REGENWASSERBEHANDLUNG

Regenwasser von ­Verkehrsflächen vor Ort versickern?

Beim Bau großflächiger Liegenschaften wie kommunalen Eigenbetrieben, Verkehrsflächen und öffentlichen Gebäuden werden innerhalb von dicht besiedelten Gebieten zunehmend dezentrale Anlagen zur Rückhaltung und Behandlung von Regenwasser eingesetzt. Dieses wird gedrosselt und gereinigt – eine der Voraussetzungen für die wasserrechtliche Erlaubnis, um in ein Gewässer eingeleitet oder in den Untergrund versickert zu werden, wenn bewachsener Oberboden für Sickermulden nicht zur Verfügung steht.

Der Grund: Nach dem aktuellen Wasserhaushaltsgesetz WHG 2009, gültig seit 1. März 2010, hat die ortsnahe Bewirtschaftung von Regenwasser Priorität. Ziel von Gesetzgebung und Normen ist, dass künftig im Zuge der Oberflächenentwässerung der natürliche Wasserhaushalt weitgehend erhalten wird. Dies soll erreicht werden mit den dezentralen Methoden der Regenwasserbewirtschaftung. Doch Regenabläufe von versiegelten Plätzen und Verkehrsflächen können wegen ihrer Abflussmenge oder Inhaltsstoffe problematisch sein für die aufnehmenden Gewässer bzw. das Grundwasser.

Entscheidend ist, von welchen Flächen das Regenwasser stammt und wie es dem natürlichen Wasserkreislauf wieder „einverleibt“ werden soll. Bei Einleitung in Grundwasser oder in Oberflächengewässer entscheidet deren Schutzwürdigkeit, ob und wie zufließendes Regenwasser vorab behandelt werden muss. Als problematisch gelten Niederschlagsabflüsse von Verkehrsflächen mit starkem KFZ-Betrieb.

Entweder großflächig bewachsener Oberboden …

Ist das Grundwasser Ziel der Ableitung, dann muss möglichst breitflächig über bewachsenen Oberboden versickert werden. Breitflächig bedeutet, die gesamte Fläche gleichmäßig zu nutzen. Der humusreiche Oberboden mit seiner Vielfalt an anorganischem Material und organischem Leben ist in der Lage, Problemstoffe im versickernden Regenwasser zurückzuhalten und teilweise umzuwandeln – das Niederschlagswasser also zu reinigen. Damit diese Eigenschaft auf Dauer erhalten bleibt, muss das Zuschlämmen der Poren an der Oberfläche des Oberbodens verhindert werden. Dies gelingt am besten durch einen flächendeckenden wurzelreichen Bewuchs. Um dies zu gewährleisten, gehört Mähen und Mähgut abräumen als Pflegemaßnahme der Sickerfläche dazu. Die technische Regel für dezentrale Versickerungsmaßnahmen „DWA A-138“ gibt hierzu weitere Hinweise, auch zur erforderlichen Größe einer solchen Fläche.

… oder Regenwasserbehandlungsanlage mit DIBt-Zulassung

Ist eine breitflächige Versickerung erforderlich, aber aus Mangel an Fläche nicht möglich (häufig der Fall in Innenstädten), so darf punktuell versickert werden, falls eine geeignete Behandlung des Regenwassers erfolgt und die wasserrechtlichen Erlaubnis der unteren Wasserbehörde erteilt ist. Als Nachweis für die ­Eignung gilt in der Regel die Bauartzulassung der in Frage kommenden Behandlungsanlage.

Bei Einleiten in das Oberflächengewässer gilt

zunächst WHG 2009. Darin bestimmt der Gesetzgeber seit 1. März 2010 laut § 57 (1): „Eine Erlaubnis für das Einleiten von Abwasser in Gewässer (Direkteinleitung) darf nur erteilt werden, wenn die Menge und Schädlichkeit des Abwassers so gering gehalten wird, wie dies bei Einhaltung der jeweils in Betracht kommenden Verfahren nach dem Stand der Technik möglich ist, …“.

Geschieht das Einleiten über den Regenkanal einer Trennkanalisation, so sind zum Stand der Technik laut WHG 2009 die Ausführungen der Abwasserverordnung, speziell Anhang Regenwasser, maßgeblich. Doch dieser Anhang fehlt bisher. Deshalb gelten für Regenabflüsse von Verkehrsflächen zur Einleitung in Oberflächengewässer bis auf weiteres noch örtlich spezifische Auflagen mit Verweis auf technische Regeln wie z. B. BWK M3 oder DWA-M 153. Darin wird die eingangs erwähnte Schutzwürdigkeit des Gewässers ins Verhältnis gebracht zur Qualität und Menge des abgeleiteten Regenwassers, bei Bedarf mit Empfehlung geeigneter Behandlungsmaßnahmen. Das Rinnensystem BIRCOpur hat vom Deutschen Institut für Bautechnik die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Nr. Z-84.2-10 erhalten. Es ist zertifiziert als linienförmige Anlage zur Behandlung von Niederschlagsabflüssen von Verkehrsflächen für die Versickerung und kann auf Grundlage dieser Zulassung ohne weitere Nachweisführung eingebaut werden.

Kastenrinne mit modularem Filter-Aufbau

Basis von BIRCOpur ist die Betonrinne BIRCOsir der Nennweite 300 AS. Mit einer Belastbarkeit bis Klasse F 900 ist sie für die Linienentwässerung auch auf stark befahrenen Parkplätzen oder öffentlichen Plätzen geeignet. Planer müssen also keine wesentlichen Änderungen in der Entwässerungsplanung berücksichtigen. Eine Besonderheit ist das modulare Innenleben dieser Filtrationsrinne. Es besteht aus 3 Komponenten:

– Sedimentationsbox: Sie übernimmt die Grobreinigung, indem alle Feststoffe wie Steine, Laub und Schwebteile zurückgehalten werden. Eine Gummilippe sorgt für Dichtigkeit an den Rändern – für die sichere Abgrenzung zur anschließenden Filtration.

– Granulatfilterkissen: Es nimmt das vorgereinigte Niederschlagswasser auf und entzieht ihm organische und anorganische Stoff-Frachten.

– Leitblech: Es lenkt das gefilterte Wasser in den freien Abflussraum der Rinne, von wo aus dieses zur Weiterverwendung, Versickerung oder Einleitung in offene Gewässer zur Verfügung steht.

Wartungsintervalle

Im Gegensatz zu herkömmlichen Filtrationsrinnen entfällt der häufige Austausch von Filtermaterialien, denn der so genannte „Filterkuchen“ bildet sich bei BIRCOpur nicht – dank des modularen Aufbaus. Feststoffe wie Sand, Blätter, Steine und Schwebteilchen werden bereits in der Sedimentationsbox abgelagert, ohne die Leistung der Filtereinheit zu vermindern. Und dieser oben liegende Grobfilter lässt sich leicht einsehen, entnehmen, ausspülen und wieder einsetzen. Die Reinigungsintervalle hängen von den jeweiligen örtlichen Rahmenbedingungen ab. Arretierungshaken in den Zargentaschen sorgen für den optimalen Sitz der Sedimentationsbox im Rinnenelement.

Zusammenfassung

Ist eine breitflächige Versickerung erforderlich, aber aus Mangel an Fläche nicht möglich (häufig der Fall in Innenstädten), so darf punktuell versickert werden, falls eine geeignete Behandlung des Regenwassers erfolgt und die wasserrechtlichen Erlaubnis der unteren Wasserbehörde erteilt ist. Als Nachweis für die Eignung gilt in der Regel die Bauartzulassung der in Frage kommenden Behandlungsanlage.

Die neue Filtrationsrinne BIRCOpur hat vom Deutschen Institut für Bautechnik die allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Nr. Z-84.2-10 erhalten. Das Rinnensystem fungiert als anerkannte Regenwasserbehandlungsanlage und filtert aus dem anfallenden Wasser Belastungen, die durch Auswaschung oder durch Straßenverkehr verursacht werden. Es stellt eine Option für nachhaltiges Bewirtschaften des städtischen Raums dar und ist gleichermaßen für industrielle Flächenbetreiber attraktiv. Wissenschaftliche, technische und rechtliche Zusammenhänge dazu sind zusammengefasst in einem Grundlagenpapier, das zum Download bereit steht unter www.birco.de/umwelt/BIRCOpur.

Dipl.-Ing. Klaus W. König, Überlingen
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