamburg
© Gütegemeinschaft Leitungstiefbau e.V.
Gerade in den letzten Jahren hat der VDE/FNN seine Anwendungsregeln für den Bereich
der Kabellegung erarbeitet und erweitert, um
sowohl für Netzbetreiber als auch für Bauunternehmen im Kabelleitungsbau Mindestanforderungen zu definieren.
VDE-AR-N 4220: Leitungstiefbau
VDE-AR-N 4221: Kabellegung
VDE-AR-N 4222: Legen von Schutzrohren und Kabeln
VDE-AR-N 4223: Bauwerksdurchdringungen und deren Abdichtung für erdverlegte Leitungen
und neu:
VDE-AR-N 4224 „Sicherheit bei Arbeiten im Bereich von Netzanlagen – Ausführende, Aufsichtspersonen und Arbeitsvorbereitende: Anforderungen und Qualifikation“ (Erscheinungsdatum 14. April 2023, VDE-Artnr.: 0200068), die den FNN-Hinweis „Sicherheit bei Bauarbeiten im Bereich von Versorgungsleitungen“ S 129 aus 2013 ersetzt.
Diese Regel wurde gegenüber der S 129 grundlegend überarbeitet und erscheint gleichlautend als Arbeitsblatt AGFW FW606, Merkblatt DWA-M 129 und Arbeitsblatt DVGW GW129. Sie komplettiert damit die im spartenübergreifenden Projektkreis (FNN) erarbeitete 42-er Reihe der VDE-Normen.
Folgende wesentliche Änderungen wurden vorgenommen
a) Präzisierung des Anwendungsbereichs in Bezug auf die Personen (Teilnehmende/r), die qualifiziert werden müssen (Ausführende/r und Aufsichtspersonen) bzw. für die eine Qualifikation nach dieser VDE-AR erwogen werden sollte (Arbeitsvorbereitende und Personen, die nichtmaschinengestützte Tätigkeiten in unmittelbarer Nähe von Netzanlagen ausführen);
b) Präzisierung des Anwendungsbereichs in Bezug auf den Inhalt der Qualifikation (Rahmenbedingungen und Schutzziel);
c) Präzisierung der Schulungs- und Planungsinhalte;
d) Aufnahme von Anforderungen an Ausbildende, Schulungsstätten, Baggerschadensdemonstrationsanlagen.
Weitere wichtige Hinweise
Diese Qualifikation erscheint für alle Personen sinnvoll, die in irgendeiner Form mit Netzanlagen zu tun haben, d. h. neben Ausführenden und Aufsichtspersonen nach Abschnitten 3.3 und 3.4 auch Arbeitsvorbereitende nach 3.2.
Gültigkeit:
Schulung und Prüfung mit Baggerschadensdemonstrationsanlage: 5 Jahre
Schulung und Prüfung ohne Baggerschadensdemonstrationsanlage: 3 Jahre
Die erste Schulung und Prüfung sollte in einer Schulungsstätte mit Baggerschadensdemonstrationsanlage stattfinden.
Schutzziele der Norm u.a.:
Schäden an Netzanlagen müssen verhindert werden.
Aufsichtspersonen und Ausführende müssen im Sinne von Abschnitt 4 Kenntnis darüber haben,
– wo sich Netzanlagen im Bereich der Baustelle befinden,
– welche Risiken diese Netzanlagen bei Berührung bzw. Beschädigung bergen,
– welche Risiken durch Arbeiten entstehen,
– wie man sich verhalten muss, wenn eine Beschädigung auffällt, eintritt oder unmittelbar bevorsteht bzw.
Wichtig zu wissen für Gütezeichen-Inhaber
Unternehmen, die bereits eine Prüfung nach RAL-GZ 962/2 durchlaufen sind, haben den Nachweis der Einhaltung der Anwendungsregel 4220 und 4221 bereits erbracht. Das wird nach einer erfolgreichen Prüfung nach RAL von den Gutachtern im Prüfbericht bestätigt oder seitens der Geschäftsstelle mit einer separaten Bescheinigung.
Seit 2019 haben Kabelleitungstiefbauer auch außerhalb der Gütesicherung nach RAL die Möglichkeit, sich nach VDE-AR-N 4221 prüfen zu lassen. Der Nachweis dokumentiert, dass die in der Norm gestellten Mindestanforderungen an Bauunternehmen, die Kabel für öffentliche Stromnetze legen, eingehalten werden. Netzbetreiber nutzen die Anwendungsregel oftmals als Vertragsbestandteil im Rahmen der Präqualifikation ausführender Bauunternehmen. Schließlich sind fachkundig gelegte Kabel Voraussetzung für einen zuverlässigen und kostengünstigen Betrieb von Stromnetzen.
Die GLT Service und Zertifizierung GmbH bietet die Prüfung dieser Anwendungsregel an. Neben der Abfrage in den Bereichen Ausbildung Mitarbeiter, Fortbildung, Ausstattung mit Geräten, Referenzen werden auch Baumaßnahmen in Augenschein genommen.
Am Ende der Prüfung steht ein Prüfsiegel, das der Baufirma eine qualitativ hochwertige Ausstattung und Ausführung bescheinigt. Vorteil für den Auftraggeber ist: Er kann auf dieser Grundlage auf eine eigene zusätzliche Prüfung der Mindestanforderungen verzichten.