Kanalgipfel 2016
Gemeinsam unterirdische Werte erhalten
Mit dem Kanalgipfel findet am 7. und 8. September 2016 im MesseTurm Frankfurt zum dritten Mal ein Kongress statt, der das Thema „Wertermittlung und Werterhalt von Entwässerungssystemen“ unter politischen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten behandelt. Die Kanalflüsterer sind hierbei erneut Partner.
Kaum öffentliche Wahrnehmung für die prekäre
Situation
Das vorhandene Anlagevermögen der Entwässerungssysteme wurde aus Abwassergebühren und durch die Baubeiträge der Anlieger gebildet. Allerdings ist das Bewusstsein bezüglich dieses Anlagevermögens in der Gesellschaft nicht sehr stark verankert, so dass der jährliche Vermögensverzehr in Milliardenhöhe außerhalb der öffentlichen Wahrnehmung liegt.
Der gewaltige Vermögenswert unserer Entwässerungssysteme und deren rechtliche, gesellschaftliche und technische Bedeutung sollten eigentlich eine von allen Seiten ausreichend akzeptierte Verpflichtung sein, diese Anlagen verantwortlich zu verwalten und dafür zu sorgen, dass sie erhalten bleiben. Sie verfallen zu lassen, bedeutet entweder die damit verbundenen Schutzziele aufzugeben oder den Zwang zu erzeugen, das Vermögen in der Zukunft neu bilden zu müssen [4 ].
Entscheidungen von großer finanzieller Tragweite
Auch im Sanierungsfall dürfen die Wirtschaftlichkeit für den Betreiber der Anlagen (betriebswirtschaftliche Sicht) und die gesellschaftliche Dimension (volkswirtschaftliche Sicht) bei der Planung der Maßnahmen nicht vergessen werden. Dabei stellt sich, auf Grund der großen finanziellen Tragweite, immer auch die Frage nach der richtigen Vorgehensweise. Planer und Betreiber von Abwasserinfrastrukturanlagen sind bisher davon ausgegangen, dass für die kalkulierte Betriebsdauer von Kanälen (Neubau und Erneuerung) Zeiträume von 50 bis 80 Jahren
[5] angesetzt werden können. Hierbei werden die technische und die wirtschaftliche Nutzungsdauer gleichgesetzt. Mit dem Ausbau der Entwässerungssysteme seit Mitte des vorherigen Jahrhunderts liegen mittlerweile ausreichende Erfahrungen über ihren Betrieb und ihre Bewirtschaftung vor.
Als eine Schlüsselerkenntnis dürfte die Einsicht gelten, dass nicht alle Komponenten eines Entwässerungssystems aus wasserrechtlichen, technischen und/oder planerischen Gründen bis zum Ende der kalkulatorischen Nutzungsdauer betrieben werden können. Die Gründe sind u. a. Klimawandel, chemisches oder mechanisches Materialversagen, demographische Entwicklungen sowie Stadt- und Standortentwicklungen. Mittlerweile wird deutlich, dass für erhebliche Teile der Entwässerungssysteme die angesetzten Nutzungsdauern zu revidieren sind. Die Konsequenzen aus der Abweichung von kalkulatorischer zu tatsächlicher Nutzungsdauer sind unterschiedlich. Entweder ist ein Eingriff in die technische bzw. bauliche Substanz mit Kosten für die Instandhaltung erforderlich oder ein vorzeitiger Abgang der Anlage als Vermögensgegenstand ist nicht mehr vermeidbar. Dieser Abgang führt zu Ausfällen von satzungsgemäß zustehenden Einnahmen und letztlich zu bilanziellen Verlusten. Damit verbunden sind entweder höhere Gebühren oder Ausfälle von Einnahmen aus der Refinanzierung, welche ebenfalls zusätzliche wirtschaftliche Belastungen für die Kommunen und die Bevölkerung bedeuten [6 ].
Mit jedem vorzeitigen Ausfall eines noch ausstehenden Restwertes schmälert sich also die finanzielle Basis des Netzbetreibers, es sei denn die Gebühren werden entsprechend erhöht. Geschieht dies nicht, sind später höhere wirtschaftliche Belastungen zu schultern um den Anforderungen aus dem WHG
[7] und der DIN EN 752 [8] mittelfristig nachzukommen. Die über Generationen geschaffenen Entwässerungssysteme können durch eine regelmäßige Unterhaltung und Instandhaltung zur Anpassung an die jeweils aktuellen technischen, wasserrechtlichen und städtebaulichen Entwicklungen mit einem kalkulierbaren wirtschaftlichen Aufwand erhalten werden. Aber auch hier gilt der Grundsatz: aufgeschoben ist nicht aufgehoben! Entweder werden die Gesetze der Wirtschaft akzeptiert, wonach die rückfließenden verfügbaren Mittel gleichmäßig zum Erhalt eingesetzt, oder heutige Unterlassungen müssen später durch einen erhöhten Kapitaleinsatz nachgeholt werden.
Mit dem Kanalgipfel, der als Fachkongress für Wertermittlung und Werterhalt von Entwässerungssystemen konzipiert ist, findet am 7. und 8. September 2016 in Frankfurt zum dritten Mal eine Veranstaltung statt, die diesen Themenkomplex unter politischen, wirtschaftlichen und technischen Gesichtspunkten behandelt. Die Kanalflüsterer sind hierbei erneut Partner der Veranstaltung, um sich für ein effizientes „Betriebs- und Instandhaltungsmanagement“ von Entwässerungssystemen zu engagieren.
Dr.-Ing. Robert Stein
E-Mail: robert.stein@stein.de