Mehr Transparenz im Bereich der Sanierung

Gütesicherung RAL-GZ 961: Neue Struktur beim Gütezeichen „S“

Es gibt eine Vielzahl von Sanierungsfachfirmen, die über ein RAL-Gütezeichen Kanalbau Beurteilungsgruppe S verfügen. Firmen, die das Gütezeichen führen, weisen Erfahrung und Zuverlässigkeit Ihres Unternehmens nach und erfüllen die von Auftraggebern gestellten Anforderungen an Material, Verfahren, Ausführung und Eigenüberwachung in Übereinstimmung mit den aktuellen Regelwerken.  
Aufgrund der Vielzahl verschiedener Verfahrenstechniken im Bereich der Sanierung enthält das Gütezeichen S entsprechende Untergruppen. Der Güteausschuss der Gütegemeinschaft hat eine neue Struktur dieser Untergruppen erarbeitet und damit den Anforderungen der Gütezeicheninhaber und Auftraggeber Rechnung getragen.  
Die künftigen Untergruppen zur Beurteilungsgruppe S sind ausschließlich an Technikgruppen orientiert. Erfahrung und Zuverlässigkeit werden in Bezug auf die Anwendung der entsprechenden Technikgruppe bewertet. Die bisherige zusätzliche Unterscheidung nach Systemanbietern beziehungsweise Lizenzgebern entfällt. Diese wird innerhalb der neuen Gruppen künftig durch den Bezug auf das entsprechende Verfahrenshandbuch berücksichtigt.
 
Anwendung erleichtert
Durch die Änderung wird die Struktur der Untergruppen S im Bereich der Gütesicherung den Vorgaben in den aktuellen Regelwerken angepasst. Zusätzlich wird durch die deutlich geringere Gesamtzahl von Untergruppen im Bereich der Sanierung Transparenz und Anwendung der Gütesicherung insbesondere für den Auftraggeber spürbar erleichtert. Auch die Belange als Gütezeicheninhaber werden mit dieser Änderung besser berücksichtigt, denn ein Wechsel des Systemanbieters beziehungsweise Lizenzgebers kann im Rahmen der Gütesicherung von den Unternehmen nun einfacher realisiert werden. Die Änderungen in der Beurteilungsgruppe S sind in Abbildung 2 dargestellt. Sie sind seid Januar 2012 gültig.
 
Sanierungsbedarf groß
Der Sanierungsbedarf für die Kanalisation in Deutschland ist groß. Auswertungen der Kanaluntersuchungen belegen Schäden sowohl an öffentlichen Abwasserkanälen als auch an Abwasserleitungen auf privatem Grund. Unfachmännische Bauausführung gehört zu den häufigsten Schadensursachen. Um eine hohe Qualität erreichen zu können ist eine entsprechende gerätetechnische Ausstattung und die einschlägige Erfahrung des ausführenden Personals notwendig. Auch Anforderungen an Materialien und Verfahren gemäß Regelwerksanforderungen und Verfahrensbeschreibungen sind zwingend zu stellen. Somit haben die Auftraggeber bei der Vergabe von Sanierungsmaßnahmen an Gütezeicheninhaber S die Gewähr, dass die Qualifikation der Bieter belegt und die entsprechenden Material-Nachweise für das jeweilige Verfahren vorliegen. Eine Bewertung der Angebote durch den Auftraggeber erfolgt bei den Unternehmen, die die Erfüllung dieser Voraussetzungen belegen.
 
Qualität beginnt bei der Ausschreibung
Qualität beginnt aber bereits bei der Ausschreibung. Folgerichtig wurde 2007 die Beurteilungsgruppe ABS – Ausschreibung und Bauüberwachung bei der grabenlosen Sanierung von Abwasserleitungen und -kanälen aller Werkstoffe und Nennweiten mit den dazugehörigen Bauwerken – in die Güte- und Prüfbestimmungen der Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 aufgenommen. Auftraggeber und Ing.-Büros dokumentieren damit ihre besondere Erfahrung und Zuverlässigkeit der Organisation und des eingesetzten Personals.  
Durch die Auswahl der Bieter unter Berücksichtigung der Anforderungskriterien Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961, liegen eindeutige Lieferbedingungen vor, welche die genannten Regelwerksanforderungen und Verfahrensbeschreibungen beinhalten. Erfüllen Auftragnehmer diese Lieferbedingungen, hat der Auftraggeber einen Beleg dafür, dass es sich um eine erfahrene Fachfirma handelt in Bezug auf die Ausführung der speziellen Technikgruppe. Diese verfügt darüber hinaus über eine dokumentierte Eigenüberwachung. Vom Güteausschuss beauftragte Prüfingenieure bestätigen durch Baustellen- und Firmenbesuche die Einhaltung der definierten Lieferbedingungen.
 
Handbuch als Grundlage
Grundlage der Qualifikation von Gütezeicheninhabern der Beurteilungsgruppe „Sanierung“ ist ein Handbuch, in dem Anforderungen an Material, Verfahren, Ausführung und eine dokumentierte Eigenüberwachung verbindlich festgelegt sind. Beim Nachweis dieser Anforderungen sind bereits vorhandene Zulassungen bzw. Spezialkenntnisse und Referenzen in Bezug auf die Ausführung der beschriebenen Arbeiten vorzulegen. Die Eignung eines Sanierungsverfahrens wird mit der Erteilung eines Gütezeichens nicht bewertet.  
Im Handbuch sind die Muster zur Dokumentation der Eigenüberwachung auf Grundlage der Anforderungen in den Regelwerken definiert. Die Dokumentation der Eigenüberwachung selbst wird in der Bauakte abgelegt. Die vom Güteausschuss beauftragten Prüfingenieure prüfen diese Dokumentation stichprobenartig. Darüber hinaus werden die Qualifikationsanforderungen kontinuierlich überprüft. Alle Firmen, die ein RAL-Gütezeichen beantragt haben oder bereits ein RAL-Gütezeichen „Kanalbau“ besitzen, melden ihre Sanierungsbaustellen der Gütegemeinschaft.  
Die vom Güteausschuss beauftragten Prüfingenieure sind somit über die stattfindenden Maßnahmen informiert, so dass Baustellenbesuche ohne Voranmeldung möglich sind. Bei Beanstandungen können Auftraggeber einen Baustellenbesuch durch den Prüfingenieur veranlassen. Bei Mängeln können abgestimmte Maßnahmen vom Güteausschuss beschlossen werden.  
Kanalisation im Fokus
Eine von allen Beteiligten gelebte RAL-Gütesicherung nach RAL-GZ 961 entspricht der Selbstverpflichtung der Unternehmen und dem Anspruch, eine Zuverlässigkeitssteigerung zu erreichen. Im Fokus steht dabei der Zustand unserer Kanalisation. Erfahrung und Zuverlässigkeit sind Grundlagen für Planungs- und Ausführungsqualität und die Langlebigkeit und Wirtschaftlichkeit der Leitungsinfrastruktur. Ein Ergebnis: Der Gebrauchswert der Abwasserleitungen und -kanäle steigt. Bei der Sicherung der Qualität und bei der Einsparung von Kosten hat sich das System Gütesicherung bewährt. Angewandte Gütesicherung ist Grundlage wettbewerbsneutraler Vergabe. Entscheidend ist konsequentes Verhalten bei der Wertung der Angebote.  
Ein Instrument wie die Gütesicherung Kanalbau unterstützt den Auftraggeber bei der Auswahl geeigneter Bieter und sorgt für fairen Wettbewerb. Sie ist ein von Auftraggebern und Auftragnehmern gemeinsam geschaffenes Instrument zur Beurteilung der Bietereignung und damit zur Sicherung der Qualität entsprechender Arbeiten.  
Die Neustrukturierung der Beurteilungsgruppe S und der dazugehörigen Untergruppen trägt zu einer sinnvollen Vereinfachung in der Handhabung und Anwendung dieses Instrumentes bei.

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