Mehrwert für Mitglieder
Qualitätsrichtlinien zur Sicherung des Baustoffs FlüssigbodenMitglieder der BQF sind Hersteller und Verarbeiter von Flüssigböden, Hersteller von Mischtechnologien für die Herstellung von Flüssigböden, Lieferanten von Bindemittelsystemen sowie Wissenschaftler und akkreditierte Prüfinstitute.
Beim Neubau der Bahnstrecke Wendlingen–Ulm lieferte das Unternehmen Fischer-Weilheim beim Bau des Albvorlandtunnels im Jahre 2021 rund 4.500 m³ Flüssigboden. Die maximale Tagesleistung betrug bis zu 300 m³. Die bis zu 12 Meter tiefen Arbeitsräume ließen sich mit Flüssigboden schnell und einfach verfüllen.
© Fischer Weilheim GmbH & Co. KG
Aufgrund der immer knapper werdenden Deponiekapazitäten in Deutschland, der hohen Anforderungen an die Regelungen der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) sowie der vertraglich immer stärker geforderten Einhaltung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der am 1.8.2023 in Kraft tretenden Mantelverordnung rückt das Thema Bodenaufbereitung für viele Unternehmen aus der Branche mehr in den Fokus. Ein noch recht neues Produkt in diesem Segment ist der Flüssigboden. Hierunter versteht man zeitweise fließfähige, selbstverdichtende Verfüllbaustoffe (ZFSV) auf Basis von aufbereitetem Erdaushub, geprüften Recyclingbaustoffen oder natürlichen bzw. aufbereiteten Sand-Kies-Gemischen unter Zugabe definierter Additive und Wasser.
Um diesen bisher noch nicht genormten Baustoff mit einer transparenten Qualitätssicherung am Markt zu platzieren, hat sich seit dem Jahre 2010 die Bundesqualitätsgemeinschaft Flüssigböden e. V. (BQF) das Ziel gesetzt, Richtlinien für diese Qualitätssicherung zu definieren und deren Umsetzung sicherzustellen. Mitglieder der BQF sind Hersteller und Verarbeiter von Flüssigböden, Hersteller von Mischtechnologien für die Herstellung von Flüssigböden, Lieferanten von Bindemittelsystemen sowie Wissenschaftler und akkreditierte Prüfinstitute.
Der Geschäftsführer der BQF, Dipl.-Ing. Sebastian Geruschka erklärt: „Für eine erfolgreiche Vermarktung dieses noch recht neuen ungenormten Produktes, ist es für unsere Mitglieder wichtig, einen Produktstandard zu definieren. Diesen erhalten sie durch das Qualitätszeichen. Jeder Hersteller von Flüssigböden, kann das Qualitätszeichen „Qualitätsgesicherter Flüssigboden“ erhalten, sofern er zuvor das Zertifizierungsprozedere der BQF durchlaufen hat. Es wird durch die ZertBAU GmbH als DAkkS-akkreditiertes Unternehmen kontrolliert und schließt die Qualitätssicherung vom Ausgangsstoff bis zum eingebauten Flüssigboden ein.“
Jüngster Erwerber dieses Qualitätszeichens ist das Unternehmen Fischer Weilheim GmbH & Co. KG, einem führenden Spezialisten für Transportlogistik, Kreislaufwirtschaft und Recycling. Seit August 2022 hat das Unternehmen ein umfangreiches Zertifizierungsverfahren für den Flüssigboden „EasySoil“ durchlaufen. Nach einer Erstinspektion als Hersteller, der Eigenprüfung und einer Fremdprüfung, wurde dem Unternehmen Anfang 2023 das Prädikat „Qualitätsgesicherter Flüssigboden (QF)“ durch die BQF verliehen.
Verbesserung der CO2-Bilanz
Dipl.-Geologe Jörg Czischek, Bereichsleiter für Entsorgungs- u. Kreislaufwirtschaft bei Fischer Weilheim, erklärt die Beweggründe für einen Beitritt zur BQF: „Unsere Fahrzeuge bewegen täglich sehr große Mengen an Aushubmaterial. Es wird wegtransportiert, zwischengelagert, später dort oder an anderer Stelle wieder eingebracht oder auf Deponien gefahren. Um künftig Transportwege zu reduzieren und damit unsere CO2-Bilanz zu verbessern, haben wir uns dazu entschieden, dort wo es möglich ist, auf die Flüssigbodenbauweise zu setzen. Mit unserer neuen Dosieranlage der Fa. FBC GmbH aus Leipzig sind wir in der Lage, den Aushub vor Ort als Flüssigboden aufzubereiten. Das Material muss dann nicht mehr zwischengelagert oder auf eine Deponie gebracht werden, sondern wird an Ort und Stelle wieder eingebaut. Mit diesem Zertifikat sichern wir unseren Kunden jederzeit unseren qualifizierten, hochwertigen und güteüberwachten Flüssigboden EasySoil zu. Das bedeutet hochwertige, gleichbleibende Qualität, vollständige Dokumentation und Überprüfbarkeit sowie völlige Transparenz. Durch den Einsatz von Flüssigboden auf unseren Baustellen, kommen wir unserem Ziel, eines zirkulären Stoffstroms sehr nahe, denn bei dieser Bauweise werden mineralische Materialien zur Herstellung von qualifizierten mineralischen Baustoffen wiederverwendet. Unser Flüssigboden trägt somit zum Ressourcenschutz von Primärrohstoffen bei.“
Wie läuft das Zertifizierungsprozedere ab?
Bei einer Erstinspektion des Herstellers werden die technischen Anlagenteile (mobile Dosieranlage, Fahrmischer, etc.) überprüft und abgenommen. Parallel hierzu wird die Hersteller-Werksnorm und Verfahrensanweisung zur Flüssigbodenherstellung geprüft, genauso wie die Unterlagen der kontinuierlich durchzuführenden Eigenüberwachungsprüfungen, bei denen visuell und messtechnisch die chemischen und physikalischen Anforderungen des Ausgangsbodens, des fließenden später fertig eingebauten Flüssigbodens nachgewiesen und dokumentiert werden. Dazu gehören die Einhaltung der Vorgaben der Rezeptur, Volumenstabilität, die Einhaltung der Konsistenz und der einaxialen Druckfestigkeit.
Eine im Anschluss, zweimal pro Jahr erforderliche Fremdüberwachung prüft die Unterlagen der Erstinspektion, die Dokumentation der Eigenüberwachungsunterlagen, die Eignungsprüfung sowie die Anlagentechnik und führt eine Materialprüfung durch eine unabhängige RAP Stra 15 - Fremdüberwachungsstelle durch. Dabei werden Proben des Flüssigbodens genommen, das Produktionsverfahren begutachtet und Verfahrensanweisungen durchleuchtet.
Berücksichtigung in Ausschreibungen dank BQF-Zertifikat
Persönlich übernahm Jörg Czischek (li) im Namen der Fischer Weilheim GmbH & Co. KG die Verleihungsurkunde von Sebastian Geruschka im Rahmen der Mitgliederversammlung der BQF.
© Fischer Weilheim GmbH & Co. KG
BQF-Geschäftsführer Sebastian Geruschka bemerkt abschließend: „Das Qualitätszeichen hat ebenso eine wichtige Bedeutung, um in Ausschreibungen verwendet zu werden. Der ausschreibende Auftraggeber kann mit der Forderung des Nachweises des Qualitätszeichens Flüssigboden auf eine gleichbleibende, hohe Qualität entsprechend der Anforderungen an den Flüssigboden vertrauen und erhält eine enorme Transparenz über den Herstell- und Einbauprozess des qualitätsgesicherten Flüssigbodens. Neben der rechtlichen Rückendeckung, die das Qualitätszeichen bietet, nutzen diese es auch als Werbeträger. Damit erleichtert es den Zugang zu Flüssigbodenaufträgen. Last but not least vereinfacht eine lückenlose Qualitätssicherung die Bearbeitung von Reklamationen. Flüssigboden ist ein innovativer und nachhaltiger Baustoff mit noch viel Potential. In letzter Zeit kommen immer mehr Anbieter auf den Markt. Umso wichtiger ist daher ein Qualitätsstandard, den wir unseren Mitgliedern und damit auch den Bauherren mit dem BQF-Qualitätszeichen bieten. Das Interesse daran ist sehr hoch, denn es schafft Vertrauen bei Bauherren, Planern und Verarbeitern und unterstützt damit die Akzeptanz und Verbreitung der Flüssigbodentechnologie.“