Abwassergebühren sparen mit versickerungsfähigem
Betonpflaster
Gesplittete Abwassergebühr setzt sich durch
Betonpflaster
Die gesplittete Abwassergebühr setzt sich durch. Nach und nach führen immer mehr Kommunen dieses neue Verfahren mit gesonderten Gebühren für die Regenwasserbeseitigung ein. Dabei werden Grundstückseigentümer nach dem Versiegelungsmaßstab veranlagt, das heißt entsprechend der überbauten oder befestigten angeschlossenen Fläche. Für versickerungsfähige Flächen und solche, die an eine Versickerungsanlage angeschlossen sind, fallen keine oder reduzierte Gebühren an. Mit versickerungsfähigen Pflastersystemen aus Beton lassen sich demnach Abwassergebühren sparen.
Seit einem Urteil des Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (März 2010, Az: 2 S 2938/08) dürfen Gemeinden bei der Berechnung der Gebühren für die Regenwasserbeseitigung nicht mehr den so genannten (einheitlichen) Frischwassermaßstab anwenden. „Der Frischwasserverbrauch lässt nämlich keinen verlässlichen Rückschluss darauf zu, wie viel Niederschlagswasser von dem betreffenden Grundstück in die öffentliche Abwasseranlage gelangt“, so das Gericht. Bei den Kosten der Schmutzwasserbeseitigung hält das Gericht den bisherigen Ansatz für gerechtfertigt, daher bleibt er in diesem Punkt bestehen.
Gesplittete Abwassergebühren kommen
Das Urteil dürfte über kurz oder lang zu einer flächendeckenden Einführung gesplitteter Abwassergebühren führen. Damit bietet sich Grundstückseigentümern ein besonderer Anreiz, mehr versickerungsfähige Flächen zu schaffen. Diese reduzieren bekanntlich den Niederschlagsabfluss deutlich und entlasten Kanäle und Klärwerke insbesondere bei den zunehmend auftretenden Starkregenereignissen.
Die Auswahl an versickerungsfähigen Betonpflastersteinen ist groß. Die Mitgliedsfirmen des Betonverbands Straße, Landschaft, Garten e. V. (SLG) bieten eine Fülle von Systemen für die Befestigung von Flächen an. Aber ein versickerungsfähiges Pflastersystem allein macht noch keine versickerungsfähige Pflasterbauweise aus. Die unter dem Pflaster befindlichen Schichten sowie der Baugrund müssen ebenfalls die notwendige Wasserdurchlässigkeit aufweisen. Der behördlichen Anerkennung sollte nichts im Wege stehen, wenn bei den versickerungsfähigen Pflasterbauweisen die einschlägigen Technischen Regeln beachtet und geeignete Baustoffe verwendet wurden. Nachzulesen sind diese Voraussetzungen sowie weitere zahlreiche Hinweise zur Planung und Ausführung von versickerungsfähigen Pflastersystemen aus Beton in einer Broschüre des Betonverbands SLG. Weitere Informationen unter: www.betonstein.de.n