Neuer Entwurf für DIN 4109-5
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Nach fast 30 Jahren wurden die erhöhten Anforderungen an den Schallschutz im Hochbau überarbeitet. Dabei haben sich unter anderem die Werte an die Trittschalldämmung von Treppen in Doppel- und Reihenhäusern um 5 dB von Ln,w 46 dB aus dem Beiblatt 2 auf nunmehr Ln,w 41 dB verschärft.
In den Entwurf wurde darüber hinaus auch der bewertete Norm-Trittschallpegel von Ln,w 58 dB aus den Mindestanforderungen für Balkone nach DIN 4109-1 aufgenommen. Unabhängig von der bauaufsichtlich eingeführten Ausgabe der DIN 4109 sind damit die Anforderungen an die Trittschalldämmung von Balkonen mindestens einzuhalten.
Die aufeinander abgestimmten Trittschall-Dämmelemente für Massivtreppen des Bauteil-Spezialisten Schöck erfüllen bereits heute die verschärften Anforderungen. Die akustischen Kennwerte der Tronsole Typen wurden nach DIN 7396 geprüft. So liegt beispielsweise die Trittschallpegeldifferenz der Tronsole Typ Q für gewendelte Treppenläufe bei ∆L*n,w ≥ 30 dB – und erfüllt damit deutlich die geforderten erhöhten Anforderungen von Ln,w 47 dB für Treppen in Mehrfamilienhäusern und von Ln,w 41 dB für Treppen in Doppel- und Reihenhäusern nach Entwurf DIN 4109-5.
Die Einspruchsfrist zum Entwurf DIN 4109-5 endete im August. Mit seiner Umsetzung wird der Teil 5 dann als Normteil in die DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ aufgenommen. Architekten und Planern stellt die Schöck Bauteile GmbH auf ihrer Website ein Infoblatt mit den neuen Anforderungen zum Download zur Verfügung.