Baustromkostenverteiler hilft Kosten sparen

In der heutigen Baupraxis ist es Gang und Gebe, dass der Hauptunternehmer/ Rohbauunternehmer die Energieversorgung für alle weiteren Bau- und Ausbaugewerke zur Verfügung stellt. Nicht selten bleiben die Hauptunternehmer allein auf diesen Kosten sitzen. Immer häufiger kommen nach Abschluss des Bauvorhabens defekte und mutwillig zerstörte Energieeinrichtungen zurück auf den Betriebshof.

Auch wenn in der VOB §4 Nr.4c aufgeführt wird, dass vorhandene Anschlüsse für Wasser und Energie dem Ausführenden Gewerk, wenn nichts anderes vereinbart ist, kostenlos zur Verfügung gestellt werden sollen, so sind...

Thematisch passende Artikel:

Ausgabe 03/2017 Wichtiges Urteil des Bundesgerichtshofs

Zahlungspflicht bei Subunternehmer-Verträgen

So haftet der Hauptunternehmer unter anderem wie ein Bürge dafür, dass sein Subunternehmer den Mindestlohn zahlt (§ 14 AEntG). Unterschreitet der Subunternehmer den Mindestlohn oder zahlt er keinen...

mehr