Neue Europäische Norm sorgt für erhöhte Sicherheit bei Turmdrehkranen
Die führenden Turmdrehkranhersteller Comansa, Jaso, Liebherr, Manitowoc-Potain, Terex, und Wolffkran haben vereinbart die neue Produktnorm EN 14439 ab dem 1. Januar 2010 gemeinsam einzuführen. Inhalte der europäischen Norm sind ein erhöhter Sicherheitsstandart für Turmdrehkrane und deren Klettereinrichtung sowie Mindestanforderungen hinsichtlich Geräuschemission, Ergonomie und Komfort für Kranbetreiber, Monteure und Kranfahrer.
Wichtigste Neuerung ist, dass Turmdrehkranbetreiber, je nach Aufstellort des Krans, die örtlichen Windverhältnisse berücksichtigen und den geplanten Kraneinsatz darauf abstimmen müssen. Hintergrund sind eine größere Anzahl an schweren Stürmen in den letzten Jahren, sowie neue Berechnungsansätze im Bauwesen, die bei der Entwicklung dieser Norm berücksichtigt wurden. Zukünftig soll jeder Kran je nach Aufstellort entsprechend der lokalen Windzonekonfiguriert werden. Damit wird erreicht, dass auf europäischen Baustellen, unabhängig davon ob der Kran an der Atlantikküste, im Norden Schottlands, auf den griechischen Inseln oder in Schweden steht, ein einheitliches Sicherheitsniveau bei Turmdrehkranen im Außer-Betriebs-Zustand gewährleistet ist.
Sturmwindbelastungen werden in der neuen Norm wirklichkeitsnäher berücksichtigt. Länder und Regionen werden in Windzonen A, B, C, D, E und F eingeteilt. Für Turmdrehkrane wurde als Mindeststandard für die statische Berechnung und den Standsicherheitsnachweis die Windregion C und das sogenannte Wiederholintervall von 25 Jahren – abgekürzt C25 – festgelegt.
Außerdem muss verbindlich der Sicherheitslastfall, „Sturm von vorne“ oder alternativ „Sturm von allen Seiten“, berücksichtigt werden. Je nach Kranaufbau und Windzone kann dies für den Kranbetreiber unter Umständen zu größeren Fundamentbelastungen, mehr Zentralballast, zu reduzierten Aufbauhöhen oder zur Verwendung verstärkter Krankomponenten führen.
Für die Kabinen werden Standards definiert, z. B. Zugang, Größe, Isolierung und Schallschutz. Anzeigegeräte, Scheibenwischer und Heizung müssen vorhanden sein und entsprechende Anforderungen erfüllen.
Zusätzlich zu den bekannten Sicherheitseinrichtungen wie Überlastsicherungen und die verschiedensten Endschalter müssen Krane bei Aufbauhöhen über 30 m mit einem Windmesser ausgestattet sein und eine Schnittstelle für Antikollisionssysteme bieten. Eine Arbeitsbereichsbegrenzung muss bei Bedarf nachrüstbar sein.
Die Norm definiert ebenfalls europaweit einheitliche Anforderungen für Zugangsmöglichkeiten und Sicherheitsabstände von Kranteilen. Festgelegt sind u. a. die Anforderungen an die Ausführung von Podesten, Durchstiegen, Laufstegen und Geländern. Verletzungen jeglicher Art sollen so verhindert werden. Erstmals werden klare Vorschriften für das Klettern von Turmdrehkranen in einem neuen Absatz der Norm definiert.
Länderübergreifende Einsätze innerhalb Europas werden erleichtert. Durch die einheitlichen Standards sind Krane einfacher in unterschiedlichen Märkten einsetzbar. Nach- oder Umrüstungen entfallen und vereinfachen damit den internationalen Einsatz der Krane. Der Wiederverkaufswert der Krane wird erhöht. All diese Maßnahmen haben das Ziel eine Erhöhung der Sicherheit auf Europas Baustellen. Sind die obigen Anforderungen erfüllt, kann der Betreiber davon ausgehen, dass er die derzeit gesetzlichen Anforderungen erfüllt. Damit der Kunde die Krane gemäß dieser neuen Norm eindeutig erkennen kann, wurde zwischen den großen Herstellern auch vereinbart, dass auf den neuen Datenblättern vorn folgende einheitliche Kennzeichnung vorhanden ist CE EN 14439 (C25).
Für weitere Infos beachten Sie auch die Homepage der eurpäischen Baumaschinen-Vereinigung: www.cece.eu