RSV bezieht Stellung
Hausanschlussleitungen sorgen weiter für Gesprächsstoff
Im Rahmen des Oldenburger Rohrleitungsforums hat die „Diskussion im Café“ Tradition. In diesem Jahr im Fokus: Intakte Hausanschlüsse – wer soll das bezahlen, wer hat soviel Geld? Ein Thema, das bereits seit einigen Jahren für Gesprächsstoff sorgt. Die Vielfältigkeit der Standpunkte gab die Diskussion in Oldenburg eindrucksvoll wieder.
Unter der Leitung von Dipl.-Ing. Axel Frerichs, OOWV Oldenburgisch-Ostfriesischer Wasserverband, Brake, kamen Vertreter von Verbänden, der Entsorgungswirtschaft, beratende Ingenieure und ausführende Unternehmen zu Wort. Aus vielfältigen Gründen gibt es zukünftig für Netzbetreiber und wasserrechtliche Aufsichtsbehörden Anlass, eine geordnete Instandsetzung und Dichtheit der Entwässerungsanlagen auf privaten Grundstücken zu verlangen und durchzusetzen. Voraussetzung hierfür ist eine geeignete und überzeugende Bürgerinformation und -beratung, klare Kooperations- und Leistungsmodelle sowie eindeutige Vorgaben an die Ausführung – das machten die Beiträge deutlich.
Orientierungshilfen verfügbar
Der Beratungsbedarf bei der Umsetzung ist allerdings groß. Fragen bestehen vor allem hinsichtlich der rechtlichen Grundlagen für die Prüfung und Durchsetzbarkeit, der technischen Möglichkeiten bei Untersuchung und Sanierung, zum Stand der Technik oder zu Regelwerken. Genauso interessant: Wie gehen Kommunen mit dem Thema um? Qualifizierte Orientierungshilfe und Informationen rund um das Thema sind mittlerweile verfügbar. Zum Beispiel in Form des „DWA-Leitfadens für die Zustandserfassung, -beurteilung und Sanierung von Grundstücksentwässerungsanlagen“ oder als Informationsposter „Der Weg zur (rechts)sicheren Grundstücksentwässerung“, das ein Arbeitskreis des RSV – Rohrleitungssanierungsverband e.V. im vergangenen Jahr erarbeitet hat.
Dichtheitsprüfungen von Abwasseranlagen im privaten wie auch im öffentlichen Bereich dienen in erster Linie zum Schutz des Bodens und des Grundwassers, tragen auf der anderen Seite aber auch dazu bei, das Kläranlagen vor einem zu hohen Fremdwassereintrag und damit einer erhöhten hydraulischen Belastung geschützt werden. Mit dieser Einleitung eröffnete Moderator Frerichs die Diskussionsrunde, in deren Verlauf neben organisatorischen und rechtlichen Grundlagen aktuelle Entwicklungen in der Gesetzgebung, Termine und Zuständigkeiten sowie Ideen und Vorschläge zur weiteren Vorgehensweise angesprochen wurden. Wer auf dem Grundstück eine Abwasseranlage betreibt, unterliegt grundsätzlich mindestens den Vorschriften des Wasserrechts. Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) des Bundes und die jeweiligen Landeswassergesetze legen fest, welche Grundsätze beim Betrieb von Abwasseranlagen zu beachten sind. Das gilt es in Zukunft umzusetzen. In einigen Bundesländern ist bereits Pionierarbeit geleistet worden, entsprechende Erfahrungen wurden gesammelt. Das veranschaulichte Claus Externbrink, Leiter der Städtischen Abwasserbeseitigung Lünen (SAL), mit Beispielen aus seiner Region. Durch die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes kommt es jedoch jetzt zu entscheidenden Veränderungen, das Bundesgesetz hat unmittelbar Einfluss auf alle Bundesländer. Das wirft Fragen auf. Bei vielen Beteiligten herrscht auch Verunsicherung – auf Seiten von privaten Netzbetreibern ebenso wie auf Seiten der Kommunen. Was ist zu tun? Prüfen, sanieren und neu bauen um jeden Preis? Nicht unbedingt – wie ein Diskussionsteilnehmer meinte. Vielmehr sei es sinnvoll, im Vorfeld eine Kosten-Nutzen-Analyse zu erstellen, um die überstrapazierten Haushalte nicht noch mehr zu belasten.
Beratungsbedarf wächst
Ein Statement, das der geschäftsführende RSV-Vorstandsvorsitzende Dipl.-Volkswirt Horst Zech so nicht unterstreichen mochte. „Bundesweit sind die Grundstückseigentümer verpflichtet, bis zum 31.12.2015 ihre Grundstücksentwässerungs-Systeme auf Dichtheit zu prüfen und bei Schadhaftigkeit sanieren zu lassen“, betonte Zech. „So sieht es das Wasserrecht in Verbindung mit den allgemein anerkannten Regeln der Technik vor.“ Hinter dieser Verpflichtung steht für alle Beteiligten eine enorme technische und wirtschaftliche Herausforderung. Für den Betreiber einer privaten Abwasserleitung samt Schächten gilt es nicht nur, die Anlage fristgerecht in funktions- und umweltsicheren Zustand zu versetzen, sondern diese Aufgabe auch noch wirtschaftlich zu bewältigen. Während qualitativ ausreichende Untersuchungen meist für einige Hundert Euro zu haben sind, können es aber für die nachfolgende Sanierung defekter Anlagen im Einzelfall schnell ein paar Tausend Euro werden, je nach Länge und Schäden der Leitungen. Die Bürger stehen dabei vor dem Problem, dass Ihnen meist die nötige Sachkunde fehlt. „Den Kommunen erwachsen hieraus wichtige Aufgaben, vor allem in Bezug auf die notwendige Beratung“, so Zech weiter. „Etwa bei der Auswahl des geeigneten Sanierungsverfahrens oder auch bei der Auswahl des geeigneten Unternehmens.
Als interessanten Ansatz in die richtige Richtung bezeichnete Zech den Beitrag von Dipl.-Ing. Ines Hamjediers. Die zertifizierte Kanalsanierungsberaterin schlug vor, bei der Bewältigung der Aufgaben rund um das Thema Grundstücksentwässerung auf größere Einheiten zu setzen. So könnten Dichtheitsprüfungen und daran anschließende Sanierungsmaßnahmen zum Beispiel im Auftrag von Wohnungsbaugesellschaften oder vielleicht Straßenweise durchgeführt werden. „Das spart Zeit und Kosten“, ist Zech überzeugt. n