Asphaltindustrie fordert Bitumenpreisgleitklausel
Die deutsche Asphaltindustrie fordert von den öffentlichen Auftraggebern die vertragliche Einführung einer effektiven Bitumenpreisgleitklausel. Dies erklärte der Präsident des Deutschen Asphaltverbandes (DAV) Franz Voigt nach einer Präsidiumssitzung in Köln.
„Der Bitumenpreis hat sich nach dem amtlichen Preisindex des Statistischen Bundesamtes innerhalb der letzten drei Jahre nahezu verdreifacht. Allein seit Anfang des Jahres ist der Bitumenpreis um circa 50 % gestiegen. Dieses Risiko können die Asphalthersteller nicht mehr allein tragen“, so Verbandspräsident Voigts Statement.
Wie er weiter ausführte, besteht das Hauptproblem für die Asphalthersteller darin, dass die Preiserhöhungen sehr kurzfristig angekündigt werden, die Asphalthersteller aber teilweise langfristig laufende Verträge mit den Bauunternehmen abschließen. Bei einem wertmäßigen Anteil des Bitumens am Asphalt von ca. 50 % können solche drastischen Preissteigerungen nicht mehr aufgefangen werden. DAV-Präsident Franz Voigt appellierte an die öffentlichen Auftraggeber, eine effektive Bitumenpreisgleitklausel nicht nur für große Projekte und lang laufende Bauvorhaben, sondern auch für kleinere und kurz- und mittelfristig abzuwickelnde Aufträge einzuführen. „Die mittelständisch geprägte deutsche Asphaltindustrie steht angesichts dieser Preisexplosion, die sich auch auf andere Stoffe wie Heizöl und Diesel erstreckt, finanziell mit dem Rücken zur Wand“, so abschließend der Verbandspräsident.