Weniger Lärm – weniger Stress

Unika Kalksandstein – der Schallschutzbaustoff

Menschen sind gern in Gemeinschaft. Aber wenn sie, wie in der aktuellen Situation, gezwungenermaßen in den eigenen vier Wänden zusammenbleiben sollen, dann kann das schon mal anstrengend werden. Schnell wird es da einfach zu laut.

In solchen Situationen sind nicht nur gute Nerven, sondern auch ein guter baulicher Schallschutz gefragt. Der sorgt dauerhaft und nicht nur in Ausnahmesituationen für weniger Lärm-Stress. Allerdings gibt es guten Schallschutz nur, wenn er von Anfang an in der Gesamtplanung berücksichtigt wurde.

Normen

Wie es sich mit dem baulichen Schallschutz verhält, ist selbstverständlich normativ geregelt. Dazu gibt es verbindliche Anforderungen in der DIN 4109-1 sowie in anderen Regelwerken. Jedoch beziehen sich diese Mindestanforderungen nur auf Lärmquellen außerhalb des eigenen Wohnbereichs.

Einige Regelwerke, wie z.B. DIN 4109 Beiblatt 2:1989, DEGA-Memorandum BR 010 etc., formulieren nur Empfehlungen für den Schallschutz im eigenen Wohnbereich. Um also in den eigenen vier Wänden angemessen Ruhe zu finden, sollte neben dem Lärm von außen auch der Schallschutz innerhalb der Wohnung nicht außer Acht gelassen werden. Idealerweise fließen diese normativen und individuellen Anforderungen in ein umfassendes Schallschutzkonzept ein, das gleichzeitig als ein Planungsziel verstanden wird.

Auch wenn mit Normen und Empfehlungen scheinbar vieles geregelt ist, herrscht auch unter Experten nicht selten Unsicherheit, wenn es um die Abgrenzung zwischen „normalem“ und „erhöhtem“ Schallschutz geht. So reicht es grundsätzlich nicht aus, nur die DIN 4109 Schallschutz im Hochbau zu beachten. Zur Beurteilung des baulichen Schallschutzes werden nicht selten weitere Richtlinien, wie die VDI 4100 Schallschutz von Wohnungen, herangezogen. Diese berücksichtigt technische und wirtschaftliche Aspekte.

Denn in der Praxis schützt eine Wand, welche die normativen Anforderungen erfüllt, nicht unbedingt gänzlich vor Lärm. Vielmehr erfüllt diese Wand das „Mindestmaß“, das in der DIN 4109 geregelt ist. Lärm hält sich bekanntlich nicht an ein Mindestmaß, deshalb ist alles, was lauter als „normal“ ist, weiterhin zu hören. Schallschutz lässt sich also nicht allgemeingültig oder pauschal für alle Objekte definieren. Umso wichtiger ist es, dass er im Einzelfall und den örtlichen Gegebenheiten entsprechend angepasst und zwischen Bauherr und Architekt/ Fachplaner eindeutig beschrieben und vereinbart wird. Und weil Schallschutz nicht einfach mal nachgerüstet werden kann, ist schon in der Planungs- und Entscheidungsphase nicht nur auf ausreichenden, sondern auf guten Schallschutz zu achten.

Rohdichteklassen

Bei Mauerwerk sind dank der hohen Rohdichte von Kalksandstein sehr gute Schalldämmwerte garantiert. Entscheidend ist weniger die Dicke einer Wand, sondern die Struktur und die Rohdichteklasse (RDK) des Baumaterials. Sie beeinflussen die Masse und Schalldämmung der Wand. Je höher die Masse, desto besser ist der Schallschutz. Kalksandstein ist deshalb in Sachen Schallschutz ein echtes Leistungspaket. Mit Rohdichteklassen von 1,8 bis 2,2 ist er damit leichteren Mauerwerkstoffen beim Schallschutz voraus. Deshalb lassen sich die Anforderungen und Empfehlungen für guten Schallschutz mit Kalksandstein-Planelementen oder den bewährten KS-R Plansteinen in RDK 2,0 sicher und wirtschaftlich erfüllen.

Für besonders hohe Ansprüche an den Schallschutz werden Kalksandsteine in bestimmten Mauerwerksformaten auch in Rohdichteklasse 2,2 angeboten. Ein einschaliges Mauerwerk der Dicke 24 Zentimeter aus Kalksandstein der Rohdichteklasse 2,2 und 2 x 10 Millimeter Putz ermöglicht ein Schalldämm-Maß von R‘w = 56 dB. Damit liegt der Wert über den Empfehlungen des Beiblattes 2 der DIN 4109 für einen erhöhten Schallschutz für Wände zwischen Treppenhaus und Wohnung oder für Wohnungstrennwände.

Unika GmbH

www.unika-kalksandstein.de

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