GÜTEAUSSCHUSS DER GÜTEGEMEINSCHAFT KANALBAU

Unabhängige Bewertung der Prüfergebnisse

Fünfmal im Jahr finden die Sitzungen des Güteausschusses der Gütegemeinschaft Kanalbau statt. Hier wird die Erfüllung der Anforderungen der Güte- und Prüfbestimmungen auf Grundlage der Prüfberichte bewertet, die von den beauftragten Prüfingenieuren im zurückliegenden Zeitraum erstellt wurden.

Dabei werden die Anträge auf Verleihung des Gütezeichens, aber auch Verstöße gegen die Güte- und Prüfbestimmungen gemäß den Durchführungsbestimmungen der Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961 behandelt. Ebenso steht die Diskussion aktueller branchenrelevanter Themen regelmäßig auf der Tagesordnung wie zum Beispiel die Grundstücksentwässerung oder Entwicklungen in den Regelwerken und daraus resultierende Anpassungen der Güte- und Prüfbestimmungen.

Verantwortung der Kommunen

Abwasserleitungen und -kanäle werden in der Bundesrepublik Deutschland in erster Linie im Auftrag von Kommunen verlegt. Sie haben deshalb eine besondere Verantwortung für die einwandfreie Herstellung dieser Bauwerke. Dieser kommen sie nach, indem sie insbesondere auf die Qualität der Bauausführung und die Einhaltung der in den Regelwerken verankerten Mindestanforderungen achten. Für den Bereich Abwasserleitungen und -kanäle finden sich Anforderungen an die fachtechnische Eignung der ausführenden Unternehmen in der Gütesicherung Kanalbau RAL-GZ 961. Ein Anforderungsprofil, das nun seit etwa 25 Jahren erfolgreich umgesetzt und stetig weiterentwickelt wird. Firmen, die die gestellten Anforderungen erfüllen, weisen nach, dass sie in Bezug auf die jeweilige Bauweise über die nötigen fachtechnischen Voraussetzungen verfügen.

Neutralität wichtiger Bestandteil

Die Gütesicherung RAL-GZ 961 ist ein von Auftraggebern und Auftragnehmern gemeinsam geschaffenes Instrument zur Beurteilung der Bietereignung und damit zur Sicherung der Qualität entsprechender Arbeiten. Dazu wird die fachtechnische Eignung in Bezug auf konkrete Bauverfahren beurteilt. So stützen sich bei der Gütesicherung RAL-GZ 961 sowohl die Beurteilungsgrundlagen als auch die Beurteilung und Bestätigung der Eignung selbst auf einen zwischen Auftraggebern und Auftragnehmern erzielten Konsens. „Wichtiger Bestandteil ist dabei die Neutralität der Abläufe zur Bestätigung der fachtechnischen Eignung und ggf. auch zu deren Nicht-Bestätigung“, erklärt der Obmann des Güteausschusses, Dipl.-Ing. Uwe Neuschäfer.

System genießt Vertrauen

Neutralität, ein einheitliches Anforderungsniveau und damit fairer Wettbewerb zwischen den Bietern ist durch den Güteausschuss der Gütegemeinschaft sichergestellt, der sich aus Vertretern der Auftraggeber, Ingenieur-Büros und Auftragnehmer zusammensetzt. Jeweils ein Vertreter der Auftraggeber und Ingenieur-Büros werden durch die DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e.V. direkt benannt; die übrigen Mitglieder werden durch die Mitgliederversammlung der RAL-Gütegemeinschaft mit paritätischen Stimmen von Auftraggebern und Auftragnehmern gewählt. Güteausschuss-Obmann Neuschäfer ist als Abteilungsleiter Technik und stellv. Betriebsleiter von KASSELWASSER für rund 840 km Kanalnetz verantwortlich. Auch hier werden bei den zugehörigen Vergabeverfahren von Erneuerungs- und Sanierungsmaßnahmen Eignungsnachweise entsprechend RAL-GZ 961 gefordert. Damit hat man in Kassel positive Erfahrungen gemacht. „Als Auftraggeber vertraue ich der Eignungsprüfung RAL-GZ 961, da dieses System in einem gleichberechtigten Miteinander von Auftragnehmern und Auftraggebern gestaltet und getragen wird“, so Neuschäfer.

Neutralität, Fairness und Zuverlässigkeit sind die entscheidenden Kriterien bei der Arbeit des Güteausschusses. Zu seinen Aufgaben gehört unter anderem die regelmäßige Aktualisierung der Prüfgrundlage, der Güte- und Prüfbestimmungen. Nach jeder Aktualisierung durch den Güteausschuss durchlaufen diese zunächst das RAL-Anerkennungsverfahren und werden dann vor dem Inkrafttreten der Mitgliederversammlung zur Verabschiedung vorgelegt. Des Weiteren prüft und bewertet dieses Gremium Anträge auf Gütezeichenverleihung bzw. berät über den Entzug eines Gütezeichens oder schlägt dem Vorstand andere Ahndungsmaßnahmen bei Verstößen einzelner Gütezeicheninhaber vor. Grundlage für alle Bewertungen sind die Baustellen- und Firmenbesuchsberichte. Ihre Anfertigung und Bewertung stellt höchste Anforderungen an die Organisation der Prüfungen und an die Personen, die mit dieser Aufgabe betraut sind. Deshalb werden die Prüfungen ausschließlich durch vom Güteausschuss beauftragte Prüfingenieure durchgeführt.

Wichtiger Baustein

Die vom Güteausschuss beauftragten Prüfingenieure besuchen unangemeldet die Baustellen, fertigen Berichte an und legen diese dem Güteausschuss vor. Der Güteausschuss nimmt eine individuelle Bewertung jedes einzelnen Sachverhaltes vor. Diese Aufgabenteilung zwischen Prüfingenieuren und Güteausschuss stellt einen wichtigen Baustein der Gütesicherung dar – mit dieser Auffassung befindet sich Neuschäfer im Schulterschluss mit seinen Kollegen im Güteausschuss. „Für Auftraggeber und Unternehmen ist es von erheblicher Bedeutung, dass Transparenz und ein einheitliches Anforderungsniveau bestehen“, meint auch der Vertreter der Ingenieurbüros im Güteausschuss, Dipl.-Ing. Gerhard Würzberg, Ingenieurbüro Regierungsbaumeister Schlegel GmbH & Co. KG. Der in jedem System enthaltene Bewertungsspielraum muss durch ein Fachgremium ausgefüllt werden, welches in einem transparenten Verfahren gewählt wird und in dem alle Interessen der Beteiligten vertreten sind. Die Aufgabe der unabhängigen Bewertung der Bietereignung als Dienstleister für Auftraggeber stellt allerhöchste Ansprüche an die Unparteilichkeit. „Deshalb ist die zentrale Bewertung der Prüfberichte durch ein neutrales und unabhängiges Gremium wie dem Güteausschuss Voraussetzung für eine funktionierende Gütesicherung“, so Würzberg.

Regelmäßige stichprobenartige Kontrolle

Derzeit prüfen 28 Prüfingenieure die Qualifikation der Gütezeicheninhaber in regelmäßig durchgeführten Firmenbesuchen und unangemeldeten Baustellenbesuchen. Bei festgestellten und dokumentierten Mängeln sieht die Satzung ein abgestuftes System von Ahndungen vor: „Zusätzliche Auflagen im Rahmen der Eigenüberwachung“, „Vermehrung der Qualifikationsprüfung“, „Verwarnung“ oder ein „Befristeter oder dauerhafter Entzug des Gütezeichens“. Bevor Ahndungsmaßnahmen durch den Güteausschuss beraten und beschlossen werden, kann der betroffene Gütezeicheninhaber Stellung zum Sachverhalt nehmen. Dies geschieht üblicherweise unmittelbar beim Firmen- bzw. Baustellenbesuch. Gemeinsam mit dem Bauleiter oder dem Polier werden die Mängel ausgewertet. Im Bericht des Prüfingenieurs wird die Stellungnahme des Unternehmens dokumentiert und dem Güteausschuss vorgelegt.

Die Arbeit des Güteausschusses trägt entscheidend dazu bei, dass Auftraggeber konsequent und wirtschaftlich die Prüfung der Bietereignung durchführen können. So werden die Voraussetzungen für eine fachgerechte Ausführung von Maßnahmen der Herstellung und Instandhaltung von Abwasserleitungen und -kanälen geschaffen. 2012 hat der Güteausschuss 7.275 Vorgänge bearbeitet. 435 Ahndungen wurden im Ergebnis beschlossen, darunter 159 Verwarnungen und 13-mal musste das Gütezeichen entzogen werden. Die Tätigkeit des Güteausschusses wird jährlich ausführlich in der Broschüre Zahlen & Fakten dargestellt; über die Zusammensetzung der Mitglieder des Güteausschusses informiert die Internetseite www.kanalbau.com.

RAL-Gütegemeinschaft Güteschutz Kanalbau

www.kanalbau.com

Ein fairer Wettbewerb zwischen den ­Bietern ist durch den Güteausschuss der Gütegemeinschaft sichergestellt
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