Auftraggeber und Auftragnehmer gemeinsam für Qualität
24. Mitgliederversammlung des Güteschutz Kanalbau in Ulm
Die 24. Mitgliederversammlung der RAL-Gütegemeinschaft Güteschutz Kanalbau fand in diesem Jahr in Ulm statt. Im Mittelpunkt der Veranstaltung standen die Berichte des stellvertretenden Vorstandsvorsitzenden der Gütegemeinschaft, Dipl.-Ing. Dieter Jacobi, des Obmanns des Güteausschusses, Dipl.-Ing. Uwe Neuschäfer, des Beiratsvorsitzenden, Dipl.-Ing. Rudolf Feickert M.A. sowie des Geschäftsführers, Dr.-Ing. Marco Künster.
In seinem Festvortrag ließ Dipl.-Wirt.-Ing. Michael Potthast, Betriebsleiter der Entsorgungsbetriebe der Stadt Ulm (EBU), die Entwicklung der Kanalisation in Ulm Revue passieren. Ein weiterer wichtiger Punkt der Tagesordnung betraf Änderungen in den Güte- und Prüfbestimmungen. Das Ergebnis der Abstimmung: Die Mitglieder befürworteten die Änderungen der Güte- und Prüfbestimmungen in Bezug auf die Beurteilungsgruppe G ebenso wie die Einführung des neuen Ausführungsbereichs ABAK für „Ausschreibung und Bauüberwachung bei der Verlegung und Prüfung von Abwasserleitungen und -kanälen aller Werkstoffe und Nennweiten in offener Bauweise mit den dazugehörigen Bauwerken“.
Erfolgsgeschichte
wird fortgeschrieben
In seiner Begrüßungsrede ging der stellvertretende Vorstandsvorsitzende Jacobi auf die Entwicklung der Gütegemeinschaft ein. Die positive Bilanz: Die Zahl der Mitglieder hat sich von 3184 auf 3229 erhöht. Mehr als 5000 Auftraggeber und Ingenieurbüros fordern Gütesicherung in ihren Ausschreibungen und nutzen das Gütezeichen als Eignungsnachweis für die Auswahl von Firmen und für einen fairen Wettbewerb zwischen den Bietern. „Das verdanken wir einem guten Konzept, das in den letzten 20 Jahren im Konsens zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern entwickelt wurde, mit zuverlässigen Strukturen und Beteiligten, die das uneingeschränkte Vertrauen genießen“, stellte Jacobi fest. Er dankte allen Mitarbeitern der Geschäftsstelle sowie den Prüfingenieuren, die im vergangenen Jahr mehr als 2000 Firmen- und 3500 Baustellenbesuche und zusätzlich etwa 1000 individuelle Beratungstermine bei Auftraggebern durchgeführt haben. Darüber hinaus nahmen etwa 11 500 Personen an Weiterbildungsmaßnahmen der Gütegemeinschaft Kanalbau teil.
Im Verlauf seiner Rede konnte Jacobi mit weiteren interessanten Zahlen aufwarten. „Dass Gütesicherung funktioniert, erkennt man auch an der Zahl von 23 Zeichenentzügen im vergangenen Jahr“, so der stellvertretende Vorstandsvorsitzende. 22 000 Baustellenmeldungen und über 5000 Berichte der Prüfingenieure, die dem Güteausschuss vorgelegt worden sind, belegen den Stellenwert der Gütesicherung.
Zum ersten Mal berichtete Uwe Neuschäfer als Obmann über die Arbeit im Güteausschuss. „Fünf Güteausschusssitzungen fanden im vergangenen Jahr statt, dabei sind 5231 Vorgänge zur Gütesicherung vorgelegt worden,“ so Neuschäfer. Hieraus resultierten unter anderem 340 neue Beurkundungen und 388 Ahndungen. Im Güteausschuss der Gütegemeinschaft Kanalbau werden allerdings nicht nur die Berichte der Prüfingenieure behandelt, sondern auch wichtige Anpassungen der Güte- und Prüfbestimmungen diskutiert und erarbeitet. Dementsprechend verwies Neuschäfer auf die Vereinssatzung. Hierin heißt es unter Punkt 1: „Der Güteausschuss hat die Aufgabe, Güte- und Prüfbestimmungen zu erstellen. Die Güte- und Prüfbestimmungen müssen den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Sie sind in Anpassung an den technischen Fortschritt weiter zu entwickeln.“
Der Güteausschuss hat sich unter anderem mit der Einführung des neuen Ausführungsbereiches ABAK beschäftigt. Diese Beurteilungsgruppe führt zu einer weiteren Vervollständigung des Gütesicherungssystems unter Einbindung aller Beteiligten. Darüber hinaus wurden Änderungen und Anpassungen bei der Beurteilungsgruppe G (Grundstücksentwässerung) behandelt.
Separate Gütegemeinschaft
das Ziel
Da mit der Grundstücksentwässerung oft Firmen beauftragt werden, die keine Bauleistungen im öffentlichen Bereich erbringen, ist die Gütesicherung Kanalbau hierauf nicht abgestimmt. Deshalb sollen auf ausdrücklichen Wunsch von Auftraggebern und qualifizierten Fachfirmen Mindestqualifikationen für die Herstellung und Instandhaltung von privaten Abwasserleitungen und -kanälen auf Grundstücken durch eine abgestimmte Gütesicherung für die Grundstücksentwässerung definiert werden. Die Einrichtung einer entsprechenden Gütesicherung wurde unter Federführung der DWA von mehreren Organisationen gemeinsam vorbereitet.
Anerkennungsverfahren
abgeschlossen
Nach Gründung der neuen Gütegemeinschaft wird die Beurteilungsgruppe G in die Gütesicherung Grundstücksentwässerung überführt und damit in den Güte- und Prüfbestimmungen der Gütesicherung Kanalbau entfallen. Das RAL-Anerkennungsverfahren für die Gütesicherung Grundstücksentwässerung ist abgeschlossen. Die formale Anerkennung durch den RAL erfolgt in Kürze.
Wünschen des Marktes
entsprochen
Unterstützung bei seiner Arbeit erfährt der Güteausschuss vom Beirat. Dieser versteht sich „als Interessenvertreter und Mittler des Güteschutzgedankens“, so der Beiratsvorsitzende Rudolf Feickert. In § 2 der Präambel sind die Aufgaben des Beirates definiert. Sie bestehen unter anderem darin, die Gütegemeinschaft in allen Belangen der Gütesicherung zu beraten und die Interessen der in den Verbänden organisierten Unternehmen zu vertreten. Feickert stellt in seinem Bericht klar: „In der paritätischen Partnerschaft zwischen Auftraggeber- und Auftragnehmervertretern sieht der Beirat nicht nur eine organisatorische Kernkompetenz der Gütegemeinschaft Kanalbau, sondern auch die Garantie für eine ausgewogene, sich am gemeinsamen Interesse orientierende Entwicklung der Qualitätsstandards.“
Positiv bewertete er die Entwicklung rund um die Schaffung des neuen Gütezeichens für die Grundstücksentwässerung. Er ist sicher, dass mit der Installation des geplanten Gütezeichens Grundstücksentwässerung den Wünschen des Marktes entsprochen wird. Entscheidenden Anteil an der positiven Entwicklung habe der Güteausschuss der Gütegemeinschaft, dessen kompetente und zielgerichtete Arbeit Feickert in diesem Zusammenhang ausdrücklich würdigte.
Geschäftsführer Dr.-Ing. Marco Künster schloss sich bei der Bewertung der Entwicklung der Gütegemeinschaft Kanalbau den positiven Beurteilungen der Vorredner an. „Die von Auftraggebern, Bauunternehmen und Ingenieurbüros gestellten Aufgaben wurden umgesetzt“, so Künster. Eindrucksvoll belegt werde das unter anderem durch das umfangreiche Datenmaterial in den Zahlen & Fakten 2010. Gleichzeitig verwies Künster darauf, dass das Instrument Gütesicherung Kanalbau seit mehr als 20 Jahren erfolgreich angewendet wird. Bereits 1990 wurden die ersten Gütezeichen im Rahmen der IFAT in München an Unternehmen verliehen. Öffentliche Auftraggeber und Auftragnehmer haben mit der Gütesicherung Kanalbau differenzierte Anforderungen an die Qualifikation ausführender Unternehmen formuliert. Diese gemeinsam definierten Anforderungen haben Auftraggeber zur Grundlage ihrer Vergabe gemacht. „Der Auftraggeber übernimmt mit der Bewertung der Bietereignung eine wichtige Aufgabe, denn er sorgt für den sachgerechten Einsatz öffentlicher Mittel“, so Künster in seiner Rede. Die Aufgabe der Bewertung der Bietereignung ist delegierbar, zum Beispiel an die Gütesicherung Kanalbau. Die Verantwortung für die hierauf basierende Auswahl der Bieter ist nicht delegierbar. Deshalb ist es selbstverständlich, dass der Auftraggeber die Zulassung geeigneter Systeme vor dem Hintergrund seiner eigenen Qualitätsansprüche trifft. „Auftraggeber legen Wert auf Neutralität bei der Eignungsprüfung von Unternehmen, die am Wettbewerb um öffentliche Gelder beteiligt sind“, erklärte Künster. Dies ist ein entscheidender Faktor für fairen Wettbewerb und damit für Qualität und Nutzen der Gütesicherung sowohl für Auftraggeber als auch für qualifizierte Unternehmen.
Genauso kritisch wie seine Vorredner bewertete Künster die Initiativen Dritter, die Grundlagen und die Vorarbeit der Gütesicherung Kanalbau ohne Abstimmung zu nutzen und bestimmte Bestandteile dieses Systems an die eigenen Bedürfnisse anzupassen. Besonders wies er darauf hin, dass bei der Gütesicherung Kanalbau auch die Anforderungen an die Prüfer und die Prüfungen definiert wurden. „Die Bewertung der Bietereignung stellt allerhöchste Ansprüche an die Unparteilichkeit der Organisation, die mit dieser Bewertung befasst ist“, stellte Künster fest. Nicht zuletzt deshalb hat die Gütegemeinschaft Kanalbau den einmaligen Hintergrund, von allen beteiligten Akteuren gemeinsam getragen zu sein.
Es besteht damit ein grundlegender struktureller Unterschied zwischen der Gütesicherung RAL-GZ 961 und anderen Zertifizierungen in diesem Bereich.n