Verband der unabhängigen Sachkundigen für Dichtheitsprüfungen von Abwasseranlagen

VuSD … noch ein Verband … ?

Ja, und zwar aus gutem Grund!

Die Umsetzung des § 61a LWG NRW ist seit 2007 von gesetzgeberischen Wirren begleitet. Die sachgerechte Aufklärung der betroffenen Grundstückseigner durch die dafür zuständigen Kommunen ist teilweise mangelhaft. Kanalhaie, Abzockerfirmen und polemisierende Nein-danke-Initiativen sorgen für die pauschale öffentliche Diskreditierung eines wichtigen Beitrags zum Umweltschutz.

Um diesen Missständen entgegen zu treten, haben sich unabhängige Sachkundige für Dichtheitsprüfungen am 29.07.2011 in Bielefeld zu einem bundesweit agierenden Verband zusammengeschlossen.

Als Alleinstellungsmerkmal seiner Mitglieder – im Wesentlichen Sachkundige für Dichtheitsprüfungen gem. § 61a, LWG NRW – stellt der Verband deren wirtschaftliche Unabhängigkeit von gewerblichen Sanierungsarbeiten heraus.

Aus Sicht des VuSD kann nur eine strikte Trennung zwischen den Ausführenden von gewerblichen Kanalprüfungen, der ingenieurmäßigen Begutachtung und Sanierungsplanung sowie der abschließenden Sanierungsausführung für hinreichende Kosten-Transparenz sorgen. Nur wenn die sachkundige Begutachtung des Kanalzustands wirtschaftlich unabhängig ist von einer anschließenden Schadensbehebung, kann der Leitungsbetreiber sich einer bedarfsgerechten Investition in die Kanalsanierung sicher sein. Von der Landes-Politik erwartet der VuSD klare und verlässliche Aussagen bzw. Vorgaben zur geforderten Qualität der Dichtheitsprüfung gemäß § 61a. Es kann und darf nicht mit zweierlei Maß -hier TV-Inspektion, dort die Dichtheitsprüfung mit Luft oder Wasser- bei der Überwachung von öffentlichen und privaten Netzen gemessen werden.

Die Kommunalpolitik wird aufgefordert, das Thema Grundstücksentwässerung für Jedermann verständlich zu kommunizieren und die von der Überwachungspflicht betroffenen Bürger praxisnah zu beraten. An dieser Stelle ist es nach VuSD-Meinung nicht ausreichend, auf Kosten der Gebührenzahler standardisierte Infoblätter zu kreieren, in der Hoffnung damit der gesetzlich verankerten Beratungspflicht zu genügen. Vielmehr ist „echte“ Aufklärungsarbeit an der Basis, ein auf die jeweiligen örtlichen Verhältnisse zugeschnittenes Konzept für die Umsetzung des § 61a und nicht zuletzt der Mut zu eigenen Ideen respektive selbstbestimmtem Handelns erforderlich.

Alle zugelassenen sachkundigen Dichtheitsprüfer, deren berufliche Tätigkeit unabhängig ist von wirtschaftlichen Interessen an gewerblichen Sanierungsleistungen, sind herzlich eingeladen, die Ziele des VuSD tatkräftig zu unterstützen.n

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