Versickerung, Rückhaltung und Nutzung
von Regenwasser
Mehrfach Gebühren sparen
von Regenwasser
Des einen Freud’ ist des andern Leid, sagt der Volksmund. Dies trifft auch und vor allem fürs Wetter zu. Wenn es regnet, beklagen sich Freizeitsportler und Besucher von Open-Air-Veranstaltungen. Darüber hinaus verdirbt Regen den meisten Zeitgenossen die gute Laune. Soviel zum Leid. Zu denen, die sich freuen, gehören auf jeden Fall 1,8 Millionen Zisternenbesitzer in Deutschland. Ihr Wasservorrat füllt sich bei Regen wieder auf und sie werden für das Wasser sammeln belohnt – durch eingesparte Trinkwassergebühren. Wer den Zisternenüberlauf versickert, spart eine weitere Gebühr und hat doppelten Gewinn.
Das Prinzip von Versickerung, Rückhaltung und Nutzung ist immer dasselbe: Regenwasser vom Dach sammeln, filtern und dann in einer unterirdischen Zisterne speichern. Dafür reicht in der Regel das natürliche Gefälle, zusätzliche Energie ist nicht erforderlich. Anders bei der Verteilung des gesammelten Wassers – unterirdische Speicher erhalten üblicherweise ein automatisch funktionierendes, elektrisch betriebenes Pumpensystem für die Nutzung des Wassers, während der Überlauf bei vollem Speicher auf dem Grundstück versickert wird. Die Technik dafür ist vorhanden.
Regenwasser hilft, Trinkwasser einzusparen – und damit Gebühren. Das Ziel der Regenwasserbewirtschaftung liegt darin, von den versiegelten Flächen 100 % der anfallenden Niederschlagsmenge möglichst auf dem Grundstück zu halten – auch, wenn nur ein Bruchteil davon genutzt werden kann. Nur so kann die Forderung künftiger Baugenehmigungen erfüllt werden, auf den Regenabfluss vom Grundstück zu verzichten und die Niederschlagsgebühr, die zukünftig bei allen Gebäuden und befestigten Flächen erhoben wird, zu vermeiden.
Die Wasserwirtschaft ist im Umbruch. Kommunen, die Regenwasser noch ohne Auflagen oder Extragebühren ins Kanalnetz übernehmen, stehen vor einschneidenden Veränderungen, die alle Haus- und Grundstücksbesitzer (von Wohngebäuden, Gewerbe- und Industriebetrieben) zu spüren bekommen werden. In den Bundesländern Nordrhein-Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg ist vom jeweiligen Verwaltungsgerichtshof in letzter Instanz bereits klargestellt worden, dass die gesplittete Abwassergebühr, bei der das Ableiten von Niederschlägen in den Kanal separat in Rechnung gestellt wird, aus Gerechtigkeitsgründen eingeführt werden muss. Die daraus resultierende Gebührenhöhe ist von Ort zu Ort unterschiedlich, denn jede Kommune hat eine gewisse Gestaltungsfreiheit. Damit verbunden ist auch die Pflicht, nur den tatsächlichen Aufwand der Regenwasserableitung den Gebührenzahlern in Rechnung zu stellen – und die Schmutzwassergebühr, in der bisher dieser Aufwand pauschal enthalten war, entsprechend zu ermäßigen.
Wer kein Regenwasser mehr vom Grundstück ableitet, kann die neu eingeführte Niederschlagsgebühr komplett sparen und profitiert von der geringeren Schmutzwassergebühr zusätzlich, Jahr für Jahr! Darüber hinaus kann durch die Verwendung von Regenwasser in Haus und Garten bis zu 50% der Trinkwassergebühr eingespart werden – alles ohne Komfortverzicht und ohne Einschränkungen. Das in Zisternen gesammelte Niederschlagswasser kann einen Teil der in Haus und Garten notwendigen Trinkwassermenge ersetzen: Gießen, Spülen der Toilette und Wäsche waschen sind möglich - vorausgesetzt, Niederschlagsmenge und Dachflächen sind groß genug. Deshalb lohnen sich Systeme, die beides können, - Regenwasser nutzen und den Rest versickern. Ihre Betreiber profitieren (wie alle anderen auch) von der Senkung der Schmutzwassergebühr, sparen allerdings zusätzlich die Trinkwassergebühr zur Hälfte und die Niederschlagsgebühr komplett.
Wer in der richtigen Stadt bzw. im richtigen Bundesland lebt, bekommt noch einen Bonus obendrauf und spart bei den Investitionskosten einmalig durch finanziellen Zuschuss. Stellvertretend zwei Beispiele:
n Bundesland Bremen
(www.bremer-umwelt-beratung.de/
Förderprogramme)
– Versickerung von Niederschlags-
wasser: 12,50 €/m² angeschlossene
Fläche, ein Drittel der Herstellungskos-
ten, jedoch max. 3000 €
– Regenwassernutzung: ein Drittel
der Herstellungskosten, jedoch max.
2000 €
n Stadt Heidelberg
(www.heidelberg.de/Förderprogramme/Umweltschutz)
– Versickerung von Niederschlagswas-
ser: 5 €/m² angeschlossene Fläche,
ein Viertel der Herstellungskosten,
jedoch max. 2600 €
– Regenwassernutzung im Garten: ein
Viertel der Herstellungskosten, jedoch
max. 100 € pro m³ Speichervolumen
– Regenwassernutzung im Gebäude:
ein Viertel der Herstellungskosten,
jedoch max. 1300 €
Und so einfach wird versickert: Das Regen-Überschusswasser, z. B. vom Überlauf des Regenspeichers, wird in einem unterirdischen Behälter gesammelt, bei einer bestimmten Vorratshöhe automatisch ausgepumpt und zur biologisch-aktiven Versickerung über die bewachsene Erdoberfläche geleitet. Ist der Behälter leer, schaltet die Pumpe so lange aus, bis der Vorratspunkt wieder erreicht wird. „Dies funktioniert wintersicher und ist von der Lage des Regenspeichers im Gelände unabhängig“ sagt Norbert Winkler. Für die Nachrüstung vorhandener Anlagen liefert er einzelne Komponenten dieses Systems. „Aber wir bieten auch fertige Anlagen zur Nutzung, Rückhaltung und Versickerung von Regenwasser mit allem Zubehör, und das in unterschiedlichen Dimensionen, aus einer Hand“. Er gilt in der Branche als Pionier der Regenwassernutzung. Neben der Entwicklung der Filtertechnik stand für den Gründer der Firma Winkler Systeme (WISY, 1989) in Kefenrod-Burgbracht/Hessen die Optimierung der gesamten Regenwassertechnik an erster Stelle. Durch die Einführung von mehrstufigen Kreiselpumpen für die Regenwassernutzung und die Weiterentwicklung einzelner Bauteilen bis hin zu Regenwasserspeicher und Versickerungsanlage entstand aus einer Idee ein Komplettprogramm für die Regenwasserbewirtschaftung.
Schadenfreude ist verpönt, doch aus Schäden anderer zu lernen ist richtig und wichtig! Nachfolgend einige Tipps zu Fehlerquellen, die man im Planungsstadium, dem Vorfeld der Ausführung, bereits ausschließen sollte:
Tipp 1
(Regenwassernutzung/DIN 1989-1)
Auf eine sorgfältige Trennung der Leitungssysteme für Regenwasser und Trinkwasser ist unbedingt zu achten. Direktverbindungen zwischen dem öffentlichen Leitungsnetz und der privaten Regenwassernutzungsanlage sind auszuschließen; Trinkwassernachspeisung nur durch Freien Auslauf in einem kleinen Zwischenbehälter.
Tipp 2
(Regenwassernutzung/DIN 1989-1)
Bei der Installation einer Regenwassernutzungsanlage müssen alle nicht erdverlegten Regenwasserleitungen deutlich gekennzeichnet sein, um Verwechslungen zu verhindern; ebenso die Regenwasserzapfstellen, z.B. Putz- und Gartenwasserventile.
Tipp 3
(Regenwassernutzung/DIN 1989-1)
Eine Baugenehmigung ist in den meis-
ten Fällen nicht erforderlich, jedoch ist
die Errichtung einer Anlage vor Baube-
ginn dem örtlichen Wasserversorger mitzuteilen.
Tipp 4
(Regenwasserversickerung/fbr top 3)
Eine Versickerung ist in vielen Fällen auch bei einer Kombination mit einer Regenwassernutzungsanlage im Garten eines Wohnhauses nicht erlaubnispflichtig. Die Versickerung auf öffentlichen und gewerblichen Grundstücken ist in Deutschland fast überall genehmigungspflichtig.
Tipp 5 (Regenwasserversickerung/
DWA-A 138)
Von Versickerungsanlagen dürfen keine Schäden an Gebäuden und Anlagen ausgehen Deshalb sollten bei Gebäuden ohne Wasserdruck haltende Abdichtung Versickerungsanlagen grundsätzlich nicht in Verfüllbereichen in Gebäudenähe, z. B. Baugruben, angeordnet werden. Ein Abstand von mindestens 0,50 m von der Böschungsoberkante zur Versickerungsanlage stellt zusätzlich sicher, dass das Sickerwasser nicht direkt in den Verfüllbereich der Baugrube gelangt.
Tipp 6 (Regenwasserversickerung/
DWA-A 138)
Die Zwischenspeicherung in Zisternen und Nutzung des Niederschlagswassers trägt dazu bei, dass Versickerungsanlagen kleiner bemessen sein können. Speicherräume können für eine Regenrückhaltung/Retention rechnerisch allerdings nur angesetzt werden, wenn sie ein zwangsentleertes Teilvolumen bzw. eine verzögerte Ableitung aufweisen.
Wo die Ableitung im öffentlichen Kanal notwendig ist, weil z. B. Regenwassernutzung und Versickerung nicht nachträglich realisiert werden können, sind Sonderlösungen erforderlich. Dies betrifft vor allem bestehende Gebäude im Zentrum von Städten und Gemeinden. Dort war es in der Vergangenheit Pflicht, den Abfluss versiegelter Flächen an die Kanalisation anzuschließen. Dahinter stand die Absicht, das anfallende Niederschlagswasser möglichst schnell aus dem Siedlungsgebiet abzuleiten. Häufige Kanalüberlastungen mit Rückstau- und Überflutungsereignissen waren die Folge. Um aufwändige und kostenintensive Sanierungsmaßnahmen zu vermeiden, wird heutzutage von den zuständigen Behörden oft vorgeschrieben, die Regenabflüsse in den Kanal zu beschränken.
Können abflussrelevante Flächen nicht reduziert werden und ist die Versickerung nicht ausreichend möglich, dann muss Speichervolumen geschaffen werden. In Kombination hierzu ist eine Regenwassernutzung sinnvoll und wird häufig praktiziert. Kombinationen aus Regenwassernutzungs- und -rückhalteanlagen setzen sich in der Regel aus einem untenliegenden Nutzvolumen und einem darüber liegenden Rückhalte-/Retentionsvolumen zusammen. Wichtige Voraussetzung für ein sinnvolles Rückhaltesystem ist ein konstanter Abflusswert in die Kanalisation, unabhängig vom Füllstand des Speichers. Eine schwimmende Drossel erfüllt diese Anforderungen. Die einfache Anordnung einer Bohrung im Abflussrohr gewährleistet keinen konstanten Abfluss, auch wenn ein Rückhaltevolumen vorgeschaltet ist.
Mit einer kombinierten Regenwassernutzung und Regenrückhaltung/Retention kann der Abfluss der Leistungsfähigkeit einer Versickerungsanlage (z.B. Mulde) angepasst werden. In diesem Fall muss in der Versickerungsanlage kein Speichervolumen vorgesehen werden. Details dazu können dem fbr-top 3 „Regenwassernutzung und Versickerung – Warum in Kombination?“ entnommen werden.n