VDMA: Turmdrehkran ist nicht gleich Turmdrehkran
In Europa gibt es einheitliche Anforderungen an die Sicherheit und Umweltverträglichkeit von neuen Baumaschinen. Allerdings kommen verstärkt Maschinen auf den Europäischen Markt, die das hohe Schutz- und Umweltniveau nicht bieten und unfallträchtiger sind, dafür aber entsprechend günstiger. Der Import von diesen Baumaschinen in die EU beeinträchtigt nicht nur die Wettbewerbsfähigkeit der seriösen Anbieter, Forschung und Entwicklung voranzutreiben. Kunden, die eine nicht konforme Maschine einsetzen, tragen ebenfalls ein hohes Risiko. So kann das Gerät bei einer Kontrolle aus dem Verkehr gezogen werden oder die Versicherung bei einem Unfall die Leistung verweigern.
Um die Unterscheidung zwischen konformen und nicht konformen Maschinen zu erleichtern, hat der Europäische Baumaschinenverband, CECE, kurze Führer mit einfachen Unterscheidungsmerkmalen erstellt. Die häufigsten Punkte für die Nichteinhaltung der EU-Vorschriften sind fehlende Kennzeichnung und Dokumente, Lärmemission, zusätzliche Sicherheitsausrüstungen, Warnhinweise, Anleitungen und gerade auch bei den modular aufgebauten Turmdrehkranen die Kombination von Bauteilen.
Die Leitfäden für Bagger, Minibagger und Radlader lagen bereits vor. Jetzt haben sich auch die führenden europäischen Hersteller von Turmdrehkranen der Initiative angeschlossen. „Wir empfehlen den Leitfaden vor allem Verantwortlichen bei Marktüberwachungs- und Zollbehörden, aber auch jedem, der Turmdrehkrane einsetzt oder sich gerade mit dem Gedanken trägt ein Gerät zu kaufen“, sagt Ralf Wezel, Generalsekretär des CECE.
Der Leitfaden „Erfüllt dieser Turmdrehkran die europäischen Rechtsvorschriften“ kann hier in sieben Sprachen auf der Homepage des CECE heruntergeladen werden:
Download Leitfaden Turmdrehkrane
Die Leitfäden zu Baggern, Minibagger und Radladern finden Interessierte hier: