Handbuch Ausschreibung
und Bauüberwachung
Grundlagenwissen ABAK kostenfrei für Mitglieder
Die Gütegemeinschaft Kanalbau stellt ihren betreffenden Mitgliedern ein Handbuch zum Thema „Ausschreibung und Bauüberwachung von Kanalbaumaßnahmen in offener Bauweise“ (ABAK) kostenfrei zur Verfügung.
Über die RAL-Gütegemeinschaft Kanalbau verfolgen Auftraggeber, Ingenieurbüros und Unternehmen das gemeinsame Ziel, die Qualität im Kanalbau zu verbessern. Der Erfolg einer Maßnahme kann dann eingeplant werden, wenn fachlich geeignete Unternehmen auf Grundlage einer qualifizierten Ausschreibung tätig werden und zusätzlich eine qualifizierte Bauüberwachung beigestellt wird.
Aber wie geht man grundsätzlich an eine Sanierungsmaßnahme oder einen Neubau heran? Was ist bei Ausschreibung und Vergabe und während der Bauüberwachung zu beachten? Was bei der Abnahme? Antworten auf diese und andere Fragen finden sich zum Beispiel im Handbuch „Ausschreibung und Bauüberwachung von Sanierungsmaßnahmen“ (ABS) der Gütegemeinschaft Kanalbau. Das Grundlagenwissen bei „Ausschreibung und Bauüberwachung von Kanalbaumaßnahmen in offener Bauweise“ (ABAK) wurde nun in einem zweiten Handbuch zusammengefasst. Die betreffenden Mitglieder der Gütegemeinschaft erhalten das Handbuch ABAK kostenfrei.
Nachschlagewerk für jeden Tag
Das neue Handbuch ABAK behandelt die Umsetzung von Kanalbau-Maßnahmen in offener Bauweise, speziell Ausschreibung, Vergabe (Leistungsphase 6 und 7 der HOAI) sowie Bauüberwachung (Leistungsphase 8 der HOAI). Für die Ausschreibung und Bauüberwachung werden wesentliche Grundlagen und Inhalte einer fachgerechten Leistungserbringung auf pragmatische, ingenieurtechnische Weise dargestellt. Enthalten sind Hinweise zur Leistungsbeschreibung der wesentlichen Gewerke und Muster zur vergaberechtskonformen Formulierung von Anforderungen an die Bietereignung.
Das Handbuch ist gegliedert in die Kapitel Grundlagen, Vergabeverfahren, Leistungsbeschreibung, Vergabe, Bauüberwachung und Abnahme. „Wir möchten Fachgruppen, die sich mit Ausschreibung und Bauüberwachung beschäftigen, ein Nachschlagewerk für die tägliche Arbeit an die Hand geben“, erklärt Dipl.-Ing. (FH) Hans-Willi Bienentreu, einer der vom Güteausschuss der Gütegemeinschaft beauftragten Prüfingenieure, der neben ausgesuchten Fachautoren an der Realisation des Handbuches beteiligt war.
Grundlagen von Ingenieurleistungen
In Kapitel 1 werden die Grundlagen von Ingenieurleistungen und die Punkte Werkvertrag, Honorierung, Regelwerke und Haftung behandelt. Hinzu kommen Erläuterungen zu organisatorischen Voraussetzungen und Planungsgrundlagen. „Als wichtigste Grundlage für ein regelkonformes Ausschreibungsverfahren dient die bis dahin erarbeitete bauliche Kanalplanung der Leistungsphasen 1 bis 5 der HOAI. Ohne eine vollständige Ausführungsplanung ist eine VOB-konforme Ausschreibung im Sinne von § 7 Abs. 1 VOB/A nicht möglich“, so Bienentreu. „Insbesondere wenn externe Planungsbüros mit Ingenieurleistungen beauftragt werden, sind die zu erbringenden Leistungen je Prozessschritt (zum Beispiel je HOAI-Leistungsphase) konkret zu dokumentieren und in geeigneter Weise für den nächsten Prozessschritt verfügbar zu machen.“
Vergabeverfahren und Leistungsbeschreibung
Im Handbuch werden die wichtigsten Begrifflichkeiten und Unterlagen eines Vergabeverfahrens dargestellt. Die Arten der Vergabe werden ebenso behandelt, wie die Themen Schwellenwerte, Bietereignung, Vertragsunterlagen und Veröffentlichung. Anhand von Fallbeispielen und Wertungsfolgen werden mögliche Fehlerquellen aufgezeigt. Explizit widmet sich ein Kapitel der eVergabe – „für viele noch ein Buch mit sieben Siegeln“, weiß Bienentreu. Hierbei handelt es sich um die wohl wichtigste und weitreichendste Neuerung der Vergaberechtsreform 2016. Sie ist im Kern eine technische Änderung: Auftraggeber sind verpflichtet, ab dem 18.10.2018 bei EU-weiten Ausschreibungen sämtliche Kommunikation grundsätzlich mit elektronischen Mitteln durchzuführen. Dies soll die Rechtssicherheit erhöhen und die Manipulationsanfälligkeit reduzieren, aber auch Prozesskosten verringern sowie Abläufe deutlich beschleunigen.
Das Kapitel „Leistungsbeschreibung“ beschäftigt sich insbesondere mit der Umsetzung der Anforderungen der VOB/C. Was ist bei der Erstellung von Baubeschreibung und Leistungsverzeichnis zu beachten, damit der Auftragnehmer eine vernünftige Basis für seine Kalkulation erhält? Welche für die offene Bauweise wichtigen Normen spielen eine Rolle?
Vergabe, Bauüberwachung, Abnahme
Den Grundsätzen im Vergaberecht, der Ermittlung des annehmbarsten Angebots und der Auftragsvergabe widmet sich das Kapitel „Vergabe“. Die Ermittlung des annehmbarsten Angebots erfolgt in einem vierstufigen Prüfungs- und Wertungsprozess (§ 16 VOB/A). Der Prozess verfolgt das Ziel, die den formalen und technischen Anforderungen entsprechenden und somit vergleichbaren Angebote zu isolieren. Nur diese sind in der Folge untereinander auf ihre Wirtschaftlichkeit hin zu prüfen und zu beurteilen. Hierbei muss im Sinne eines fairen Wettbewerbs eine konsequente Vorgehensweise durchgehalten werden. Wenn Angebote die Kriterien in der 1., 2. oder 3. Stufe nicht erfüllen, dürfen diese in der jeweils nächsten Wertungsstufe nicht mehr berücksichtigt werden.
Die Ausführungen zur Bauüberwachung befassen sich mit der Verantwortlichkeit der örtlichen Bauüberwachung im Sinne der vertraglichen Pflichten. Die örtliche Bauüberwachung dient dem Auftraggeber und stellt durch Kontrollen und Prüfungen sicher, dass seitens des Bauausführenden ein mangelfreies Werk entsprechend dem Bauvertrag erreicht wird. Wichtig in diesem Zusammenhang sind die Übergabe der Vertragsunterlagen, die Überwachung der Baudurchführung, aber auch der Umgang mit Bedenkenanmeldungen und Nachtragsforderungen. „Die Bauüberwachung wird für den Auftragnehmer immer wichtiger“, stellt Hans-Willi Bienentreu fest. „Einen Qualitätsautomatismus in Zeiten harten Wettbewerbs gibt es nicht (mehr). Insofern muss seitens des Auftraggebers auf die Vertragserfüllung nicht nur Wert gelegt werden, sondern eine solche auch aktiv überprüft und eingefordert werden.“
Ebenso in sich hat es das Thema Abnahme. Nach § 12 Abs. 6 VOB/B gilt: mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Auftraggeber über. Aufgrund dieser Tatsache, dass mit der Abnahme auch eine Umkehr der Beweislast eintritt, muss sie mit Sorgfalt und zeitlicher Weitsicht vorbereitet werden. Die mit der Abnahme verbundene „Umkehr der Beweislast“ bedeutet, dass der Auftragnehmer vor einer Abnahme die Mängelfreiheit seiner Leistungen nachweisen muss. Nach der Abnahme muss hingegen der Auftraggeber beweisen, dass Mängel vorliegen und diese durch eine mangelhafte Leistungserbringung des Auftragnehmers entstanden sind. Auf diese Grundlagen aber auch auf den Umgang mit möglichen Mängeln vor Abnahme und Mängelanzeigen nach Abnahme wird im Rahmen des Handbuches eingegangen. Jedem Kapitel zugeordnet sind Hinweise zu den Dokumentationserfordernissen und Verweisen auf die von der Gütegemeinschaft angebotenen Leitfäden zur Eigenüberwachung.
RAL-Gütesicherung
Neben der fachgerechten Ausführung der Maßnahmen entscheiden die Ingenieurleistungen über den Erfolg einer Kanalbaumaßnahme. Um gesteckte Ziele zu erreichen, bedarf es auch hier Organisationen mit Erfahrung und Zuverlässigkeit, zumal die frühen Phasen eines Projektes den größten Einfluss auf Bauergebnis und Qualität haben. Die Qualifikation von Ingenieurbüros bei Ausschreibung und Bauüberwachung im Bereich „offene Bauweise“, „Vortrieb“ und „Sanierung“ kann über das Gütezeichen Kanalbau Gruppe ABAK, ABV bzw. ABS nachgewiesen werden. Die entsprechenden Anforderungen wurden vom Güteausschuss der Gütegemeinschaft Kanalbau unter Mitwirkung erfahrener Praktiker erarbeitet und im RAL-Anerkennungsverfahren von den einschlägigen Fach- und Verkehrskreisen bestätigt.