Mehr Arbeitssicherheit durch Nachrüstung
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OilQuick Deutschland hat in den letzten Jahren mehrere Ideen zur Verbesserung der Sicherheit umgesetzt. Dazu zählen die Fallsicherung und die Sichtanzeige MRL: Bei der Fallsicherung wird das Anbaugerät beim Aufnehmen durch zwei zusätzliche rote Klauen gesichert, die sich um die Welle an der Adaption des Anbaugeräts schließen und dieses im Notfall auffangen können. Somit wird verhindert, dass sich ein fehlerhaft aufgenommenes oder versehentlich geöffnetes Gerät löst und in die Tiefe stürzt. Das Besondere an der OilQuick Fallsicherung ist, dass sie in sämtlichen Notfallsituationen eingreift, etwa wenn der Schließvorgang gar nicht eingeleitet wurde. Darüber hinaus sind bei der Fallsicherung keine externen Ansteuerungen oder komplizierten Kinematiken erforderlich. Bei der MRL-Sichtanzeige ist für den Maschinenführer durch eine eindeutige farbliche Kennzeichnung erkennbar, ob das Gerät korrekt verriegelt ist. Seit 2020 wird bei allen OilQuick-Modellen dieser Zusatz serienmäßig integriert. Da hydraulische Schnellwechsler aber gut und gerne viele Jahre, wenn nicht gar Jahrzehnte funktionieren, ohne ersetzt zu werden, bedarf es hier einer ökonomischen Lösung für die Bestandswechsler. Damit auch ältere Schnellwechsler-Modelle mit den aktuellen Sicherheitsstandards Schritt halten können und trotz einwandfreiem Zustand nicht ersetzt werden müssen, bietet OilQuick die Möglichkeit der Nachrüstung an. Dabei wird der Bestandswechsler abgebaut, zum Herstellerwerk gesendet und dort auf den neuesten Stand gebracht: Der Schnellwechsler wird umgebaut und Fallsicherung als auch MRL-Sichtanzeige werden integriert. Bei dieser Gelegenheit unterzieht das OilQuick-Team den Schnellwechsler gleich einem Komplett-Check. Das gesamte System wird überprüft, H-Zylinder bei Bedarf getauscht und Muffen regeneriert. Das Nachrüstungsprojekt kommt nicht nur bei den Kunden gut an und wird regelmäßig in Anspruch genommen. Seine Relevanz für die Baubranche zeichnet sich auch dadurch ab, dass die BG Bau hierfür eine Förderung ausgesprochen hat: So können bei einer Nachrüstung bis zu 50 Prozent der anfallenden Kosten (max. 1.800 Euro) übernommen werden.