Qualifikation zentral bei Auftragsvergaben
Bei der Vergabe wird hart gekämpft: Mehrere Tiefbauunternehmen bewerben sich um einen Auftrag. Leider ist oft nur der niedrigste Preis maßgebend für den Zuschlag. Deshalb ist es in den letzten Jahren zur gängigen Praxis geworden, dass Bauleistungen zu Dumpingpreisen angeboten werden.
Hier kommen Preise zum Tragen, die es den betroffenen Unternehmen vielleicht unmöglich machen, rentabel zu wirtschaften. Wie reagieren Auftraggeber auf diese Entwicklung? Eine berechtigte Frage, denn sie tragen letztendlich die Verantwortung. Unter anderem für den einwandfreien Betrieb und die nachhaltige Sicherung des Allgemeingutes Kanalinfrastruktur, aber auch für den sorgfältigen Umgang mit den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln. Deshalb erwarten Auftraggeber eine qualitativ hochwertige Bauausführung und eine Bauausführung entsprechend der von ihnen gestellten Anforderungen. Hat das Einfluss auf das Vergabeverhalten? In der Tat hat ein Umdenken eingesetzt. Vom Grundsatz, dass immer der billigste Bieter den Auftrag bekommt, hat sich die Vergabepraxis aufgrund einschlägiger Erfahrungen teilweise entfernt. Hierin sind sich Dipl.-Ing. (FH) Franz Görtz, alleiniger Inhaber und geschäftsführender Gesellschafter der L. Elenz GmbH & Co. KG, Konz (RP), und Geschäftsführer Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Thelen einig. In den letzten Jahre kam es bei Submissionen mehrfach dazu, dass das mittelständisch geprägte Familienunternehmen mit seinen Angeboten zwar an zweiter oder dritter Stelle lag, den Auftrag aber dennoch zugesprochen bekam – denn Auftraggeber prüfen neben dem Angebotspreis insbesondere die Voraussetzungen dafür, dass die angebotene Leistung mängelfrei erbracht werden kann.
Qualifikation ausschlaggebend
Ausschlaggebend war der Umstand, dass das Unternehmen über die vom Auftraggeber geforderte Qualifikation verfügt, auch hierin stimmen Görtz und Thelen überein. „Neben der Zertifizierung nach DVGW-Arbeitsblatt GW 301 zählt das RAL-Gütezeichen Kanalbau hierzu“, erklärt Franz Görtz, der 1963 in ein Unternehmen eintrat, in dem sich Qualität und Qualifikation zu den wichtigsten Bausteinen der Unternehmensphilosophie entwickelt haben. Früh hat sich das Unternehmen konsequent mit dem Qualitätsanspruch der RAL-Gütesicherung GZ 961 auseinandergesetzt. „Mit der Mitgliedsnummer 2749 gehörten wir zu den ersten in der Region, die ein Gütezeichen verliehen bekommen haben“, weis Görtz. Seit 15 Jahren führt Elenz das Gütezeichen der Beurteilungsgruppe AK 2, seit 2010 die Gruppe AK 1.
Geänderte Sichtweise
Und das macht sich bei Ausschreibungen durchaus positiv bemerkbar. „Auftraggeber erkennen, dass entlang der Wertschöpfungskette im Kanalbau der Qualität der Vorzug gegenüber dem reinen Preisargument gegeben werden muss – angefangen bei der Planung über die Wahl des Bauunternehmens bis hin zu Kanalinspektionen und Sanierungsverfahren“, erklärt Dipl.-Ing. (FH) Hans-Willi Bienentreu, ein vom Güteausschuss der Gütegemeinschaft Kanalbau beauftragter Prüfingenieur, der die Fa. Elenz seit Beginn der Mitgliedschaft in der Gütegemeinschaft betreut hat. Eine zuverlässige Bauausführung verbessert die Wirtschaftlichkeit der Abwassernetze; daraus resultieren geringere Unterhaltskosten sowie eine längere Nutzungsdauer – diese Sichtweise machen sich immer mehr Kommunen und Netzbetreiber zu eigen. Dementsprechend fordern sie vor Auftragsvergabe einen Eignungsnachweis der Bieter, etwa die zwischen Auftraggebern, Ingenieurbüros und Auftragnehmern abgestimmte Grundlage zur Bewertung der Eignung, wie sie die Gütesicherung RAL-GZ 961 bietet.
Bestätigung erhalten
Halten sich alle Beteiligten an die Spielregeln, kommt es dann auch mal zu den beschriebenen Submissionsergebnissen, bei denen sich Görtz und Thelen in dem eingeschlagenen unternehmerischen Kurs bestätigt sehen. Gleichzeitig wünschen sie sich im Sinne der Qualität und des fairen Wettbewerbs, dass diese Beispiele Schule machen und noch mehr Auftraggeber konsequent Anforderungen definieren und Spielregeln einhalten. Auftraggeber müssen sich schon aus normativen Gründen vergewissern, dass die beauftragten Firmen geeignet sind, etwa mit Blick auf die DIN EN 1610, Abschnitt 15. „Grundsätzlich ist der Auftraggeber für die Prüfung der Bietereignung und damit für die Beauftragung eines qualifizierten Unternehmens verantwortlich“, stellt Bienentreu fest.
Konsequenz gewünscht
Bei der Umsetzung dieser wichtigen Aufgabe können Auftraggeber geeignete Systeme zu Hilfe nehmen, welche es erleichtern, die Leistungsfähigkeit von Bietern zu bewerten. Darüber hinaus sind bei jeder Vergabe vom Auftraggeber gemäß VOB vier Wertungsstufen zu beachten: Die Ermittlung der Angebote, die wegen inhaltlicher oder formeller Mängel auszuschließen sind, die Prüfung und Eignung der Bieter in persönlicher und sachlicher Hinsicht, die Prüfung der Angebotspreise sowie die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebots.
Auf jeder einzelnen Wertungsstufe prüft der Auftraggeber, ob die von ihm in den Ausschreibungsunterlagen genannten Anforderungen vom Bieter erfüllt werden. Eine Vorgehensweise, die auch im Interesse der Fa. Elenz liegt: In konsequenter Anwendung werden Firmen von der Auftragsvergabe ausgeschlossen, welche die geforderten Nachweise nicht erbringen. „Das ist die Vorgehensweise, die wir uns wünschen“, erklärt Jürgen Thelen, für den die Gleichbehandlung der Bieter eine Vertrauensbasis bei allen an der Gütesicherung beteiligten Partnern schafft. „Zudem wird eine Abgrenzung gegen „schwarze Schafe“ erreicht, die nach wie vor mit nicht auskömmlichen Dumpingangeboten einen fairen Wettbewerb verhindern“, so Thelen weiter, der schon Submissionen erlebt hat, bei denen das günstigste und das teuerste Angebot um mehr als 300% auseinanderlagen.
Auch im Ausland gefragt
An dieser Stelle greifen dann Systeme wie die Gütesicherung Kanalbau. „Wenn man sie denn konsequent anwendet“, so Thelen, der in den letzten Jahren festgestellt hat, dass deutsche Qualitätszeichen – zum Beispiel vom Deutschen Verein des Gas- und Wasserfaches e.V. (DVGW) oder der Gütegemeinschaft Kanalbau – auch bei ausländischen Auftraggebern einen hohen Stellenwert genießen. Aufträge im nahegelegenen Luxemburg oder für eine US Air Base in Rheinland-Pfalz haben das eindrucksvoll bestätigt. „Bei der Auftragsvergabe hatten Unternehmen mit entsprechender Qualifikation die Nase vorn“, so Thelen, der sein Unternehmen in der Gütegemeinschaft Kanalbau gut aufgehoben sieht. „Die Mitgliedschaft eröffnet uns den Zugang zu einem breitgefächerten Dienstleistungsangebot, das von der partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit dem Prüfingenieur über die vielfältigen Qualifikations- und Weiterbildungsangebote bis hin zu Informations- und Erfahrungsaustauschen reicht“, erklärt Thelen. Für den Geschäftsführer rechnet sich eine Mitgliedschaft auch in anderer Hinsicht: „Bei einer fachgerechten Ausführung zu auskömmlichen Preisen entstehen erfahrungsgemäß weniger Mängelansprüche. Dadurch haben Auftraggeber weniger Aufwand vor Ablauf der Verjährungsfrist und Unternehmer weniger Mängelbeseitigungsleistungen auf eigene Kosten zu erbringen.“
Gemeinsames Projekt
Görtz, Thelen und Bienentreu sind sich einig: Die Gütesicherung hat sich in den letzten Jahrzehnten zu einer festen Größe in der Kanalbaubranche entwickelt. „Mit dem Gütezeichen am Bauzaun verdeutlicht ein Kanalbauunternehmen den eigenen Qualitätsanspruch“, erklärt Hans-Willi Bienentreu. Die Vorteile der Zugehörigkeit zur Gütegemeinschaft, auch die materiellen, sind keineswegs nur graue Theorie. Das mit dem Gütezeichen transportierte Selbstverständnis der Mitglieder findet in einer Reihe von Folgemaßnahmen seinen Ausdruck. Wichtig ist: Die Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 ist ein gemeinsames Projekt von Auftraggebern und Auftragnehmern. Das sorgt für die erforderliche Neutralität, muss aber auch sprichwörtlich gelebt werden. Etwa indem die Spielregeln eingehalten werden. „Hierzu zählt auch, dass der Auftraggeber regelmäßig kontrolliert, dass die gestellten Anforderungen vor Ort umgesetzt werden“, so Bienentreu. „Denn nur diese Konsequenz verbessert das wechselseitige Verständnis und schafft die Grundlage für einen partnerschaftlichen Umgang.“
RAL-Gütegemeinschaft Güteschutz Kanalbau