Auf leisen Sohlen
Deutliche Reduzierung von SchallbrückenMit der Tronsole des Bauteilherstellers Schöck bietet der Baustoffbereich der BayWa ein Trittschalldämmelement, das der schalltechnischen Entkopplung von Treppen dient. Dies sollte bereits in der Planungsphase berücksichtigt werden.
Geht es um den Schallschutz, müssen Bauherr und ausführendes Unternehmen frühzeitig über die Ziele sprechen. Dabei definiert die DIN 4109-1 bauaufsichtlich eingeführte Mindestanforderungen, die seit der Anpassung im Jahr 2018 öffentlich-rechtlich bindend sind. Wurde keine schriftliche Vereinbarung über weitere Leistungsforderungen getroffen, greifen laut Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) die anerkannten Regeln der Technik. Es ist zu beachten, dass die Mindestanforderungen in der genannten DIN ausschließlich im einfachen und kostengünstigen Wohnungsbau zulässig sind. Den üblichen Qualitäts- und Komfortstandards im Eigentums- und Wohnungsbau seien laut BGH dagegen erhöhte Anforderungen geschuldet, die sich etwa nach Teil 5 der DIN 4109 definieren. Für Treppen gilt eine Trittschalldämmung eines bewerteten Normtrittschallpegels (L‘n,w) kleiner gleich 46 dB. Bei Doppel- und Reihenhäusern wird zudem empfohlen, die Anforderungen etwa um 5 dB auf 41 dB zu erhöhen. Wird beim Bauvorhaben ein gehobener Komfort ausgeschrieben, sind auch die Angaben aus Teil 5 nicht mehr ausreichend. Dann kann beispielsweise die Schallschutzstufe drei der VDI 4100 des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) greifen. Ebenso kann zur besseren Einordnung die DEGA-Empfehlung 103 der Deutschen Gesellschaft für Akustik (DEGA) hinzugezogen werden.
Von der Theorie zur Praxis
Bei der Optimierung des Luft- und Körperschallschutzes helfen zum Beispiel Abhängungen oder ein schwimmender Estrich sowie die Mehrschalung einzelner Bauteile oder zusätzliche Abdichtungen, die sich auch nachträglich einfügen lassen. Aufgrund der besonderen Geometrie sowie unterschiedlicher Auflagebedingungen kommt es bei Treppen jedoch zu besonderen Herausforderungen.
Schallschutz mit System
Geprüfte, ganzheitliche Schallschutzsysteme stellen eine effiziente wie auch simple Alternative zu Einzellösungen dar. Ein solches bietet BayWa unter anderem mit den Trittschalldämmelementen Schöck Tronsole an. Sie trennen die Treppe vollständig vom Bauwerk, sodass kein direkter Kontakt zwischen beiden Komponenten besteht. Die Tronsole vermeidet somit Schallübertragungen von Lauf und Podest an die Wand. So lässt sich – je nach Typ und Tragstufe der Schöck Tronsole – mindestens eine Trittschallpegeldifferenz nach DIN 7396 zwischen 24 dB und 28 dB erreichen, und das bei maximaler Belastung der Elemente.
Mithilfe der Tronsole lassen sich in typischen Mehrfamilienhäusern Trittschalldämmwerte zwischen L‘n,w 35 dB (DEGA-Klasse A und Schallschutzstufe III der VDI 4100) und 42 dB (DEGA-Klasse B) erreichen. Die Anforderungen an den erhöhten Schallschutz nach DIN 4109-5 und die Schallschutzstufe II nach VDI 4100 werden durch den Einbau mit einem deutlichen Abstand erfüllt – ein Sicherheitsplus bei der Planung und Ausführung auf der Baustelle.
Blaue Linie garantiert akustische Trennung
Selbst im Fugenbereich ist mit der Fugenplatte Tronsole Typ L eine durchgängige und aufgrund der Prüfung nach DIN 7396 wirksame, akustische Trennung sichergestellt. Werden systemfremde Fugenmaterialien verwendet, ergibt sich gegebenenfalls eine höhere Trittschallübertragung über den flankierenden Bereich. Daher sollten ausschließlich Fugenmaterialien verwendet werden, die nach DIN 7396 geprüft sind und eine ausreichende akustische Trennung gewährleisten. Deshalb empfiehlt sich die Verwendung eines durchgehenden Schallschutzsystems wie das der Tronsole mit der „blauen Linie“.
BayWa AG
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