Wie kauft man eine Starkregen-Gefahrenkarte?
Neue AusschreibungshilfeAbwasserbetriebe im Kommunalen Netzwerk 'Abwasser' (KomNetAbwasser) fragten nach einer Ausschreibungshilfe zur Anfrage von Ingenieurleistungen, die im Ergebnis die Veröffentlichung von Starkregengefahrenkarten für Stadtgebiete ermöglichen. Im Weiteren sollen mithilfe der Starkregengefahrenkarten Risikoanalysen, Handlungskonzepte und gezielte Bürgerberatungen zur Starkregenvorsorge unterstützt werden. Das Land NRW bewilligt hierfür seit diesem Jahr 50 Prozent Förderung.
Das Umweltministerium NRW hat aktuell die Arbeitshilfe „Kommunales Starkregenrisikomanagement“ veröffentlicht und dort die Mindestqualitätsanforderungen zur Förderung von Starkregengefahrenkarten, Risikoanalysen und Handlungskonzepten nach einem ämterübergreifenden Management festgelegt. Im KomNetAbwasser haben wir mit Abwasserbetrieben hierzu eine Arbeitshilfe erstellt, die einerseits der neuen NRW-Arbeitshilfe „Kommunales Starkregenrisikomanagement“ genügt, die aber auch geeignet ist, um die Ingenieurangebote den zuständigen Bezirksregierungen vorzulegen und die 50-Prozent-Förderung zu erwirken. Die erarbeitete Ausschreibungshilfe unterstützt damit, die richtige Marschrichtung für einen positiven Förderbescheid zu finden.
Ziel des Umweltministeriums ist es, dass jede NRW-Kommune über ein kommunales Starkregenrisikomanagement verfügt, das die Gesundheit und die Lebensgrundlagen der Bürgerinnen und Bürger schützt, aber auch Kosten durch Schäden an der kommunalen Infrastruktur vermeidet. Gefördert werden mit Blick auf dieses Ziel: Starkregengefahrenkarten, Gefährdungs- und Risikoanalysen für starkregenbedingte Überflutungen sowie Handlungskonzepte zur Minderung der Starkregenfolgen. Konkret bedeutet das eine 50-prozentige Förderung der folgenden drei Arbeitspakete:
• Starkregengefahrenkarte für außergewöhnliche (100a) und extreme (90mm) Regen, Dauerstufe 1h
• Kommunale Starkregen-Risikoanalyse mit Risiko-Check für kommunale, gewerbliche und private Akteure
• Kommunales Handlungskonzept Starkregen mit Krisenmanagement, Informationsvorsorge, Flächenvorsorge, Konzeption baulicher Maßnahmen
Um die Förderung zu erhalten, müssen die Qualitätsstandards und technischen Randbedingungen eingehalten werden, die in der NRW-Arbeitshilfe „Kommunales Starkregenrisikomanagement“ beschrieben werden. Zielgruppe der Arbeitshilfe sind vor diesem Hintergrund sowohl verantwortliche kommunale Entscheidungsträger als auch Sachbearbeiter und Fachplaner.
In der NRW-Arbeitshilfe heißt es zur Kommunalen Verantwortung (Auszug Arbeitshilfe Kap. 1.3, Seite 13): „Die Vermeidung oder Minderung von Schäden aus Starkregenereignissen ist sowohl Aufgabe der Kommune als auch jedes Einzelnen. In der Verantwortung kommunaler Träger und Gebietskörperschaften liegen vor allem Vorsorgemaßnahmen, die in unmittelbarem Bezug zur kommunalen Infrastruktur und Planung stehen.
Darüber hinaus haben die Kommunen aber auch eine Vorsorgepflicht gegenüber ihren Bürgern. In diesem Sinne gehören neben der Vorsorge auch die Gefahrenabwehr und die Informationsversorgung der Bevölkerung sowie der ansässigen Wirtschaft hinsichtlich der Starkregengefahr zu den Aufgaben der Kommunen. Nur wenn diese Gefahr dem Bürger bekannt ist, kann er seiner Eigenverantwortung zur Vorsorge nachkommen.“
Ansprechpartner
Dipl.-Ing. Marco Schlüter
Telefon: 0209 17806-31
E-Mail: