IKT-Lehrgang „Zertifizierter Berater Grundstücksentwässerung“
Um den erhöhten Beratungsbedarf bei den Grundstückseigentümern durch den neuen §61a Landeswassergesetz NRW nachzukommen, bietet das IKT den Lehrgang „Zertifizierter Berater Grundstücksentwässerung“ an. Der Lehrgang wird an mehreren Terminen im Herbst/Winter 2009/2010 angeboten.
Dichtheit privater Abwasserleitungen
Der neue §61a Landeswassergesetz NRW schreibt vor, dass alle privaten Abwasserleitungen bis spätestens zum 31. Dezember 2015 auf Dichtheit zu prüfen und ggf. zu sanieren sind. Dies gilt sowohl für private als auch für gewerbliche Grundstücke. Bei mehr als 3,5 Mio. Liegenschaften in NRW entsteht daraus ein sehr hoher Beratungsbedarf bei den Grundstückseigentümern. Ebenso bei den Kommunen, denen der §61a LWG eine Beratungspflicht für ihre Bürger auferlegt und die für diese Aufgabe auf externen Sachverstand zurückgreifen wollen.
Um diesem erhöhten Bedarf nach Beratung erfolgreich nachkommen zu können, müssen sowohl Ingenieurbüros als auch Kommunen ihre Mitarbeiter weiterbilden. Hierzu bietet das IKT den Lehrgang „Zertifizierter Berater Grundstücksentwässerung“ an. Dieser ist mit den 50 Mitgliedskommunen des „Kommunalen Netzwerks Grundstücksentwässerung“ (KomNetGEW) abgestimmt.
Die erfolgreichen Absolventen dieses Lehrgangs werden in einer zentralen Beraterliste auf der Homepage des KomNetGEW veröffentlicht. Diese steht natürlich interessierten Grundstückseigentümern und Kommunen zur Verfügung bei der Suche nach geeigneten Beratern. Das Lehrgangsprogramm und eine Kurzbeschreibung des KomNetGEW befindet sich auf der Internetseite des IKT: www.ikt.de/iktnewsneu.php?doc=1032n