Schlauchlining – jetzt wichtiger denn je

Schlauchlining vor dem Hintergrund des neuen Wasserrechts

Das im August dieses Jahres verkündete, ab März 2010 rechtskräftige neue Wasserhaushaltsgesetz stellt die Wasserwirtschaft in mehrfacher Beziehung vor Herausforderungen, die zwar nicht alle prinzipiell neu sind, aber eine neue wirtschaftliche Dimension darstellen. Die Rechtslage dürfte nicht nur zu einer weiteren Intensivierung der Kanalsanierungstätigkeit führen; zugleich wächst die ökonomische und ökologische Bedeutung grabenloser Sanierungsverfahren.

Gerade Schlauchlining-Technologien werden daher absehbar einen noch größeren Stellenwert genießen. Ein guter Grund für alle Verantwortungsträger, sich auf dem 8. Deutschen Schlauchlinertag, den die Technischen Akademie Hannover am 27. April 2010 im Convention Center Hannover ausrichtet, ein aktuelles Bild vom Stand dieser Technologie zu verschaffen und ihre Anwendung an Beispielen aus der Praxis zu studieren.

2009: WHG-Novelle im Expresstempo

Zu den erstaunlichsten (umwelt-)politischen Phänomenen des zurückliegenden Jahres 2009 gehört zweifellos die Novelle des Wasserhaushaltsgesetzes, die am 7. August 2009 verkündet wurde, in Teilen bereits unmittelbar in Kraft trat, ansonsten aber im März 2010 vollumfänglich verbindlich ist. Und zwar wie bisher für jedermann. Das WHG gilt also nicht etwa nur für öffentliche Abwasserbeseitigungspflichtige, sondern ebenso für den einfachen Bürger, vorrangig in seiner Rolle als Betreiber einer Abwasseranlage. In diesem – für manchen etwas überraschenden – Status findet man sich wieder, sobald man eine Immobilie mit Anschluss an die Kanalisation besitzt, baut oder erwirbt. Auch Industrie und Gewerbebetriebe unterliegen wie zuvor in vollem Umfang den Vorschriften des novellierten WHG, das in den §§ 54 bis 61 den Umgang mit Abwasser und Abwasseranlagen regelt. Ein Phänomen ist das neue WHG insofern, als es nach Scheitern des Umweltgesetzbuches im März 2009 in der kaum glaublichen Zeit von nur fünf Monaten den gesamten Gesetzgebungsprozess passiert hat und das ohne wahrnehmbare fachliche Auseinandersetzung um seine Inhalte, ganz zu schweigen von Diskussionen im allgemeinen politischen Raum. Angesichts dessen, was das neue WHG an wirtschaftlichen Belastungen für Kommunen und Bürger mit sich bringt, ist das mehr als erstaunlich. Zu den wichtigsten Neuerungen der Wasserrechtsnovelle gehören:

- die Betreiberpflichten des bisherigen § 18 b finden sich nunmehr in § 60 WHG (Betrieb nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik)

- eine ausdrückliche Sanierungspflicht für Abwasseranlagen, die nicht den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen (§ 60.2 WHG)
§die Selbstüberwachungspflicht für alle öffentliche und privaten Abwasseranlagen (§ 61 WHG)

- die Ermächtigung des Bundes, eine Selbstüberwachungsverordnung zu erlassen, die dann bundesweit gilt und alle heute vorhandenen Landesverordnungen verdrängt

- ein Verbot der Vermischung für Schmutz- und Niederschlagwasser in privaten oder öffentlichen Anlagen, also ein Verbot der Mischwasserkanalisation (§ 55.2 WHG)

Speziell das Verbot der Mischwasserkanalisation dürfte für alle Gemeinden, die allein oder überwiegend nach diesem System entwässern, dramatische Konsequenzen haben. Sie werden ihre Abwassersysteme in den nächsten Jahren nach und nach entflechten müssen. Auf die Grundstücke in diesen Gemeinden kommt das Gleiche zu. Da der komplette Umbau der öffentlichen Netze letztlich über Gebühren finanziert werden muss, werden die von dieser Aufgabe betroffenen Städte und Gemeinden künftig mit dem Handicap drastisch steigender Abwassergebühren in den interkommunalen Wettbewerb um Einwohner- und Gewerbeansiedlungen gehen.

WHG-Novelle und Schlauchlining

Was aber bedeutet das neue Wasserrecht nun für die Kanalsanierung im Allgemeinen, für grabenlose Sanierungstechniken im Besonderen und für das Schlauchlining im Speziellen? Zuerst einmal wird der Druck zur Überwachung und Sanierung der Abwassernetze erhöht und bundesweit angeglichen. Davon sind vor allem Kommunen in jenen Bundesländern betroffen, die bislang noch keine Eigenkontroll-Regelungen hatten. Sie werden ein eigenes System der Eigenkontrolle entwickeln, installieren und praktizieren müssen, sollte Ihnen der Bund diese Aufgabe nicht durch Erlass einer Bundes-SelbstüberwachungsVO abnehmen. Eine „klare Ansage“ in Sachen Inspektion und Sanierung ist das neue Gesetz auch für die deutschen Grundstückseigentümer. Die zunehmenden wirtschaftlichen Belastungen werden die Städte und Gemeinden zwingen, bei ihren Sanierungskonzepten jedes erdenkliche Kostensenkungspotential auszuschöpfen. Dazu gehört allem voran die konsequente Nutzung jener Kostenvorteile, die grabenlose Sanierungsverfahren, insbesondere das Schlauchlining, bieten. Weitere Vorteile des Schlauchlining, die bei einer intensivierten Sanierungstätigkeit stark zu Buche schlagen, sind:

- erhebliche Zeitvorteile gegenüber offenen Neubaumaßnahmen

- deutlich geringere und zudem kürzere Verkehrsbehinderungen

- eine drastische Reduzierung der nichtmonetären „social costs“ mit denen klassische Leitungstiefbau-Vorhaben verbunden sind

- wesentlich geringere mittelbare und unmittelbare CO2-Emissionen des Schlauchlining gegenüber der offenen Erneuerung

Ohne forcierten Einsatz grabenloser Technologie könnte das neue WHG ganz Deutschland sonst schnell in eine Dauerbaustelle mit begleitendem Verkehrschaos verwandeln -gewissermaßen als innerstädtisches Pendant zur aktuellen Bausituation auf den Autobahnen.

Mischwassersammler: Sanieren und umwidmen?

In jenen Gemeinden, die heute noch überwiegend in Mischkanalisation entwässert werden, stellt sich die Lage komplexer dar. Die bauliche Entflechtung der Niederschlags- und Schmutzwasserströme bedeutet, dass ein zweites, paralleles System verlegt werden muss - vorausgesetzt, dass das vorhan

dene Mischwassersystem weiter genutzt und quasi „umgewidmet“ werden
kann. Dabei wird man in der Regel zweckmäßiger Weise ein neues Schmutzwassersystem verlegen und den vorhandenen Mischwasserkanal als Regenwassersammler nutzen, wenn er denn hydraulisch ausreicht. Viele der solcherart weiter genutzten Sammler wird man zuvor sanieren müssen – schon, um sie gegen schädliche Einflüsse aus den im unmittelbaren Nahbereich anstehenden Neubaumaßnahmen zu ertüchtigen. Zu diesem Zwecke bieten sich Schlauchlining-Technologien idealerweise an, da sie, bei entsprechender Bemessung, eine nachhaltige Verbesserung der Standsicherheit mit geringst möglichen hydraulischen Einschränkungen verbinden. Im Übrigen dürfte die Schlauchlining-Sanierung eines bereits vorhandenen groß dimensionierten Kanals vielfach häufig auch dann günstiger sein als ein Komplettaustausch des Sammlers, wenn die Straße für die Verlegung des neuen Schmutzwasserkanals ohnehin geöffnet werden muss. Diese Aussage gilt natürlich nicht pauschal, sondern ist in jedem Einzelfall zu beurteilen. Ganz generell kann man sagen, dass dort, wo in den kommenden Jahren die komplette Umstrukturierung der Entwässerungsnetze ansteht, das Schlauchlining als schnelle und wirtschaftliche Option zur Verwirklichung ganzheitlicher Lösungen wertvoller ist denn je. Das gilt nicht zuletzt dank der in den vergangenen Jahren entwickelten technologischen Bandbreite der verfügbaren Verfahrensvarianten. Für praktisch jeden Sonderfall ist heute auch eine „Schlauchlining-Lösung nach Maß“ realisierbar. Sie muss nur durch kompetentes Fachpersonal erarbeitet und umgesetzt werden. Dabei gilt es, gerade in der neuen wasserrechtlichen Situation, die absehbar durch eine Erhöhung der Schlagzahl in puncto Sanierung geprägt ist, bedingungslos auf Qualität zu setzen. Schlauchlining-Technik profitiert nämlich nicht nur vom Zwang zu kompromisslos wirtschaftlichen Lösungen. alle Beteiligten werden unter diesen Rahmenbedingungen sorgfältig darauf achten müssen, dass der wachsende Sparzwang nicht zu Lasten der Schlauchlining-Qualität geht.

Schlauchliner-Qualität trotz Sparzwängen machbar

Die Verantwortlichen des Deutschen Schlauchlinertages einschließlich der Sponsoren der Veranstaltung sehen dieser Aufgabe jedoch zuversichtlich entgegen. Der Deutsche Schlauchlinertag hat als Meinung bildende Institution in den letzten acht Jahren selbst maßgeblich dazu beigetragen, in Deutschland Anforderungsprofile zu definieren und Qualität sichernde Verfahren zu etablieren, auf deren Grundlage der Schlauchlinertag-Begründer Dipl.-Ing. Franz Hoppe heute voller Überzeugung sagen kann: „Diese Technologie ist inzwischen so solide und professionell aufgestellt, dass mir um die Qualität der in der Praxis erbrachten Leistungen und die Dauerhaftigkeit der Schlauchliner nicht mehr bange ist. Im Gegenteil: Der Schlauchliner ist ohne Zweifel eine der wichtigsten Antworten auf die technischen und ökonomischen Fragen, die das neue Wasserrecht in der Praxis aufwirft!“
Sich einen aktuellen Überblick über das Spektrum der technischen Möglichkeiten und der praktischen Einsatzbeispiele des modernen Schlauchlining zu verschaffen, ist deshalb ein zwingender Grund für einen Besuch des 8. Deutschen Schlauchlinertages, der am 27. April 2010 stattfindet. Keine der Vorgänger-Veranstaltungen hatte so viel konkrete Praxiserfahrungen zu bieten wie die anstehende in Hannover. Dabei wird das volle Größenspektrum der Kommunen abgedeckt. Das beginnt mit der Gastgeberstadt Hannover, die vom neuen Wasserrecht insoweit betroffen ist, als die Pflicht zu turnusmäßiger Selbstüberwachung und Sanierung aller Kanäle nun auch in ganz Niedersachsen gilt. Eine Kommune der gleichen „Spielklasse“ wie Hannover mit mindestens vergleichbaren Sanierungs-Herausforderungen ist die sächsische Landeshauptstadt Dresden, deren Strategie auf dem kommenden Schlauchlinertag ausführlich vorgestellt wird.

Wie man Renovationsmaßnahmen gemäß dem Gebot der ganzheitlichen Sanierungsplanung auf hohem Niveau auch in kleinen Gemeinden realisiert, demonstrieren eindrucksvoll die Gemeinden Wedel und Drensteinfurt. Sanierungspraxis findet aber nicht nur in kommunalen Kanälen statt, sondern auch -und mit zunehmender Dringlichkeit- auf industriellen Liegenschaften. So etwa im Volkswagen-Werk Braunschweig, in dem Schlauchliner-Technologie systematische Kanalsanierung ohne Betriebsunterbrechung ermöglicht. Da auch auf die „normalen“ Grundstückseigentümer aufgrund des neuen Wasserrechts eine Sanierungswelle zukommt, die ohne grabenlose Sanierungstechnologie kaum zu bewältigen ist, stellt der Gesamtüberblick über „Schlauchlining in der Grundstücksentwässerung“ zweifellos einen ganz besonders aktuellen Veranstaltungsschwerpunkt dar.
Flankiert werden die Praxisbeispiele wie immer durch fachliche Themenvorträge zu wichtigen Detailfragen.

Wie man Qualität und Haltbarkeit von Linern zeitgemäß sichert und prüft, schildert Schlauchlinertag-Begründer Dipl.-Ing. Franz Hoppe aus der Praxis in Hamburg. So nützlich wie eine Präsentation des status quo der einschlägigen Regelwerke zu dieser Technik ist, so interessant ist der in Hannover von TAH-Geschäftsführer Dr. Igor Borovsky gebotene Gesamtüberblick über die derzeit angebotenen Möglichkeiten der Aus- und Weiterbildung rund um die Kanalsanierung.

Die Fülle der Angebote ist hier inzwischen kaum noch überschaubar.
Im Übrigen steht im Hannoveraner Convention Center nicht nur beim eigentlichen Fachkongress, sondern auch in der Begleitausstellung die gesamte Branche zur Diskussion und Demonstration ihrer Leistungsstärke bereit.

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