Richtlinie 2000/35/EG gegen Zahlungsverzug: EU Vorschlag geht voll zu Lasten der Bauwirtschaft!
Entsetzt zeigt sich die deutsche Bauwirtschaft über ein Vorhaben der EU, das insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen eigentlich zu einer schnelleren Bezahlung von Rechnungen verhelfen soll. „Genau das Gegenteil ist der Fall“, so die einhellige Einschätzung des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes und des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie in Berlin.
Noch im Oktober will die EU eine Neufassung der bisherigen Richtlinie 2000/35/EG gegen Zahlungsverzug beschließen. Danach würde sich die Zahlungsfrist von derzeit 30 Kalendertagen auf 60 für (öffentliche) Unternehmen erhöhen. Derzeit verlangt diese Richtlinie von öffentlichen Stellen und von Unternehmen grundsätzlich, Rechnungen spätestens nach 30 Kalendertagen zu bezahlen. Nach Fristablauf wird – auch ohne Mahnung – ein Verzugszins von mindestens 7 Prozent über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank fällig.
„Durch die nun vorgelegten Änderungsvorschläge wird das ursprüngliche Ziel, die Zahlungsmoral zu verbessern, zu Lasten insbesondere kleiner und mittlerer Unternehmen der Bauwirtschaft konterkariert.“ So die beiden Verbände in einem gemeinsamen Schreiben an die EU-Parlamentarier.
Hinzu kommt – und das ist ebenfalls neu – eine europäische Abnahmefrist von 30 Kalendertagen. Beide Fristen dürfen sogar noch verlängert werden, solange dies nicht „grob unfair“ sei. Ab wann eine Verlängerung „grob unfair“ werde, bleibt jedoch offen.
„Folglich müssten Bauunternehmen nach der Erstellung des Bauwerkes mindestens 30 Kalendertage auf eine Abnahme warten und dann mindestens weitere 60 Kalendertage auf die Bezahlung. Damit werden die Bauunternehmen 90 Tage (und mangels klarer Obergrenzen womöglich noch deutlich länger) als Kreditgeber missbraucht.“ So die beiden Verbände weiter. „Nicht nur kleine und mittlere Unternehmen werden damit wirtschaftlich überfordert.“
Daher appellieren die beiden Spitzenverbände der deutschen Bauwirtschaft an das EU-Parlament wie auch an den Ministerrat, diesen Änderungen der EU-Richtlinie nicht zuzustimmen. „Keine Neuregelung ist für alle Beteiligten besser als die geplante Änderung.“
Eine Übersicht über die notwendigen Anpassungen der EU-Richtlinie finden Sie im Internet unter www.bauindustrie.de und www.zdb.de