Im Zeichen des Wasserrechts
Fachveranstaltung mit RekordbeteiligungBei eisigen Temperaturen startete die Rohrleitungsbranche am 11./12 Februar ins Veranstaltungsjahr 2010: Das 24. Oldenburger Rohrleitungsforum lockte mit 3000 Besuchern trotz schwieriger Verkehrsbedingungen so viele Fachleute wie nie zuvor in den Fachhochschulstudienort Oldenburg der Jade Hochschule, die sich dort mit den „Lebensadern der Gesellschaft“ anhand der Ausführungen von 110 Referenten auseinandersetzten.
Auch wenn das Rohrleitungsforum, breit aufgestellt wie eh und je, alle Rohrleitungsnetze von der Wasserwirtschaft über die Gas- und Fernwärmeversorgung bis hin zum Öltransport repräsentierte, und dabei sogar hoch aktuelle Innovationen wie (Leitungs-)Transport und Deponierung verflüssigten Kohlendioxids thematisierte, gab es ein Thema, das die Gemüter besonders bewegte: Das neue Wasserhaushaltsgesetz des Bundes lag in Oldenburg gewissermaßen als „Geist über den (Ab-)wassern“. Das fand auch darin seinen Niederschlag, dass die Konsequenzen der aktuellen, bundesweit verbindlichen Neuregelungen im Fokus des traditionellen Oldenburger Pressegesprächs standen, zu dem sich namhafte Experten aus der Kommunalpraxis ebenso wie aus Forschung und Beratung äußerten.
Das Ende der Mischkanalisation
Ein besonderes Reizthema in der aktuellen Wasserrechtsnovelle ist das -zumindest auf der bundesrechtlichen Ebene neue- Gebot, Niederschläge soweit als möglich getrennt von Schmutzwasserströmen zu behandeln. Die plakative These, dass dies das Ende der Mischkanalisation sei, mochten nicht alle Diskutanten uneingeschränkt teilen. So vertrat Prof. Dr.-Ing. Arthur Mennerich, Lehrstuhlinhaber an der Ostfalia Universität Suderburg und DWA-Repräsentant den Standpunkt, für den vorhandenen Netzbestand bedeute die neue Vorschrift keineswegs, dass jetzt umgehend alles umgebaut werden müsse. Ob der prinzipiell fällige Umstieg andererseits Jahrzehnte dauern und quasi im Takt der natürlichen Alterung des Netzbestandes stattfinden dürfe, darauf wollte sich auch niemand wirklich festlegen. Einen wichtigen Aspekt brachte Dr. Heiko Sieker ein, der sich in seiner Ingenieurgesellschaft in Hoppegarten bei Berlin systematisch mit der Regenwasserbehandlung auseinandersetzt. Er kritisierte ganz prinzipiell die Ableitungs-Fixierung der Siedlungswasserwirtschaft und wies darauf hin, dass § 55 Abs. WHG eine klare Aufforderung zu ganz anderen Konzepten sei, die dem Rohr voran gingen oder idealer Weise ganz ohne es auskämen. Sehr schnell wurde in der Diskussion zweierlei deutlich: Dass einerseits ein sehr weit gefasster städtebaulicher Ansatz gefordert ist, wo man diese neue Forderung umsetzen will bzw. muss, und dass zudem auch der planerische Umgang mit der Grundstücksentwässerung künftig nicht mehr rein Leitungs- und Dichtheits-orientiert ausgerichtet werden sollte, sondern hier einen sehr wichtigen prinzipiellen Akzent bekommen hat.
Grundstücksentwässerung
verbindlich geregelt
Um die Grundstücksentwässerung ging es auch in der sehr gut besetzten „Diskussion im Cafe“, die Dipl.-Ing. Axel Frerichs vom Oldenburgisch- Ostfriesischen Wasserverband (OOWV) hervorragend moderierte. Schnell war man sich einig, dass mit § 60 WHG, vor allem dessen Sanierungsgebot auch für Niedersachsen eine durchaus verbindliche griffige Rechtgrundlage gegeben sei, was auch immer nun die aktuellen Rechtsentwicklungen dort letztlich bringen mögen. Dass die Kommunen ohnehin schon immer das „wichtigste Instrument des Wasserrechts“, nämlich die Abwassersatzung, zu Ihrer vollen Verfügung hätten, betonte Dipl.-Ing. Manfred Fiedler von der Stadtentwässerung Göttingen. Einig war man sich in der Runde darüber, dass, wer immer die wirtschaftliche „Zeche“ nun bezahlen müsse, er wenigstens ein Recht auf Beratung und vor allem ein Recht auf Qualität haben müsse. Das setzt Unternehmen voraus, die nicht nur mit moderner Technik ausgestatte seien, sondern vor allem mit qualifiziertem Fachpersonal – eine kommende Herausforderung für Bildungsträger aller Couleur - bis hin zum Zentrum für Weiterbildung an der Fachhochschule in Oldenburg.n