Industriesauger schaffen Sicherheit
Neue TRGS 519: Asbest als allgegenwärtiges RisikoIm Frühjahr 2019 trat die überarbeitete Technische Regel für Gefahrstoffe 519 (TRGS 519) in Kraft: Hohe Asbestkonzentrationen waren in Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern sowie in Bodenbelägen gefunden worden.
Bei allen Renovierungsarbeiten, bei denen Asbeststäube anfallen, müssen Anwender die gefährlichen Partikel restlos einsaugen...
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...und dabei die erforderliche Persönliche Schutzausrüstung (PSA) tragen.
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Im Frühjahr 2019 trat die überarbeitete Technische Regel für Gefahrstoffe 519 (TRGS 519) in Kraft. Der Hintergrund: Hohe Asbestkonzentrationen waren in Putzen, Spachtelmassen und Fliesenklebern sowie in Bodenbelägen gefunden worden. Auch bei kleineren Renovierungsarbeiten, beispielsweise in Badezimmern, besteht also das Risiko einer Kontamination. Um gesundheitliche Schäden zu vermeiden, sollten Spezialfirmen mit entsprechendem Know-how und passender Absaugungstechnik zu Rate gezogen werden.
Garant für hohe Sicherheit:
Sauger der Klasse H-Asbest.
Um für den Anwender staub- und gefahrloses Arbeiten zu ermöglichen, ist bei Sanierungs- und Renovierungsarbeiten für eine vollständige Absaugung von Asbeststäuben zu sorgen. Baumustergeprüfte Industriesauger gemäß TRGS 519 erfüllen zunächst die Anforderungen der Staubklasse H nach DIN EN 60335-2-69. Dazu zählen die Messung der Luftgeschwindigkeit, eine staubfreie Entsorgung und eine Filterleistung mit einer Durchlässigkeit von unter 0,005 Prozent.
Zudem gilt für Geräte der Staubklasse H-Asbest eine Kennzeichnungspflicht. Es muss ein Typenschild mit Angabe von Luftfördermenge und Gewicht angebracht sein sowie ein eindeutiger Hinweis zu Asbest an Sauger und Staubsammelvorrichtung. Außerdem muss das Gerät zum Aufsaugen von Wasser geeignet sein. Anwender sollten aufgrund gesetzlicher Bestimmungen sowie zum eigenen Schutz die Funktionsfähigkeit des Saugers regelmäßig prüfen.
Für die Arbeit mit Gefahrstoffen: Vom Sicherheitsfilter-Set bis zur automatischen Filterabreinigung.
Das Sicherheitsfilterset ist für die Arbeit mit Asbest zwingend vorgeschrieben.
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Für gesundheitsgefährliche Stäube der Klasse H, mit Ausnahme von Asbest, können auch PE-Entsorgungsbeutel verwendet werden.
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Je nach Anwendung sind hinsichtlich Filter und Entsorgung bestimmte Regelungen einzuhalten. Das bei Arbeiten mit Asbest vorgeschriebene Sicherheitsfilter-Set zur staubfreien Entsorgung umfasst einen Vlies-Beutel mit Filter, der von einem PE-Beutel umschlossen ist. So ist für den Anwender das Risiko ausgeschlossen, mit den gefährlichen Partikeln in Berührung zu kommen. Die mit Asbeststaub kontaminierten Beutel sind als Sondermüll zu behandeln und entsprechend zu entsorgen.
Für die Absaugung weniger gesundheitsschädlicher Stoffe gibt es Modelle, die über eine sensorgesteuerte, bedarfsorientierte Filterabreinigung verfügen. Der anfallende Staub wird in einem PE-Beutel gesammelt und entsorgt. So lässt sich die Abreinigung des Hauptfilters uneingeschränkt nutzen, und seine Lebensdauer erhöht sich deutlich. Auch ist in diesen Saugern ein Kühlluftfilter verbaut, wodurch sich die Lebensdauer der Turbine erhöht. In jedem Fall sollte bei Arbeiten in staubintensivem Umfeld darauf geachtet werden, dass die entsprechenden Richtlinien für Explosionsschutz gemäß ATEX erfüllt werden.
Transport, Wartung und Know-how: Sicherheit bis ins Detail.
Beim Transport von Industriesaugern, die für Arbeiten mit Asbest geeignet sind, muss der Ansaugstutzen verschließbar sein.
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Das Modell NT 30/1 Tact Te H von Kärcher ist für den Einsatz mit gesundheitsgefährlichen Stäuben der Klasse H sowie mit Asbest geeignet.
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Für den Transport sind die Sauger gemäß Vorschrift mit einem verschließbaren Ansaugstutzen ausgestattet und verfügen über eine verschließbare Transporttasche für das Zubehör. Gemäß TRGS 519 sind die Geräte nach Bedarf, jedoch mindestens einmal pro Jahr zu warten und, falls erforderlich, instand zu setzen. Dafür gibt es nach der Gefahrstoffverordnung zugelassene und zertifizierte Unternehmen.
Vom Anwender fordert die Arbeit mit Gefahrstoffen, insbesondere mit Asbest, umfangreiche Sicherheitsmaßnahmen und ein hohes Maß an Know-how. Sanierungs- und Renovierungsarbeiten mit Asbest müssen, je nach regionalen Vorschriften, mit einem gewissen Vorlauf der zuständigen Behörde sowie der Berufsgenossenschaft angezeigt werden.