Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft zur Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und Schwarzarbeit

„In der heutigen Situation helfen weitere Verschärfungen der gesetzlichen Sanktionen gegen Gesetzesverstöße nicht weiter. Vielmehr müssen der Vollzug der geltenden gesetzlichen Bestimmungen zur Schwarzarbeitsbekämpfung und eine Erhöhung der abschreckenden Wirkung dieser Sanktionen bzw. ein Abbau der bestehenden Vollzugsdefizite in den Mittelpunkt der politischen Diskussion gerückt werden.“ Diese Auffassung vertreten die Vorsitzenden der drei Tarifvertragsparteien der Bauwirtschaft, Herbert Bodner, Präsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie, Dr. Hans-Hartwig Loewenstein, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes, sowie Klaus Wiesehügel, Bundesvorsitzender der IG Bauen-Agrar-Umwelt, in einem gemeinsamen Positionspapier, auf das sie sich anlässlich ihres Spitzengesprächs am 18. Februar 2011 Tag verständigten.

Um die rasant zunehmende Scheinselbstständigkeit in den Griff zu bekommen, schlagen die Tarifvertragsparteien vor, die sozialversicherungsrechtlichen Unterschiede zwischen Arbeitnehmern und Einmannbetrieben zu verringern sowie ein obligatorisches Statusfeststellungsverfahren einzuführen. „Gefördert wird die Scheinselbstständigkeit auch durch die Novellierung der Handwerksordnung und den damit verbundenen Wegfall der Meisterpflicht in mehreren Zweigen des Baugewerbes“, so Dr. Loewenstein.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) muss angesichts gewachsener Aufgaben personell deutlich besser ausgestattet werden. „Darüber hinaus fordern wir die FKS auf, zukünftig stärker verdachtsunabhängige Kontrollen unterschiedslos und unabhängig von der Größe auf gewerblichen, öffentlichen und privaten Baustellen durchzuführen. Eine ausschließliche Orientierung an der zu erwartenden Schadenssumme pro Kontrolle geht fehl.“ So der Bundesvorsitzende der IG Bauen-Agrar-Umwelt, Klaus Wiesehügel. Darüber hinaus müssen die Kompetenzen der FKS gestärkt und ausgeweitet werden.

„Die öffentlichen Auftraggeber müssen verpflichtet werden, bei der Vergabe und der Durchführung von Bauvorhaben für die Einhaltung der Mindestlöhne und der sonstigen zwingenden Arbeitsbedingungen zu sorgen. Die Hauptunternehmerhaftung darf nicht auf private Auftraggeber beschränkt sein,“ ergänzte Bodner den Katalog der Vorschläge. Zudem könne die konsequente Bindung von Vergaben der öffentlichen Hand an den Einsatz präqualifizierter Unternehmen dazu einen wichtigen Beitrag leisten.

Um die Verstöße im Bereich illegaler Beschäftigung effizienter ahnden zu können, appellieren die Tarifpartner an die Länder, verstärkt Sonderdezernate für den Bereich der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit in den Wirtschaftsabteilungen der Staatsanwaltschaften einzurichten. Darüber hinaus sollte die Bildung von bezirksübergreifend zuständigen Schwerpunktstaatsanwaltschaften für den Bereich der illegalen Beschäftigung und Schwarzarbeit ernsthaft erwogen werden. Des Weiteren könnten die Länder mit einer Aufstockung der Kapazitäten von Staatsanwaltschaften und Gerichten, insbesondere der Wirtschaftsstrafkammern, einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung leisten.

Zur Bekämpfung der Scheinselbständigkeit ist es auch notwendig, dass sich Behörden, wie z.B. Finanzämter, Gewerbeaufsichtsämter und Sozialversicherungen besser untereinander abstimmen.

Illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit seien ein gesellschaftliches Problem, das das Gemeinwesen nachhaltig beeinträchtige. Sie führten nämlich nicht nur zu Einnahmeausfällen des Staates und der Sozialkassen, sondern auch zur schleichenden Erosion des Rechtsbewusstseins. Zulasten der Solidargemeinschaft würden rechtliche Rahmenbedingungen, insbesondere steuer- und sozialversicherungsrechtliche Verpflichtungen, zum eigenen wirtschaftlichen Vorteil missachtet und in betrügerischer Absicht unterlaufen. Die daraus resultierenden Wettbewerbsverzerrungen gefährdeten gleichermaßen den ehrlich agierenden Unternehmer wie den solidarisch handelnden Bürger, die Konkurrenzfähigkeit inländischer Betriebe wie die Arbeitsplätze heimischer Arbeitnehmer und nicht zuletzt die tarifpolitische Handlungsfähigkeit der Sozialpartner. „Der Staat – auf Bundes- wie auf Länderebene – sollte daher alles ihm zu Gebote stehende tun, um die Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung zu bekämpfen!“ appellieren die drei Spitzen der Bauwirtschaftsverbände und der Gewerkschaft an die politisch Verantwortlichen.

- Hauptverband der Deutschen Bauindustrie www.bauindustrie.de

- Zentralverband des Deutschen Baugewerbes www.zdb.de

- IG BAU www.igbau.de

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Ausgabe 07/2013 HAFTUNGSRISIKEN ERHÖHEN

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