Wenn das Wassernetz nicht ausreicht
Vorbeugender Brandschutz im öffentlichen und Wohnungs-BauBei der Erweiterung von Siedlungsflächen wächst das Trinkwassernetz normalerweise mit. Doch für die Bereitstellung von Löschwasser ist nicht nur dessen Länge, sondern auch Kapazität entscheidend.
Dass Industriebetriebe Löschwasser vorhalten müssen, ist üblich. Aktuell sieht sich auch der Wohnungsbau damit konfrontiert, denn Trinkwasserleitungs-Querschnitte dürfen nicht zu groß sein, um Stagnation zu vermeiden. Je weiter weg von Hauptleitungen und je größer die gebauten Objekte, desto eher muss die Wassermenge für den „Erstangriff“, wie die Feuerwehr es nennt, und die „Grundversorgung“ vor Ort vorhanden sein. Weitere Aspekte sind die Ausstattung der Feuerwehr und das voraussichtliche Szenario beim Einsatz vor Ort.
Fertigteilbehälter sind schnell montiert
Entnahmestelle gemäß DIN 14230 für unterirdische Mall-Löschwasserbehälter: Die Konstruktion erlaubt je nach Überdeckung Pkw- oder Lkw-Belastung.
© König
Im Zuge der Baugenehmigung prüft die Kommune oder die zuständige Behörde des Landkreises (in Berlin des Bezirksamtes) als „Träger öffentlicher Belange“ den Löschwasserbedarf. Reicht die Kapazität des Trinkwassernetzes nicht und sind auch keine so genannten „unerschöpflichen“ Entnahmestellen wie offene Gewässer oder Brunnen vorhanden, wird üblicherweise die Grundversorgung mit Löschwasser durch einen unterirdisch eingebauten Behälter sichergestellt. Dessen Fassungsvermögen bestimmt der Stadt- bzw. Kreisbrandmeister.
Ein unterirdischer Löschwasserbehälter ist ein künstlich angelegter überdeckter Vorratsbehälter mit Entnahmestelle. Die DIN 14230 [1] unterscheidet diese nach Baugrößen in klein (75–150 Kubikmeter), mittel (150–300 Kubikmeter) und groß (über 300 Kubikmeter). Die Bauweise mit Fertigteilen aus Stahlbeton bringt schnelle Betriebsbereitschaft bei gleichzeitig hoher Belastbarkeit [2]. „Sämtliches Zubehör, auch die Löschwasserentnahmestelle, ist Bestandteil der Lieferung und wird durch unsere Mitarbeiter montiert“, erklärt Stefan Gehring, technischer Verkaufsberater beim Hersteller Mall in Berlin. „So ist die Gewährleistung für das komplette Bauwerk in einer Hand“. Bei unterirdischen Löschwasserbehältern sind die Folgekosten niedrig, denn der Wartungsaufwand ist gering. In den folgenden drei Beispielen wurden unterschiedliche Bauformen von Fertigteilen aus Stahlbeton verwendet.
Beispiel 1, Eßbach/Thüringen: Fassungsvermögen von 100 Kubikmeter in fünf Behältern, die untereinander durch Rohre verbunden sind.
© Mall
Beispiel 1
In Eßbach, einer Gemeinde im thüringischen Saale-Orla-Kreis, war im Bebauungsplan des Wohngebiets „Untere Haard“ ein Löschwasserbehälter vorgesehen, der wegen der Insolvenz des Erschließungsträgers zunächst nicht gebaut wurde. Die Feuerwehr hatte jedoch von der Gemeinde mit zunehmendem Druck und schließlich erfolgreich den Behälter gefordert, da im Falle eines Einsatzes die örtliche Trinkwasserversorgung zusammengebrochen wäre. Später kam es tatsächlich zu einem Brand im oben genannten Wohngebiet. Dabei hat sich der Löschwasservorrat als wichtig und die Entscheidung zum Bau als richtig erwiesen.
Beispiel 2, Burgk, Stadt Schleiz/Thüringen: Unterirdischer Löschwasserbehälter aus Betonfertigteilen, 100 Kubikmeter Fassungsvermögen.
© Mall
Die Wahl fiel auf eine Mehrbehälteranlage mit insgesamt 100 Kubikmeter Löschwasservolumen, untergebracht in fünf miteinander verbundenen monolithischen Stahlbetonspeichern. Sie wurden im Fertigteilwerk hergestellt und innerhalb eines Tages montiert. Diese Lösung hat perfekt in das schmale gemeindeeigene Grundstück gepasst. Monolithisch bedeutet „aus einem Guss“. Dadurch besteht kein Risiko bei der Dichtheitsprüfung. Ein weiterer Vorteil dieser Betonfertigteile ist ihre Belastbarkeit. Die Fläche darüber könnte nach Fertigstellung als Parkplatz genutzt werden. Wegen der Bodenverhältnisse im Untergrund und den Ausführungskosten sind die Behälter allerdings nicht so tief eingegraben, wie es dafür erforderlich gewesen wäre.
Beispiel 2
In Burgk, einem Ort im thüringischen Vogtland mit rund 90 Einwohnern, der heute zur Stadt Schleiz gehört, gab es keinen zentralen Löschwasservorrat, den die Feuerwehr im Brandfall hätte nutzen können. Da das Trinkwassernetz für Löschzwecke nicht geeignet ist, wurde die Gemeinde von der Feuerwehr aufgefordert, einen Löschwasservorrat von 100 Kubikmetern vorzuhalten. Die Kommune hat dafür ein zentral gelegenes Grundstück bereitgestellt.
Der gemäß DIN 14230 „kleine“ Behälter mit der Typenbezeichnung LW 100 wurde in Einzelteilen per Lkw vom Werk des Herstellers in Sachsen-Anhalt zur Baustelle transportiert und dort innerhalb eines Tages montiert. Die Abmessungen der verwendeten Betonfertigteile verursachten weder Überbreite noch Übergewicht, daher erfolgte die Lieferung preiswert und ohne Sondergenehmigung zum Einbauort. Die Statik der Konstruktion erlaubt je nach Überdeckung Pkw- oder Lkw-Belastung, so dass die Fläche entsprechend genutzt werden kann.
Beispiel 3, Heinersdorf, Bezirk Pankow/Berlin: Brach liegendes Gewerbegelände wurde saniert und für den Wohnungsbau erschlossen.
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Beispiel 3
Im Berliner Bezirk Pankow, zwischen Romain-Rolland-Straße und Neukirchstraße, wurde das brachliegende Gewerbegelände saniert und für den Wohnungsbau erschlossen. Dennis Kausch, Projektleiter der Generalunternehmung Kondor Wessels Bouw GmbH Berlin, hat für zwei der im Inneren des Quartiers liegenden viergeschossigen Mehrfamilien-Wohnhäuser eine unterirdische Löschwasserreserve von insgesamt 100 Kubikmeter anlegen lassen, unter der späteren Grünfläche. Der Bedarf ergab sich aus einer Forderung der örtlichen Feuerwehr im Zuge der Baugenehmigung, weil die am Blockrand vorhandenen Hydranten für die mittleren Gebäude zu weit entfernt waren. Der Behälter, wie in Beispiel 2, besteht aus zwei zylindrischen Hälften mit einem Zwischenstück und drei Abdeckplatten – alles Stahlbeton-Fertigteile, vom Hersteller einschließlich Entnahmestelle geliefert und montiert. Bei allen drei Beispielen wurden die Behältersegmente mit Hilfe eines Krans vom Lkw in die vorbereitete Baugrube versetzt. Als Untergrund genügt ein Sand- oder Splittbett.
Beispiel 3, Heinersdorf, Bezirk Pankow/Berlin. Löschwasserbehälter in Fertigteilbauweise mit schneller Betriebsbereitschaft, hoher Belastbarkeit.
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Kombinierte Entnahme zur Bewässerung ist möglich
Grundsätzlich sind im Mall-Löschwasser-Behälter eine Schachtleiter mit Einstiegshilfe, ein Pumpensumpf gemäß DIN 14230 sowie ein Saugrohr inkl. Dichtungseinsatz DN 125/100 vorhanden. Zur Lieferung gehört auch ein Lüftungsrohr aus Edelstahl 1.4301, DN 100, das im Zuge der Behältermontage ca. 1,0 Meter über Gelände geführt wird. Und die Entnahmestelle, eine Saugleitung inkl. Kupplung aus Edelstahl 1.4301, bis ca. 0,3 Meter über Gelände verlängert, ist mit einem Hinweisschild „Löschwasser-Saugleitung“ versehen.
Löschwasservolumen und Bauform nach Wahl. Zubehör wie Entnahmestelle und Einstieg sind Bestandteil der Lieferung. Sie werden vom Hersteller montiert.
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Behälter für Löschwasser, wegen der Frostgefahr nicht frei im Gelände aufgestellt, werden mit Trink- oder Regenwasser befüllt. Denkbar ist eine kombinierte Nutzung, zum Beispiel für die Bewässerung von Außenanlagen. Dazu muss der Speicher um die zur Bewässerung erforderliche Menge größer dimensioniert werden, an einen Regenwasserzu- und -überlauf angeschlossen sein sowie Filter- und Pumpentechnik gemäß DIN EN 16941-1 [4] und DIN 1989-100 [5] erhalten. Eine im Speicher installierte Wasserstandssonde stoppt die Entnahme zur Nutzung automatisch bevor die Mindest-Löschwassermenge erreicht wird.
Unterirdisch eingebaute Behälter zur Bereitstellung von Löschwasser sind das Thema dieses Beitrags. Daneben gibt es, insbesondere für Gewerbe- und Industriegebiete oder für einzelne Betriebe und technische Anlagen, Behälter zur Rückhaltung von Wasser, das zum Löschen genutzt wurde. Denn falls im Betrieb bestimmungsgemäß mit wassergefährdenden Stoffen umgegangen wird, erfordert dies die Rückhaltung verunreinigten Löschwassers aus dem Besorgnisgrundsatz des Wasserrechts. Demnach muss im Schadensfall anfallendes Löschwasser, das mit ausgetretenen wassergefährdenden Stoffen verunreinigt sein kann, zurückgehalten und ordnungsgemäß entsorgt werden können.
Die Entscheidung, ob eine Löschwasserrückhaltung gebaut werden muss, kommt aus dem Wasserrecht. Daher treffen diese Entscheidung die zuständigen Wasserbehörden. Die Entscheidung, wie groß eine Löschwasserrückhaltung sein muss, treffen dagegen die zuständigen Baurechtsbehörden. Abhängig ist die Größe von vielen Faktoren, unter anderem von der Wassergefährdungsklasse und der Sicherheitskategorie K, je nach Art der Feuerwehr und der Art der Brandmeldung [3].
behälter. Beuth Verlag Berlin, 2021. DOI:
produkte/loeschwasserbehaelter-schachtbau
werke/loeschwasserbehaelter/
Trinkwasser – Teil 1: Anlagen für die Verwendung von Regenwasser; Deutsche Fassung EN 16941-
1:2024. Beuth-Verlag; Berlin, Mai 2024; DOI: https://dx.doi.org/10.31030/3529243